Akteneinsicht in sechs Teilen

Dieser Sechsteiler kam vergangene Woche aus Bayern nach Kreuzberg:

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Es gibt ganz massive Gründe, die mich davon abhalten würden, in einer Organisation arbeiten zu müssen, die sich im Jahr 2014 immer noch Methoden bedienen muß, die mal aktuell waren, als der Strafverteidiger Professor Dr. Dr. Erich Frey seine Mandaten Paul Krantz und Fritz Haarmann (kann man hier nachlesen) verteidigt hat.

Sechs dieser Gründe sind da oben auf dem Bild zu sehen. Das ist die Reaktion auf mein ausführliches Akteneinsichtsgesuch (pdf), das vom Gericht scheinbar richtig ernst genommen wurde.

Dieser Beitrag wurde unter Landshut, Prozeßbericht (www.prozessbericht.de) veröffentlicht.

14 Antworten auf Akteneinsicht in sechs Teilen

  1. 1
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Ganz Deutschalnd hat vor Ihnen Respekt, denn die Personen, die dieses Privileg genießen, kann man an den Fingern einer Hand abzählen.

    Normalerweise wird in Bayern „zwischen den Jahren“, also 22. Dezember bis 6. Januar, überhaupt nicht gearbeitet und in Behörden erst recht nicht.

    Ich nehme an, dass der Verbrecher in der Straßenbahn schwarz gefahren ist. Der Rest sind Zeugenaussagen nach der Schlägerei im Bierzelt.

  2. 2
    Karl Ungemach says:

    wer entfernt eigentlich die Heftklammern fürs digitalisieren?

  3. 3
    T.H.,RiAG says:

    Die Akteneinsicht bitten wir binnen drei Tagen zu erledigen……

  4. 4
    roflcopter says:

    Na wenn in dem Akteneinsichtsgesuch schon angekündigt wird, dass man selber digitale Kopien anfertigt, fordert man es ja gradezu heraus ;)

    Die arme Frau Gabel…

    • Wir werden sicherlich keine Rechtsfachwirtin an den Scanner stellen. Frau Gabel hat ihrer Qualifikation entsprechende Aufgaben in unserer Kanzlei. crh
  5. 5
    Bulli says:

    Wie lange dauert die Bearbeitung, sprich der Vorgang ab dem Auspacken bis zur fertigen digitalen Akte?

  6. 6
    Bulli says:

    Um welchen Strafkatalog geht es im Groben? Der Einsatz hier durch die Ermittlungsbehörden und Gericht sehen ja schon recht ordentlich aus.

    • Eine Bußgeldsache. Der Mandant hat sein Mopped auf den für den Staatsanwalt reservierten Parkplatz gestellt. crh
  7. 7
    Aggiepack says:

    Und wenn jetzt noch bei dem Akteneinsichtsantrag unter der laufenden Nummer 3 hinter die Paragraphenketten noch Platz für ein StPO gewesen und die Terminologie zwischen Beschuldigter und Angeschuldigter konsquent durchgehalten worden wäre, ja dann wäre der Antrag fast schon mustergültig

    • Sie haben sicherlich auch noch einen Rechtschreibefehler gefunden, oder? crh
  8. 8
    Susanne says:

    In unserer Kanzlei kopiert der Chef die Akten als Teil einer Art Entspannungstherapie noch selbst. Das sieht dann so aus: Blatt 1 bis 100 des ersten Bandes, sodann großzügige Auslassungen in den Bänden 2 bis 17 (spontan als irrelevant erkannte Zeugenaussagen), letzter Band wieder vollständig.

    Wenn nicht im Kopierraum anschließend 18 Tausend enttackerte Heftklammern herumflögen, wäre es noch schöner. Auf jeden Fall bekommt man auf diese Weise später keinen Ärger mit dem Kostenbeamten wegen der Zahl der Kopien…

  9. 9
    Non Nomen says:

    @ Susanne: legen Sie den Kopekenscheichs die alten Heftklammern als Beweismittel bei?

  10. 10
    Zwerg says:

    Eine Bußgeldsache. Der Mandant hat sein Mopped auf den für den Staatsanwalt reservierten Parkplatz gestellt. crh

    Nein, nein. Dafür ist die Akte offensichtlich zu dünn. ;-)

  11. 11

    Das meiste wohl nur Abhörprotokolle, ohne Aussagewert, am Ende kommt es auf 2 Sätze an….

    • In diesem Falle sind es „nur“ 5 TKÜ-Bände, allerdings sehr schlecht übersetzt. Zudem ca. 2 Kisten voll mit Frachtpapieren, die jeweils Daten zur Berechnung der angeblichen Schadenshöhe enthalten. Eine weitere Kiste enthält die Leitakte und dann haben wie noch einige andere Beweismittelordner … das ist diesmal echt kein Ponyhof. crh

    ….im Übrigen gab es doch vor 20 Jahren oder so Projekte betreffend elektronische Aktenführung – wobei man die E-Akte dann, natürlich dreifach verschlüsselt, asymmetrisch gescrambelt usf., online versenden kann.

    • Das Projekt hat Euch damals Herr Dr. Kohl versprochen, Du weißt schon, der mit den blühenden Landschaften. crh
  12. 12

    Die E-Akte ist an sich eine gute Sache: kann man doch den Bestand eines ganzen Gerichts auf ein paar Festplatten speichern, komprimieren, in die Tasche stecken, und dann – entscheidend – DURCHSUCHEN. Die Effizienz steigert sich um das vielleicht Hundertfache, erst recht, wenn die Akten versendet werden können.

    Allerdings besteht an einer zu effektiven Durchsetzung von Rechten und der Kontrolle der Exekutive kein großes politisches Interesse, weshalb die Ausstattung mancher Gerichte schlechter ist als die einer durchschnittlichen Currywurstbude.

  13. 13
    RA Tatouille says:

    Problem der E-Akte: wie sie dem in U-Haft befindlichen Mandanten zukommen lassen, wenn JVA, StA und Gericht sich hartnäckig weigern, dem Beschuldigten in der Zelle ein elektronisches Lesegerät zur Verfügung zu stellen? Also doch wieder alles ausdrucken?

  14. 14
    -thh says:

    Nun, mit der modernen Technik hat das alles so seine zwei Seiten – es gibt auch (gar nicht nur einzelne) Verteidiger, die empört erklären, sie hätten die Übersendung der Akten angefordert und nicht die Zusendung „zweier Silberscheiben“.

    (Nebenbei bemerkt: ein Anspruch auf Übersendung von Beweismitteln, insbesondere Dateien, Ton- und Videoaufzeichnungen, besteht nicht.)