Unpfändbares Cannabis

setzlinge__600Es ist nicht sinnvoll, eine Cannabisplantage in seiner Drei-Zimmer-Wohnung zu betreiben und gleichzeitig seine Rechnungen nicht zu bezahlen. Wenn dann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher schickt, der sich die Habe in der Wohnung ansehen will, ist es ratsam, vorher aufzuräumen.

Bei einem solchen Besuch entdeckte der Exekutor eine Cannabisplantage. Da sie zu sperrig war, um sie mitzunehmen, und auf den Pflanzen auch kein Pfandsiegel haften wollte, bat er die Polizei um Mithilfe.

Neugierig und besorgt, wie Gärtner nun mal sind, schaute der Mieter exakt zu diesem Zeitpunkt nach dem Rechten und unterstützte die anwesenden Beamten beim Zählen und Wiegen. 132 abgeerntete Pflanzkübel, 143 Jungpflanzen und drei Kilogramm Marihuana waren die Ausbeute des von der Polizei unterstützten Besuchs des Gerichtsvollziehers. Als Zugabe gab es noch professionelle Lüftungs-, Beleuchtungs- und Bewässerungsinstallationen.

Der nun erhobene Vorwurf des illegalen Anbaus und gewerbsmäßigen Handels mit Cannabis führte in diesem Fall dann zu einem Wohnungswechsel. Statt wie bisher drei Zimmer wird der Gärtner nun irgendwas zwischen 1 Jahr und 15 Jahren ein eher kahles Einzelzimmer bewohnen.

Quelle und Bild: Pressemeldung der Polizei Berlin

Dieser Beitrag wurde unter Betäubungsmittelrecht veröffentlicht.

5 Antworten auf Unpfändbares Cannabis

  1. 1
    gonzales says:

    Hearst und Anslinger würden heute noch lachen, wenn sie nicht schon tot wären.

  2. 2
    Sebastian says:

    Einzelzimmer sind eine Legende in deutschen Gefängnissen auch wenn sie jedem Häftling von rechts wegen zustehen.

  3. 3

    […] kanzlei hoenig: Es ist nicht sinnvoll, eine Cannabisplantage in seiner Drei-Zimmer-Wohnung zu betreiben und gleichzeitig seine Rechnungen nicht zu bezahlen. […]

  4. 4
    Hardy says:

    Ich wiederhole mich ungern, aber:

    Prohibition hat noch nie funktioniert.

    Noch nie.

  5. 5
    matthiasausk says:

    Die professionellen Lüftungs-, Beleuchtungs- und Bewässerungsinstallationen wird man dann, wenn sie als Beweismittel obsolet geworden sind, sicherlich bald unter http://www.vebeg.de oder http://www.zoll-auktion.de ersteigern können ….

    ;)