Strafbefreiter Gossenjournalismus?

OLYMPUS DIGITAL CAMERAStellt sich eigentlich niemand die Frage, wie Kayhan Özgenc und Olaf Wilke in den Besitz eines Sachverständigengutachtens gelangt sind, das ein Psychiater im Auftrag eines Oberlandesgerichts zur Vorbereitung einer (künftigen) Hauptverhandlung erstellt hat?

Gibt es eine Rechtfertigung dafür, daß diese beiden, die sich als Investigativ-Journalisten preisen lassen, Material verwursten, das möglicherweise durch die Begehung von Straftaten bemakelt ist?

Ist der Begriff „Investigativ-Journalismus“, den diese beiden Bildreporter zu verkörpern suchen, ein Freibrief dafür, Straf- und Persönlichkeitsrechte zu verletzen?

Die Gosse ist ursprünglich die gemauerte, gemuldete Abwasserrinne in der Straßenmitte von mittelalterlichen Städten. Mittels der Gosse wurden alle Formen von Abwasser aus der Stadt herausgespült. Diese Abwasser verursachten Geruchsbelästigungen. Mit dem Aufkommen von unterirdischen Kanalisationen (Anfang des 20. Jahrhunderts) wurden die Gossen entfernt.

Quelle: Wikipedia

Kann es sein, daß man irgendwas (Anfang des 20. Jahrhunderts) bei der Entfernung vergessen hat?

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10 Antworten auf Strafbefreiter Gossenjournalismus?

  1. 1
    Aggie says:

    Hat sich da nicht bei dem Namen „Özgenic“ ein „i“ zuviel eingeschlichen?

    • Fixed. Thx! crh

    „Bild“ wird immer eine vermeintlche Rechtfertigung finden und bei der Vielzahl der Verfahrensbeteiligten war es eigentlich fast nur eine Frage der Zeit bis irgendwelche Aktenbestandteile entgegen § 353d StGB vorzeitig den Weg in die Öffentlichkeit finden würden.

    Eine sachgerechte Sanktion wäre in meinen Augen der Ausschluß eines Mediums auf die Dauer von fünf Jahren bei der Zuweisung von reservierten Presseplätzen bei Verstößen gegen die Geheimhaltungspflichten.

  2. 2
    oy-oy-oy says:

    Na und?

    Solange der Staat illegal erlangte Daten von ausländischen Banken abgreift und die Verkäufer/Hehler dafür bezahlt (also einen Anreiz für solche illegale Handlungen schafft), ist es doch völlig legitim, wenn die Presse Daten vom Staat abgreift und dafür irgendwen bezahlt.

    Datenschutz oder Nichtverwertung von illegal erlangten Daten ist doch völlig überflüssig, solange es um vermeintliche Steuersünder oder Schwerverbrecher geht. Oder wenn man selbst dadurch Einnahmen generieren kann.

    Alles völlig normal also.

  3. 3
    Thomas R. says:

    @oy-oy-oy

    Diese Argumentation ist langsam mehr als ermüdend.
    Ja, der Staat hat Steuersünder-CDs gekauft und das war möglicherweise illegal. Sind Sie ernsthaft der Meinung, dass deshalb unser soziales Gefüge deshalb derart zusammengebrochen ist, dass jetzt Anarchie herrscht, oder was zur Hölle haben die Steuersünder-CDs sonst mit diesem Thema zu tun?

    [Pöbelei gelöscht. crh]

  4. 4
    Tilman says:

    Es gibt im Zusammenhang mit dem Prozess eine Menge „Durchstechungen“, aber auch ganz offene PR von unseren „Sicherheitsbehörden“. Beispiel dafür das Rundumvideo der Angeklagten, das keinerlei Zweck hat, ausser sie vorzuführen. Das deutet daraufhin, dass der Fall für die Staatsanwaltschaft gar nicht so einfach und klar ist, wie sie es erscheinen lassen will. Wie schwer es ist, Mitgliedschaft zu beweisen, zeigt dieser Fall:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Ingrid_Strobl

  5. 5
    Advokat says:

    Was ist die wahrscheinlichste Quelle der Journalisten?

    a) Das Gericht
    b) Die Staatsanwaltschaft
    c) Ein Rechtsanwalt (Verteidiger oder Nebenklagevertreter)

  6. 6
    OG says:

    @Advokat

    Müßte es nicht besser heißen

    a) Ein Richter
    b) Ein Staatsanwalt
    c) Ein Rechtsanwalt (Verteidiger oder Nebenklagevertreter)

    Zu Fall b): OLG Dresden, http://dejure.org/2007,5423; OLG Hamm, http://dejure.org/2000,3363

  7. 7
    ???? says:

    Jeder Mensch ist bestechlich, nur die Höhe ist verschieden.

