Jahresarchive: 2013

Der Strafverteidiger empfiehlt – 48

Strafverteidiger,Berlin,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 47

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Pickeliger Zeuge

Gottfried Gluffke liest in der Zeitung von einem relativ schweren Verkehrsunfall. Ohne Fremdbeteiligung hatte ein Autofahrer nicht nur seinen AMG-Mercedes, sondern gleich auch noch ein paar andere Fahrzeuge kalt verformt, die den freien Abflug von der Fahrbahn behinderten.

Gluffke erkennt auf dem Zeitungsbild das Coupé wieder, mit dem er sich tags zuvor das eine oder andere Ampelrennen geliefert hatte. Der Sportsfreund in der Dose wollte partout nicht einsehen, daß er gegen 180 PS verteilt auf ein 180 kg schweres Zweirad beim Beschleunigen ganz schlechte Karten hatte. Irgendwann hatte Gluffke den Sportwagen aus den Rückspiegeln verloren … Nun sah er das ziemlich zerbröselte Stück in der Zeitung wieder.

Und da die Polizei „um Ihre Mithilfe“ auf der Aufklärung des Unfallhergangs bat („sachdienliche Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.„), fühlt sich Gluffke berufen, bei der Polizei vorstellig zu werden. Er wollte von dem Ampel-Sprinter und dessen Fahrweise berichten. Die Polizei nahm auch sorgsam seine Personalien und den von ihm geschilderten Sachverhalt auf.

Zwei Wochen später bekommt Gottfried Gluffke erstens Post und zweitens dann einen Herzkasper: Die Polizei ermittelt gegen ihn wegen Teilnahme an einem illegalen Rennen (§ 49 Abs. 2 Nr. 5 StVO i.V.m. Nr. 248 BKatV) und – viel schlimmer noch – wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB).

Das für das Rennen angedrohte Fahrverbot ist für Gluffke allerdings nicht weiter schlimm. Denn wegen der VU-Flucht wird ihm vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen (§ 69 Abs. 2 Ziff. 3 StGB i.V.m. § 111a StPO).

Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß Herr Gluffke künftig Pickel bekommen wird, wenn die Polizei ihn um seine Mithilfe bittet.

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Rechtsanwalt Jacques Vergès, Strafverteidiger

Jacques_Vergès_-_21_November_2011

Der französische Strafverteidiger Jacques Vergès ist am Donnerstag, den 15. August 2013, im Alter von 88 Jahren in Paris gestorben.

Wir haben einen hervorragenden Kollegen verloren. Ich werde ihn in Erinnerung behalten.

Bild: Mark Peters, via Wipipedia

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Respektierte Wanne

Das sonnige Wetter lockt zahlreiche Besucher nach Berlin. Auch aus der Schweiz.

sehrschoen

Da lacht das Herz. Auch wegen des Wetters.

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Mäusekino

Diejenigen, die unsere Internetpräsentation unter www.kanzlei-hoenig.de von einem mobilen Gerät besuchen, bekommen nun passend zur Größe des Mäusekinos erst einmal eine besondere Seite präsentiert.

Mäusekino

Auch die üblichen Spielereien – wie Anruf in der Kanzlei per Patsch mit dem Zeigefinger und das Verinnerlichen der Kontaktdaten im Adressbuch – kann man dort nutzen.

Wer mag, kann von dort aus dann auf die Website für Erwachsene wechseln. Die ist mit wenigen Abstrichen auch auf einem smarten Monitor lesbar.

Besten Dank an das Team der COM.POSiTUM Multimedia-Agentur GmbH, Fulda für das Design und die Programmierung.

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Psychiater-Talk

Die taz berichtet über eine Talk Show, die unter anderem die Qualität von psychiatrischen Sachverständigengutachten in Gerichtsverfahren zum Gegenstand hatte.

Der Artikel zitiert die Psychiaterin Hanna Ziegert aus München:

„Ich weiß nicht, ob ich mich wirklich begutachten ließe“, sagt sie und führt dann aus, dass es zahlenmäßig nur wenige Gutachter in Deutschland gibt.

„Jeder Gutachter hat einen Ruf und nach diesem Ruf wird er von der Staatsanwaltschaft und den Richtern gewählt“, so Ziegert. „Je nach dem, welches Ergebnis ich erreichen will, wird der Gutachter danach ausgewählt.“ Auch seien viele Gutachter, die darüber hinaus keine Aufgaben hätten, finanziell von Aufträgen der Gerichte abhängig. „So ein Gutachter wird darauf achten, dass er nicht in Ungnade fällt“, so Ziegert.

Das sei jedem, der in der Branche arbeitet, bekannt.

Damit ist sicher nicht nur die Branche der Neurologen und Psychiater, sondern auch die der Strafjuristen gemeint.

Aus den von Dr. Zieger genannten (oft) zutreffenden Gründen wird ein erfahrener Strafverteidiger sich stets darum bemühen, auf die Auswahl des Sachverständigen Einfluß zu nehmen. Denn nicht in wenigen Fällen ist es so, daß die Gutachter de facto das Urteil schreiben und nicht das Gericht.

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Die Null-Lösung für Direktor Skirl: Knast-Koch

Der Focus zitiert den Direktor der Justizvollzugsanstalt Werl, Herrn Michael Skirl.

