Monatsarchive: Juni 2013

Strafverteidiger-Kanzlei statt Justizpalast

Hauptverhandlungen vor dem Strafrichter finden in der Regel im Gericht statt. Wenn allerdings die viel beschäftigten Strafverteidiger unserer Kanzlei beteiligt sind, dann kommt der Strafrichter aus Bayern Franken auch gern mal zum Verhandeln nach Kreuzberg:

Kanzlei-statt-Justizpalast

Die Verhandlung ist öffentlich, es wird Caffè gereicht.

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Eine verdammt lange Woche

Das Angebot gibt es etwas länger als üblich:

Wochenplan

Guten Appetit!

Speisekarten sind immer wieder gern eine Fundgrube für ketzerische Blogbeiträge. ;-)

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Pöbeln im Namen der Telekom

Berichte über den „Service“ der Telekom sind mittlerweile überflüssig. Die unzähligen Varianten des Versagens in Magenta sind hinreichend bekannt.

Der Stern meint aber, etwas Neues ausgegraben zu haben: Einen Bericht über Anna D.. Früher sagte man Telefonistin zu ihresgleichen. Ich weiß nicht, wie man das Volk heute nennt. Das ist aber auch egal; was sie machen, taugt ohnehin zu nichts.

Thema des Artikels ist ein Kundenkontakt einer gewissen Anna D., „aktive Twitternutzerin“, mit @Griesgraemer, eine „Kunstfigur“ aus dem Twitteruniversum, dem am 29.06.13 um 15:55 Uhr 12.068 andere Twitter folgen, weil er das Pöbeln zu Kultur erhoben hat.

Es stehen sich also gegenüber: Der griesgrämige Twitterpöbler und das Fräulein vom Amt. Es kommt zum Show Down, den die Illustrierte auszusweise protokolliert hat. Ob die Telekom-Mitarbeiterin der „@Telekom_hilft – Hotline“ bei Twitter das letzte Wort hatte, ist mir nicht bekannt.

Schnauze

Das Ganze ist ja recht unterhaltsam; schließlich handelt es sich bei Griesgrämer nur ganz nebenbei um einen Telekom-Nutzer. Sein Thema ist weniger die Lei(s)tungqualität der Telekom als der Klamauk.

Weniger spaßig sind die Umgangsformen dieser Service-Mitarbeiterin allerdings, wenn man mal ein echtes Problem hat – zum Beispiel, weil es der Telefom seit langen Monaten nicht gelingt, in der Kreuzberger Kanzlei eines Strafverteidigers zuerst die Telefonleitungen und anschließend sowohl die VDSL- als auch die ADSL-Verbindung stabil zu halten, und dann an diese ZickeKunstfigur … Telekom-Mitarbeiterin Anna D. gerät.

Anna D. benimmt sich nicht nur gegenüber einem Schauspieler in der beschriebenen Art, sondern auch gegenüber einem Kunden, der gefühlte 50% des Gehalts einer Twitter-Center-Agentin monatlich per Lastschrift vom Kanzleikonto abgebucht bekommt, ohne dafür eine adäquate – stabile! – Gegenleistung zu bekommen.

Allerdings scheint die Zicke (jetzt schreibe ich es doch!), als die sie sich in dem Stern-Essay beschreiben läßt, dann doch ein wenig zartbesaiter zu sein, als sie vortäuscht. Jedenfalls dann, wenn sie es mit einem durch die Telekom von der Außenwelt abgeschnittenen Strafverteidiger zu bekommt, fängt sie plötzlich an, das Sensibelchen zu geben:

Rechtsabteilung

Das was die pöbelnde Telekom-Anna mir dann noch auf die Mailbox gesprochen hat, ist an dieser Stelle nicht zitierfähig. Auch wenn es mir in den Fingern juckt, das mp3-file hier zu veröffentlichen.

