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Jahresarchive: 2012
Neuer Tätigkeitsschwerpunkt?
Der typische anwaltliche Allrounder – der Feld-, Wald- und Wiesenanwalt – hat es eigentlich hinter sich. Für einen „Rechtskundigen“ ist es nicht mehr leistbar, in allen Ecken des Rechts gleichermaßen kompetenten Rat zu erteilen. Deswegen gibt es Spezialisten, gut erkennbar sind in diesem Zusammenhang die Fachanwälte für ein bestimmtes Rechtsgebiet.
Nun gibt es beispielsweise den Fachanwalt für Strafrecht, also den Strafverteidiger. Schaut man sich den Teich mal an, in dem ein derart spezialisierter Rechtsanwalt angelt, muß man sich fragen, ob ein strafrechtlicher Allrounder für jede Strafverteidigung der Richtige ist.
Deutlich wird es, wenn man die Straftaten einmal genauer betrachtet, die der Normalbürger heute so begehen kann. Eine Sexualstrafsache – ich erinnere an das Kachelmann-Verfahren – stellt an den Verteidiger ganz andere Anforderungen als eine Wirtschaftsstrafsache – ich grüße Herrn Josef Ackermann. Oder man vergleiche die Verteidigung eines Magnus Gaefgen mit der eines Erich Honecker. Die Gemeinsamkeiten dieser Verfahren sind beschränkt. Ebenso die der Qualifikationen der Verteidiger.
Aber auch noch innerhalb eines strafrechtlichen Schwerpunkts gibt es Differenzierungen, das bedeutet: Raum für weitere Spezialisierungen. Gesellschaftliche oder technische Entwicklungen führen zu Veränderungen innerhalb eines Teilbereichs.
Vor noch gar nicht sooo langer Zeit wurde der Hauseigentümer wegen einer Sexualstraftat bestraft, wenn er seine Wohnung einem unverheirateten Paar überlassen hatte.
Auch und gerade die Entwicklung der Technik ist es, die Fragen der Strafbarkeit immer wieder neu stellt. Jura-Studenten werden erklären können, warum der „Stromdiebstahl“ im Jahre 1900 eine eigene Rechtsnorm bekommen mußte.
Aktuell etabliert sich das Ressort um das sogenannte „Cybercrime“. Hinweisen möchte ich in diesem Bereich auf eine neue Entwicklung. Wer die Zeit des Fido-Netzes und der Mailboxen erlebt hat, wird sich an die Problematik der Dialer erinnern. Es hat eine lange Zeit gebraucht, bis die Strafjuristen diese Unter-Abteilung der Wirtschaftskriminalität im Griff hatten.
Seit wann gibt es die sogenannten Abo-Fallen im Internet? Mir sind die ersten im Jahre 2005 untergekommen. Bis heute – sieben Jahre danach – ist die strafrechtliche Beurteilung der einschlägigen Download-Portale immer noch nicht abschließend geklärt. Rechtskräftige Entscheidungen gibt es nicht. Jedenfalls keine zitierfähigen. Die meisten Entscheidungen waren ohnehin Einstellungen durch die Staatsanwaltschaften. Daß wir keine grundlegenden Urteile der Obergerichte haben, mag auch daran liegen, daß sich die Straf-Juristen mit einer Spezial-Materie herumschlagen müssen, die viele von ihnen nur begrenzt verstehen.
Das Problem mit den Download-Portalen ist aus wirtschaftlichen Gründen nahezu gelöst. Es rechnet sich für die Betreiber schlicht nicht mehr. Deswegen sind sie vom Markt fast vollständig verschwunden. Strafrechtlich hängt man mit der Beurteilung der Uraltfälle immer noch hinterher. (Und ohne unsaubere Methoden scheint man die Sache auch auf Ermittler-Seite nicht in den Griff zu bekommen.)
Aber es gibt bereits etwas Neues, was die Strafjuristen dann in den kommenden 10 Jahren beschäftigen wird.
Holger Bleich beschreibt auf Heise Online das „Inkasso auf Fingertipp“ und warnt vor „Tükischen Abofallen in iPhone- und Android-Apps“.
Allerneuestes Cybercrime. Wieder einmal aufgehängt an der Prämisse, daß sowas doch gar nicht geht und daß das doch verboten – bestraft – gehört. Aufmacher ist der putzige Kater Tom, Geschädigte sind hilflose Kinder und es wird nicht lange dauern, bis „das Volk“ Strafen fordert, die früher einmal an Frauen für die Weitergabe von Kräutertees vollstreckt wurden.
Ich freue mich auf den neuen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei.
