Monatsarchive: Oktober 2012

Volks-Ducati

Echten Fans der italienischen Traditionsmarke dürfte das Herz bluten, wenn sie diese Nachricht lesen:

Es ist damit zu rechnen, daß dann demnächst solche edlen Fahrzeuge

neben Profanbauten wie Lupo und Polo im Showroom des gemeinen Volkswagenhändlers stehen. Oh tempora, oh mores!

Bildquellen:
1. Halbjahresfinanzbericht 2012 der Porsche Automobilholdig SE
2. Wikipedia

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Razzia wegen einer Bußgeldsache

Das Landgericht Tübingen hat zwischen Weihnachten und Silvester 2011 gezeigt, welche katastrophalen Auswirkungen der Genuß von zuviel Feststagsgebäck haben kann.

Die Richter (oder waren es auch Richterinnen?) vertreten – mutmaßlich nach dem Mißbrauch besagter Kekse – allen Ernstes am 29.12.2011 die Ansicht (1 QS 248/11 OWi), die Durchsuchung einer Wohnung und Beschlagnahme einer Lederhose im verkehrsordnungswidrigkeitrechtlichen Bussgeldverfahren sei verhältnismäßig.

Offenbar war es der Bußgeldbehörde nicht gelungen, den Moppedfahrer zu identifizieren, der mit 39 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell unterwegs gewesen sein soll.

Und nun wußten die Herrschaften von der Rennleitung nicht, gegen wen sie das Bußgeld in Höhe von sage und schreibe 120,00 Euro verhängen sollen. Schlechthin unerträglich war auch, daß die 3 Flens, die dafür vergeben werden, nicht an den Mann (oder die Frau) gebracht werden konnten. Immerhin: 2 km/h mehr und es wäre sogar ein Fahrverbot von einem kompletten Monat fällig gewesen. (Wenn denn nicht andere Gründe – fehlerhafte Messung, falsche Bedienung, fehlende Ausbildung der Meßdiener … – entgegen gestanden hätten.)

Deswegen waren die Ordnungshüter und dann auch das Gericht der Meinung, eine Wohnungsdurchsuchung, die der Identifizierung eines Fahrers dient, sei keineswegs ungeeignet. Auch sei im Verhältnis zur Schwere der Tat (Hört! Hört!) die angeordnete Durchsuchung angemessen.

Denn immerhin, so entschied das Hohe Gericht, bildet zumindest das Auffinden der Motorradbekleidung ein wichtiges Indiz in der Beweiskette.

Warum eigentlich nicht gleich auch einen Haftbefehl gegen den Halter des Motorrades vollstrecken, seine DNA feststellen und die Lederhose (Tatwerkzeug!) einziehen, den Arbeitgeber benachrichtigen und die Krankenkassenbeiträge verdoppeln?!

Wenn es nicht so verdammt viel Mühen machen (vulgo: Geld kosten) würde, dann sollte man solche willkürlichen Zwangsmaßnahmen mal einem kompetenten Verfassungsrichter vorlegen; ich möchte meinen, der bekäme schlagartig Pickel von so einer Entscheidung.

Bild: Peter Smola / pixelio.de

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Anrufer

Die Telefonanlage teilt mit: An einem ganz gewöhnlichen Dienstag habe ich über 20 Telefongespräche geführt. Mit Richtern, Staatsanwälten, Behörden, Mandanten …

In mehr als der Hälfte dieser Fälle habe ich die Telefonate vorbereitet und/oder anschließend eine Telefonnotiz zur Akte gespeichert. Gegen das Vergessen …

Es hätten noch ein paar mehr sein können, wenn mich unsere Mitarbeiterinnen nicht entlastet hätten. Das ist Knochenarbeit, anstrengend und nicht immer lustig.

Zu den laufenden Mandaten, die am Telefon bearbeitet werden, kommen natürlich auch neue Sachen. Oder auch nur schlichte Anfragen. Etwa solche hier:

Ich habe im Internet Ihre Telefonnummer gefunden und habe da mal eine Frage an Herrn Hoenig.

Die Mitarbeiterin bittet in solchen Fällen den Anrufer, sein Problem kurz zu umreißen. Oft läßt sich die Frage auf diese Weise bereits klären und ich habe Zeit, mich um die Sachen zu kümmern, die sich nicht von alleine erledigen. Führt das nicht zum „Erfolg“, bitten wir den Anrufer, seine Frage per eMail zu formulieren. Dann kann ich mich in einer ruhigen Minute mit der Frage auseinandersetzen und sie so oder so beantworten.

In der vergangenen Woche hatten wir einen Anruf, da funktionierte das nicht. Die Anruferin wollte weder mit unserer Mitarbeiterin sprechen, noch war sie bereit, mir eine eMail zu schreiben. Es war ihr zu aufwendig, ließ sie wissen.

Im Anschluß an das Telefonat erhielt ich per Twitter mehrere Nachrichten der Anruferin:

Glaube, ich hätte bei meinen Telefonat gerade sagen müssen, es geht um eine Million ^^ – ok, weiter recherchieren.

Schade, hätte Sie wirklich mal recherchemäßig gebraucht — aber ich habe Sie da überschätzt.

… und jetzt suche ich weiter: RA Strafrecht für kleine Frage

Und Schluss @KanzleiHoenig aus meinem Leben gestrichen …

Ich helfe gern, auch ohne daß es gleich eine Kostennote gibt, solange es den Rahmen nicht sprengt. Aber ich würde mich freuen, wenn Anrufer sich dann auch ein wenig auf meine Bedürfnisse einstellen.

Ich muß wohl akzeptieren, daß nicht jeder die Gabe hat, andere mit höflicher Rücksicht um einen Gefallen zu bitten.

Bildquellenangabe: Rike / pixelio.de

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Schriftwechsel mit einer Bank

Wir hatten für unseren Mandanten im März eine Klage erhoben. Es gibt eine Bank, die an dem Ausgang des Gerichtsverfahrens ein (berechtigtes) Interesse hat. Deswegen haben wir sie seinerzeit auch umfassend informiert. Die Abschrift der Klage war ein Teil unserer Informationen.

Heute bekommen wir ein Fax dieser Bank. Sie möchte über den Sachstand informiert werden. Auch das ist berechtigt. Allerdings:

Das ist eine Form des Umgangs, die ich von meinen sonstigen Mandanten gewohnt bin, die manchmal aus ganz anderen Verhältnissen stammen. Aber vielleicht macht das für eine Bank keinen wesentlichen Unterschied.

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Nicht nur Symptom-Bekämpfung

Es gibt wenig Gerichte, an denen ich häufiger Delikte verteidigt habe, die im Zusammenhang mit Alkohol gestanden haben, als am Amtsgericht in Eberswalde. Offenbar hat man nun das Problem der alk-bedingten Straftaten erkannt und packt das Übel an der Wurzel:

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Alles wird gut!

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