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Verkehrsunterricht nach Gutsherrenart

Motorradunfall

Ein teures pädagogisches Fahrmanöver.

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Arbeitsteilung nach einem Verkehrsvergehen

Eine alltägliche Meldung aus dem Polizeiticker:

Ein Verkehrsunfall, bei dem aus noch ungeklärter Ursache ein Auto gegen einen Baum geprallt ist. Die Beifahrerin (24 Jahre) verstarb an der Unfallstelle, der Fahrer (23 Jahre) überlebte den Unfall schwer verletzt.

Zu der menschlichen Tragödie kommt nun noch ein Ermittlungsverfahren. Sobald der Fahrer wieder ansprechbar ist, werden ihm von Polizei Fragen gestellt. Ihm wird mitgeteilt, daß gegen ihn wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird und er möge doch bitte seinen Führerschein „freiwillig“ herausgeben.

Es gibt (viele) Polizeibeamte, die machen sowas ganz behutsam. Und es gibt (ein paar) andere. Je nach Charakter und Fähigkeit.

In den zahlreichen (Un-)Fällen, die wir bisher in unserer Kanzlei bearbeitet haben, wurde es als hilfreich empfunden, daß wir sehr frühzeitig die Kommunikation mit den Ermittlern übernommen haben.

Ich vereinbare dann auch gern eine Aufgabenteilung mit dem Mandanten. Er bekommt den Job, wieder gesund zu werden. Um den Rest kümmert sich unsere Kanzlei. Wenn er dann wieder einigermaßen bei Kräften ist, kann er uns dann bei unserer Arbeit unterstützen. Vorher besser nicht.

Das sind Mandate, in denen nicht nur juristisches know how gefragt ist. Ganz besonders dann trifft das Zitat von meinem ehemaligen (Fachanwalts-)Ausbilder, Rechtsanwalt Gerhard Jungfer, zu:

Strafverteidiger sind säkularisierte Pfarrer.

… nicht jedermanns Sache …

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Die Normalität der Kassenhüter

Als ich diese Nachricht heute morgen zwischen zwei Tassen Espresso gehört habe, ist mir das Schokoladen-Müsli beinahe im Halse stecken geblieben.

Die EU-Finanzminister feiern sich selbst. Sie haben sich nach „siebenstündigen Beratungen“ darauf geeinigt, daß nicht mehr der Steuerzahler (also Sie, lieber Leser, und ich) dafür haftet, wenn ein Unternehmer seinen Laden in den Sand setzt.

Künftig müssen erst Besitzer, Gläubiger und Großanleger zahlen. Die Politik feiert den Beschluss als „Meilenstein“.

Daß Banken eine besondere Rolle in unserem Wirtschaftssystem spielen, wissen wir nicht erst seit dem 15. September 2008, dem Tag, an dem die Lehman Brothers Inc., diese mittlerweile legendäre US-amerikanische Investmentbank, Insolvenz beantragen mußte.

Ich nehme sicherlich (noch) nicht für unsere Kanzlei in Anspruch, „systemrelevant“ zu sein. Deswegen war und ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, daß es erst einmal an mein eigenes Portemonnaie geht und auch der Vermieter der Gewerberäume in die Röhre guckt, wenn ich das Unternehmen „Kreuzberger Strafrechtskanzlei“ in die Insolvenz führe. Das wird jedem anderen Unternehmer genauso gehen.

Nur diese Banker, die sind von dieser Normalität ein großes Stück entfernt, sie möchten gern andere Regeln für sich in Anspruch nehmen, fühlen sich als etwas ganz Besonderes. Sie möchten lustige Kunststückchen auf dem Drahtseil veranstalten, verlangen dabei aber, daß alle anderen aufpassen, daß sie sich nicht wehtun, wenn sie auf die Schnauze zu fallen drohen.

