Kollateralschäden von Ermittlungen

Es gibt ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs zu Lasten von Krankenversicherern. Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft haben folgenden Sachverhalt ermittelt und mithilfe von medizinischen Sachverständigen auch recht schlüssig belegt.

Der chronisch Kranke soll einen sogenannten „Ärztetourismus“ (so der Begriff des LKA dafür) betreiben. Er besucht mehrere Ärzte, die voneinander nichts wissen, und läßt sich von ihnen jeweils recht teure Medikamente zur Therapie seiner Erkrankung verschreiben.

Mit den Rezepten geht der Patient nun in eine Apotheke. Für das eine Rezept bekommt er die Medikamente, für die anderen Rezepte jeweils einen kleineren Geldbetrag vom Apotheker.

Der Apotheker rechnet alle Rezepte mit dem Krankenversicherer ab, obwohl er nur für das eine Rezpept die Medikamente herausgegeben hat.

Ein ziemlich riskante dusselige Art des Abrechnungsbetruges, da bei den Versicherern die Daten zusammenlaufen. Dort entdeckte man die Auffälligkeiten ziemlich zügig und leitet die Entdeckung dann an die Strafverfolgungsbehören weiter. Alles weitere ist dann ein Selbstläufer. Hier kommt dann nur noch eine Strafmaßverteidigung in Betracht, der Spielraum für ein Bestreiten dürfte eher eng sein.

Doch darüber wollte ich gar nicht berichten, mir geht es um eine andere Sache. In der Ermittlungsakte findet sich nun folgendes Blatt:

Apotheke

Als Leser der Akte bin ich – neben vielen anderen, die diese Akte auch lesen werden oder bereits gelesen haben – nun bestens darüber informiert, unter welchen chronischen Erkrankungen die vier Versicherungsnehmer leiden, welche Medikamante sie nehmen und was sie sonst noch so machen.

Es ist schon erstaunlich, daß man die Krankendaten in einer Ermittlungsakte quasi „veröffentlicht“; eine schlichte Mitteilung, daß es keine weiteren Versicherungsnehmer gibt, die in das Raster passen, hätte doch ausgereicht. Bemerkenswert finde ich auch, daß man alle Versicherten erst einmal verdächtigt, irgendwelche Rezepte zu verkaufen, nur weil sie eine bestimmte chronische Erkrankung haben.

So sieht das also aus, wenn man seine Daten bei seinem Krankenversicherer herumliegen läßt. Aber wenn man nichts zu verbergen hat …

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3 Antworten auf Kollateralschäden von Ermittlungen

  1. 1
    Bernd says:

    Doch offensichtlich nicht „nur weil sie eine bestimmte chronische Erkrankung haben“, sondern weil sie ebenfalls auffällig hohe Verordnungszahlen hatten.

    • Die Akte, die ich gelesen habe, enthält keine Hinweise auf „auffällig hohe Verordnungszahlen“ bei den genannten Vier. Aber „offensichtlich“ verfügen Sie über bessere Informationen, oder?. crh
  2. 2
    Anna Mnese says:

    Wenn sich jeder Berufsgeheimnisträger seiner Pflichten erinnert und diesen Teil der Akte eben nicht blind runterkopiert, sollte die Sache doch nicht der Rede wert sein. Mit „Akte auf CD für Mandanten brennen“ hat man das Thema leider verfehlt.

  3. 3
    holgi says:

    Ja, aber hat man denn die wahl was die KK über eiene speichert, oder was schlagen Sie vor?