    Das Gutachten wird von Sekretärinnen geschrieben und nicht vom Professor persönlich, der nur in das Diktiergerät spricht. Erste undichte Stelle. Und dann wird es kopiert. Und dann geht es an Staatsanwaltschaft, Gericht, Verteidigung, Ausfertigung an die Beklagte selbst…

    Es könnte z. B. die Putzfrau im Knast oder eine Zellennachbarin oder ein Lehrling in der Kanzlei in Köln oder eine Arzthelferin, Medizinstudentin, jemand von einer Leiharbeitsfirma, oder, oder, oder…

    Ein russisches Sprichtwort sagt:
    Zeige das Schwalbennest, aus dem es nicht zwischert…

  8. 8
    oy-oy-oy says:

    @Thomas R.:

    Das Eine hat mit dem Anderen auf den ersten Blick nichts zu tun.

    Wenn man aber mal genauer schaut,, dann gibt es einen direkten Zusammenhang: nämlich den Verfall moralischer Werte und die Einführung des Prinzips „der Zweck heiligt die Mittel“.

    Bekanntlich leben Kinder im Regelfall das, was ihnen die Eltern vorleben. Und Bürger leben das, was der Staat ihnen vorschreibt und „vor-handelt“.

    Ich jedenfalls habe – soweit es den Staat betrifft – inzwischen alles über Bord geworfen, was mit Moral zu tun hat. Und noch vieles mehr, wenn der von mir gewünschte Zweck erreicht werden kann. Wozu soll ich mich an die „Spielregeln“ halten, wenn es der Staat nicht auch macht? Und ich stehe dazu, völlig ohne Gewissensbisse. Wozu auch? Allein das Ergebnis zählt!

    Sie mögen es als „Schaum vor dem Mund“ bezeichnen. Wahrscheinlich trifft es das ganz gut. Ich hege (inzwischen) große Sympathie für Herrn Uli H., obwohl ich selbst wohl nie die Gelegenheit bekommen werde so schön Steuern zu sparen.

  9. 9
    malnefrage says:

    @oy-oy-oy
    Strafverfolgung ist ein legitimer Zweck. Der Staat darf auch das von einem Einbrecher geklaute Notebook mit den Kinderporno-Dateien verwerten. Oder die von einem Einbrecher gefundene Liste mit Abnehmern eines Dorgendealers. Und man kann sich durchaus fragen, ob § 17 UWG tatsächlich vor einem Gebrauch von Daten außerhalb eines unternehmerischen Wettbewerbs schützen soll bzw.ob es hier um „Betriebsgeheimnisse“ der Bank oder um Privatgeheimnisse des Kontoinhabers geht.
    Das bloße Interesse daran, die Auflage mit der Vorab.Veröffentlichung (in der Hauptverhandlung, wird vermutlich ohnehin ein Gutachten mündlich erstattet werden) dürfte vom Legitimitätsgrad etwas zurück stehen.

  10. 10
    oy-oy-oy says:

    @mainefrage: Sie wollen es nicht verstehen, oder?

    Es ist ein Unterschied, ob der Staat Früchte verwertet, die ihm in den Schoß fallen bzw. auf regulärer Tätigkeit seiner Angestellten/Beamten beruhen oder ob er (indem er Prämien für illegal erlangte CDs zahlt) zum Anstifter für Straftaten wird.

    Natürlich kann man das gewünschte Ergebnis immer schönreden oder irgendwie begründen. Erinnert mich an Guantanamo. Da hat man auch einfach die Begriffe ein wenig umdefiniert und sich auf die Notwendigkeit berufen. Schon ist das alles legitim.