Nicht nachvollziehbar für mich ist diese Party, die jetzt veranstaltet wird, weil ab sofort normale Verhältnisse hergestellt wurden werden sollen. Vielleicht jedenfalls:

Nun werden die Verhandlungen mit dem Europaparlament aufgenommen, das dem Gesetzespaket zustimmen muss. Die erste Lesung findet vermutlich im Herbst statt.

Oder auch nicht.

Zitate und weiterführende Infos aus/in der Süddeutschen.

Und er hier, er hat auch noch was dazu zu sagen.

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Ermittlungen betreffend Facebook

In einem Chat räumt die Frau ein, den Mandanten in ihrer Strafanzeige falsch belastet zu haben. Ich konnte einen screenshot des Chats anfertigen, der mir zunächst nur als Begründung für einen entsprechenden Beweisantrag dienen sollte.

Ich habe beantragt, den Facebook-Account der Frau sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen. Dem Antrag gingen die Ermittlungsbehörden nach. Die freundliche Polizei schickte ein sauber formuliertes Fax an Facebook:

Fax an Facebook

Es gab eine schnelle und kurze Reaktion des „Facebook Law Enforcement Response Team’s“:

Facebookreaktion

Und damit war die Sache dann für die Ermittler erstmal erledigt:

Ermittlungen betreffend Facebook

Nun kommt es darauf an, welchen Beweiswert die Staatsanwaltschaft meinem ScreenShot beimißt und wie standhaft sich die „Geschädigte“ bei ihrer Vernehmung als Opferzeugin erweist.

Spannend wird dann noch, wie sich die weiteren lustigen Ideen der Verteidigung auswirken, die sich aus diesem Ermittlungs-(Zwischen-)Ergebnis ergeben.

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Aufruf: Protest in der Robe

Auch wenn es zeitlich etwas knapp ist, aber spontanes Reagieren-Können gehört ja nun mal zur Grundausstattung eines jeden Strafverteidigers:

Ich gebe hier mal den

[Newsletter Nr. 212] Protestkundgebung am 26.06.2013

der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger weiter, die ihre Mitglieder zur Demo aufruft.

Liebe Mitglieder,

die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat wegen der Nachricht über die Verfolgung und Verhaftung unserer Kolleginnen und Kollegen in der Türkei in dem sog. KCK Verfahren im November 2011 bereits mehrfach an der internationalen Prozessbeobachtung in der Türkei teilgenommen.

Der vor Ort gewonnene Eindruck bestärkte uns bereits in der Vergangenheit in der Sorge, dass es sich um eine politische Einschüchterung unliebsamer Verteidigerinnen und Verteidiger handelt.

Seit einigen Wochen ist in der Türkei eine zunehmende staatliche Willkür, erneut auch gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, zu verzeichnen. Dabei werden insbesondere jene Anwältinnen und Anwälte kriminalisiert, die in politischen Strafverfahren verteidigen.

Wir rufen deshalb gemeinsam mit der VDJ e.V. und dem RAV e.V. zu einer Solidaritätsbekundung mit unseren Kolleginnen und Kollegen in der Türkei auf und bitten um Teilnahme an der

Protestkundgebung am Mittwoch, den 26.6.2013, um 14.00 Uhr
vor der Türkischen Botschaft Tiergartenstraße 19 – 21, 10785 Berlin

Es wäre schön, wenn zahlreiche Kolleginnen und Kollegen in Robe an der Kundgebung teilnehmen.

Der Vorstand

Ich würde mich freuen, wenn auch der eine oder die andere Nicht-Strafverteidiger dort in Robe erscheinen würde.