Knastalltag im Rechtsstaat
Ein Spotlight auf deutsche Haftverhältnisse:
Der Zustand der in Köln-Ossendorf einsitzenden mutmaßlichen Terroristin Beate Zschäpe hat sich nach Angaben ihrer Anwälte aufgrund der Haftbedingungen und wegen Anfeindungen durch andere Häftlinge rapide verschlechtert.
war gestern in der SZ zu lesen. Die Zeitung berichtet über die Haftbedingungen, unter denen die Untersuchungsgefangene leidet.
24 Stunden Neonlicht in der Zelle. Ausschalten wollte man das Licht nicht. Aber die Gefängnisverwaltung hat ein paar Ideen, wie man der Gefangenen zu mehr Schlaf verhelfen könnte:
Zschäpe bekam eine Schlafbrille, die nach Angaben ihrer Anwälte, „über ein sehr straffes Gummiband“ verfügt, was zu Kopfschmerzen führe: Das Einschlafen werde „mittels der Maske nicht gefördert, sondern vielmehr verhindert“. Der Anstaltsarzt habe ihr geraten, tagsüber den Sportraum aufzusuchen, „um aufgrund körperlicher Anstrengungen“ nachts trotz des Lichtes einschlafen zu können. Eine Vollzugsbeamtin habe das aus Sicherheitsgründen abgelehnt und stattdessen Zschäpe den Ratschlag gegeben, im Rahmen des Hofganges Übungen mit einem „Springseil zu machen“. Wenn sie davon dann müde werde, störe das nächtliche Licht nicht mehr.
Insbesondere an den Haftverhältnissen erkennt man die Qualität des Rechtsstaats. Für diejenigen, die sich hier nicht so gut auskennen: Köln-Ossendorf liegt nicht im Irak.
Update:
ARD-Korrespondent Holger Schmidt berichtet in seinem Weblog Terrorismus in Deutschland Über die Kritik der Zschäpe-Anwälte über die Haftbedingungen und liefert weiteren Hintergrund. Auf der Website des Verteidigers Wolfgang Heer gibt es reichlich Links zu weiteren Veröffentlichungen.
(Foto: Karl-Heinz Laube / pixelio.de)
Die Wanne tanzt auf Spiegel Online
KarriereSPIEGEL-Autor Constantin van Lijnden aus Düsseldorf berichtet auf Spiegel Online über Guerilla-Marketing, also – unter anderem – über unsere Kanzlei-Wanne:
„Die Verwechslungsmöglichkeit ist definitiv vorhanden und auch gewollt. Im ersten Augenblick denken die Leute, dass sie es mit einem echten Polizeifahrzeug zu tun hätten, dann fällt ihnen auf, dass sie gefoppt wurden, und sie müssen lachen“, erzählt Rechtsanwalt Hoenig. „Schön zu beobachten war dies zum Beispiel, als ich eines Freitagabends mit der Wanne im Kreuzberger Wrangelkiez unterwegs war und mir eine Gruppe Punks entgegenkam. Die machten grimmige Gesichter und die ersten bückten sich schon, um ein paar Steine aufzulesen – als sie dann erkannten, um was für ein Gefährt es sich handelt und wer da hinter dem Steuer sitzt, gab es eine fröhliche Begrüßung und ein paar freundliche Klapse auf’s Blech.“
Gute Laune macht einmal mehr in diesem Zusammenhang das Video von und mit Rainer von Vielen, der mit Gina Sheila und musikalischen „Polizeibeamten“ die Revolution tanzt.
(Danke an HF für den Hinweis auf die Veröffentlichung)
Der kleine Unterschied
Der Unterschied zwischen der „Bitte um Entlassung“ und einem „Rücktritt“? 50.000 Euro!
Ich verteidige derzeit gegen eine Anklage wegen Diebstahls eines Schokoriegels. Schaden: 0,50 Euro.
Noch ein Unterschied: Der eine ist ein Ex-Justizsenator, der andere ein psychisch kranker Obdachloser.
Weitere Infos zum Ex-Justizsenator Michael Braun übermittelt Percy MacLean, Vorsitzender Richter am Berliner Verwaltungsgericht, im Tagesspiegel.
Faktenlagen und IP-Adressen
Einem Polizeibeamten wird vorgeworfen, die Besetzer eines Hauses in der Brunnenstraße 183 in Berlin Mitte per eMail über die bevorstehende Räumung gewarnt zu haben.
Kerstin Gehrke wirft im Tagesspiegel einen Blick auf die Ermittlungsarbeit der Kollegen des angeklagten Beamten:
„Ich war das nicht, ich kann mir das nicht erklären“, sagte er. „Alle Zeugen waren von seiner Unschuld überzeugt“, erinnerte sich eine Ermittlerin vor dem Richter. Aber „rein von den technischen Fakten her“ sei man zu dem Schluss gekommen, dass nur D. es gewesen sein könne. „Seine IP-Adresse wurde schließlich ermittelt“, sagte die Zeugin. Was sie über Identitätsdiebstahl im Internet und das mögliche Knacken von verschlüsselten WLAN-Netzen wisse, wurde sie gefragt. „Da fehlen mir die nötigen Details“, gab sie zu.