Dem Artikel zufolge soll sich der Direx über einen Häftling geäußert haben:

  • D. hat die Therapien bei uns nur angekratzt und er ist dissozial.
  • Er ist menschlich gesehen eine Null. Er ist wehleidig. Und ein klassischer Mitläufer.
  • Er war der Fußabtreter und Schluffen seines Komplizen R., außerdem wenig intelligent.
  • Seine Kochlehre habe er im Gefängnis nur gerade eben so durchgehalten: „Die haben ihn nur bestehen lassen, damit er auch mal ein Erfolgserlebnis hat.“ Sein Essen habe seinen Lehrmeistern nie geschmeckt.

Sofern die Zitate dieses Direktor zutreffen, ist der Gedanke nicht fernliegend, über einen Austausch der derzeit offensichtlich überforderten Leitung der JVA nachzudenken.

Auf der Website der Anstalt wird das Bundesverfassungsgericht zitiert:

Nach dem Selbstverständnis einer Gemeinschaft, die die Menschenwürde in den Mittelpunkt ihrer Wertordnung stellt und dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet ist, sollen im Vollzug der Freiheitsstrafe dem Gefangenen Fähigkeit und Willen zu verantwortlicher Lebensführung vermittelt werden.

Die Menschenwürde des Herrn D. scheint dem Herrn Michael Skirl irgendwie völlig Brause zu sein; jedenfalls sind diese Zitate soweit vom Mittelpunkt der Werteordnung einer zivilisierten Gesellschaft entfernt wie Werl von Kreuzberg.

Dazu paßt ein dann auch ein etwas älterer Artikel der Frankfurter Allgemeinen, in dem der Leiter zitiert wird:

  • „Ohne einen gewissen Sarkasmus wird man es hier nicht aushalten“, sagt er.
  • „Behandlungsduselei ist auch nicht mein Ding“, sagt er.

Herr Skirl scheint sich auf dem selben Niveau zu bewegen, das er Herrn D. attestiert. Vielleicht wäre er auch besser Knast-Koch geworden, dazu scheint er mir jedenfalls besser geeignet zu sein. Als Knast-Leiter disqualifiziert er sich durch solche Äußerungen selbst. Wer den Blick für die Würde des Menschen – Art. 1 Abs. 1 GG gilt auch für Knackis, Herr Spirl! – verloren hat, hat auch auf dem Spitzenposten einer Resozialisierungs-Einrichtung nichts verloren.

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Die Beißhemmung und Richter K.

KG 3 Ws (B) 246_13_geschwärztWer sich mit den Aktenzeichen der Berliner Strafjustiz auskennt, wird wissen, daß das Kammergericht in seinem Beschluß vom 12. August 2013 einmal mehr Richter K. aus der Abteilung 290 vor der Flinte hatte.

In einer Ordnungswidrigkeitensache hatte der Verteidiger die Verlegung des Gerichtstermins beantragt. Hintergrund war seine Verhinderung, die er anwaltlich versicherte. Richter K. setzte sich über diese Glaubhaftmachung hinweg und verwarf den Einspruch nach nach § 74 Abs. 2 OWiG, weil weder die Betroffene, noch der Verteidiger zu dem Termin erschienen waren.

Trocken betrachtet hat das Kammergericht zum wiederholten Male bestätigt, daß die anwaltliche Versicherung als Mittel zur Glaubhaftmachung grundsätzlich ausreicht. Nichts Neues, eigentlich kein Blogbeitrag wert.

Spannend an dem Beschluß (KG 3 Ws (8) 246/13 – 122 Ss 74/13 (12.08.2013)) sind aber zwei Textpassagen, die ziemlich deutlich die Qualität der Arbeit des Richters sowie sein persönliches Verhältnis zur richterlichen Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) widerspiegeln:

Der Tatrichter [Richter K.] hat den Antrag des Verteidigers der Betroffenen auf Verlegung des Hauptverhandlungstermins am 2. April 2013 aus sachfremden und nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt und ihr dadurch den ersten Zugang zum Gericht genommen.

Ein Richter, dem die Rechtsmittelinstanz eine sachfremde und nicht nachvollziehbare Motivation für seine Entscheidungen bescheinigt, hat es schon weit gebracht.

Aber das Kammergericht setzt noch einen oben drauf:

Dies ist weder mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens noch der dem Tatrichter gegenüber der Betroffenen obliegenden Fürsorgepflicht vereinbar, willkürlich und verletzt diese in Ihrem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.

Der kammergerichtliche Willkürvorwurf, dem sich im Übrigen Richter K. nicht zum ersten Male ausgesetzt sieht, trägt ernsthaft gefährliche Züge.

Die Entscheidungen der Abteilung 290 des Amtsgerichts Tiergarten sind insoweit vorhersehbar. Ich frage mich nur, warum Richter K. nicht vorhersieht, welches gefährliches Ende solche Entscheidungen für ihn nehmen könnten.

Es ist ganz bestimmt nicht das Ansinnen der Verteidiger, die regelmäßig Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen beim AG Tiergarten verteidigen, einem Richter die Pension wegzuschießen. Aber wenn ein Richter sich immer wieder in dieser Art schlicht daneben benimmt, dann setzt irgendwann einmal die Beißhemmung aus.

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