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Wartemarke bei der Justizkasse

Es geht nicht um ein Vermögen und es wird uns nicht ruinieren, wenn wir noch ein wenig warten. Aber bemerkenswert ist dieser – sicherlich freundlich gemeinte – Hinweis der Geschäftsstelle durchaus:

3Monate

Also, ich erkläre das mal für den Laien verständlich:

Es liegt hier ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Das Gericht muß also einen Pflichtverteidiger bestellen (§ 140 StPO). Der Pflichtverteidiger wird dann im Auftrag des Gerichts für den Mandanten tätig. Dafür muß die Justizkasse eine gesetzlich vorgeschriebene Vergütung zahlen (nebenbei: etwa 20 % (bis zu 45%) unterhalb der gesetzlichen (Standard-)Vergütung für einen Wahlverteidiger).

Wenn der Verteidiger bestellt ist, muß er sofort die Tätigkeit aufnehmen. Das weiß der Gesetzgeber, deswegen hat er für diesen Fall vorgesehen, daß der Verteidiger auch sofort seine – zumindest die bereits angefallene – Vergütung verlangen kann, § 47 RVG. Das macht der Verteidiger mit einem Antrag, dem Kostenfestsetzungsantrag. So die Theorie.

Jetzt aber zurück zum Fall: Der Verteidiger ist bestellt, er ist bereits tätig geworden und er will/wird weiter tätig werden. Daher beantragt er nun, daß das Gericht (genauer: die Justizkasse des Landes) seine Vergütung dafür zahlt. Eigentlich kein Ding, alles im Rahmen der dafür vorgesehenen Gesetze.

Und nun bekommt der Verteidiger statt des verdienten Lohns aber die besagte Wartemarke: In drei Monaten möchte sich das Gericht den Antrag nochmal anschauen, wenn die Akte (hoffentlich) vom Gutachter wieder zurück gekommen ist. Und da dieser Gutachter einer von der bekannteren und beliebteren Sorte ist, können daraus auch schonmal vier oder fünf Monate werden.

Was dann nach Rückkehr der Akte auf der Geschäftsstelle folgen könnte, hatte ich bereits hier (an einem Berliner Beispielsfall) dargestellt.

Ganz bestimmt steht hinter diesem Prozedere kein böser Wille. Aber auch der schiere Wahnsinn (dem übrigens der Sachverständige auf die Spur geschickt wurde) ist keine Entschuldigung dafür, daß hier irgendwas heftig krumm läuft.

Wir werden uns darum bemühen, die Sache wieder gerade zu biegen. Aber ernsthaft.

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Eine Ladung für den Rechtsanwalt

Winchester
Vereinbart, mit Notarsurkunde und allen Spielereien besiegelt, war die Zahlung in Raten, jeweils eingehend am 20. eines jeden Monats. Bei Verzug mit nur einer Rate soll die Gesamtsumme in durchaus nennenswerter Höhe sofort fällig werden. Das ging auch zweimal glatt, d.h. der freundliche Name des Schuldners schmückte rechtzeitig die Kontoauszüge. Danach wurde es kritisch …

Am 24. haben wir daher mal nachgefragt, wo denn die dritte Rate bleibt und selbstredend das üblichen Szenario mitgeteilt, was jetzt bevor steht. Außergewöhnlich an der ganzen Geschichte ist in diesem Fall allerdings, daß im Hintergrund § 14 Absatz 2 Ziffer 7 BRAO steht.

Es hat nur wenige Stunden gedauert, bis die Reaktion auf unsere Nachfrage eintrudelte:

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ich habe gerade erfahren, dass die 3.Rate nicht eingegangen ist. Ich befinde mich bis morgen im Ausland, konnte aber recherchieren, dass der am 16.6 angewiesene Betrag am 19.6. zurückgebucht wurde. Seit dem 18.6. bin ich verreist.

Ich darf Sie daher bitten, keine der angekündigten Maßnahmen einzuleiten. Ich werde morgen die 3.Rate überweisen und Ihnen den Beleg dafür zukommen lassen.

Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Von meinem iPhone gesendet

Da hat wohl jemand aus reichlich Entfernung das Durchladen einer Winchester gehört. Dann hoffen wir mal, daß hier bis morgen niemand einen Krampf im Zeigefinger bekommt.

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