„Technische Fakten“ sollen also die angebliche Verletzung des Dienstgeheimnisses belegen. Hinterfragt ein auch nur mittelmäßig begabter Strafverteidiger diese „Fakten“-Lage, dann stellt sich sehr oft – so auch hier – heraus, daß die Ermittler über nur wenig belastbare Kompetenz verfügen.
Unerlaubte Blicke in das polizeiliche Auskunftssystem sind eine Sache, von der wohl viele Polizeibeamte schon einmal etwas gehört haben. In Brandenburg wird das als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Genauso wenig, wie ein solcher ordnungswidrige Blick hat eine IP-Adresse irgend einen Beweiswert für die Identität des Absenders einer eMail. Das sollte eigentlich auch den Ermittlungsbehörden bekannt sein.
Wenn die Anklagebehörde nicht mehr aufzuweisen hat als das, was in dem Tagesspiegel-Artikel erwähnt wird, dürfte es für eine Verurteilung eher „schlecht“ aussehen.
Die Mailbox-Nachricht des Präsidenten
Meiner Ansicht nach wäre eine Veröffentlichung ohne Zustimmung ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Christian Wulff.
Schreibt der Datenschutzbeauftragte.
Daß die Gossenblätter sich um Persönlichkeitsrechte einen Kericht kümmern ist bekannt. Spannend wird allerdings die Reaktion der Ermittlungsbehörden. Wenn der Datenschützer Recht haben sollte, wie sähe dann die Veröffentlichung des Tondokuments gegen den Willen des Präsidenten unter dem Blickwinkel des Strafrechts aus?
Wer traut sich, liebe Staatsanwaltschaft?
Update:
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr stellt dazu ein paar fundierte strafrechtliche Überlegungen an.
Angeklopft?
Bei den Bandidos in der Provinzstraße in Berlin-Reinickendorf wurde in der vergangenen Nacht angeklopft. Die Polizei läßt vermelden, es seien mehrere Schüsse aus einer scharfen Schusswaffe abgegeben worden, die Einschusslöcher hinterlassen haben. Nun sucht man im Dunkeln.
Über die Hintergründe des Schusswechsels ist bislang nichts bekannt.
liest man in der Berliner Morgenpost.
Von einem Austausch von Kanonenkugeln („Schußwechsel“) war in der Pressemeldung der Polizei nichts zu lesen, das wird sich der Reporter ausgedacht haben, um die Seite zu füllen. Auch die Andeutung des Morgenpostlers, es könne ein Angel geschossen haben, dürfte einem Blick in die Kristallkugel entsprechen.
Ein Zusammenhang mit dem heute gestarteten Verfahren in Frankfurt (Oder) wurde auch (noch) nicht konstruiert. Das kommt dann wohl noch …
Wespen-Nest
Rechtsanwälte haben aber […] nicht die Courage, dezidiert und kontrovers Meinungen öffentlich zu vertreten und auch kritisch Stellung zu beziehen. […] Es fehlen kontroverse Diskussionen und entsprechende Beiträge sowie jeglicher rechtspolitische Weitblick.
RA Kleine-Cosack, Anwaltsblatt 2012, 68; (auszugsweise!) zitiert nach RA Achim Flauaus
Der Kollege Kleine-Cosack hat in den vergangenen drei Wochen das law blog, insbesondere die „kontroversen Diskussionen“ über das lateinische Kochbuch, nicht gelesen, sonst würde er das so nicht sagen. ;-)
Onepercenter und der § 55 StPO
Vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) beginnt heute das Hauptverfahren gegen zwei Rocker. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2009 in Eberswalde/Finowfurt einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung begangen zu haben.
Die Angeklagten und weitere Beschuldigte sollen Bandidos gewesen sein, die Geschädigten Hells Angels. Als Tatwerkzeuge werden unter anderem eine Machete und ein Baseballschläger genannt, es soll Stich-Schnittverletzungen und den offenen Bruch einer Kniescheibe gegeben haben.
Vor dem Hintergrund, daß einige Banditen später ihr Colour gewechselt haben und zu Engeln wurden, wird das Aussageverhalten der Angeklagten und der Geschädigten, die als Zeugen geladen sind, mit einiger Spannung erwartet.
Naheliegend dürfte sein, daß die Angeklagten sich durch Schweigen verteidigen. Problematisch ist die Lage allerdings für die Zeugen, die grundsätzlich zur Aussage verpflichtet sind. Es sei denn, ihnen stehen die Rechte beispielsweise aus § 55 StPO zur Seite.
Die Möglichkeit, sich als Onepercenter durch eine Aussage der Gefahr auszusetzen, „wegen einer Straftat verfolgt zu werden“, ist nicht fernliegend.
