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Monatsarchive: Oktober 2012
Guten Morgen, Ihr Affen!
In unserer neuen Küche hing nach meinem Urlaub ein freundliches Bild an der Wand:
Ich bin mir jetzt nicht so sicher, was mir das Kanzleiteam mit diesen Tierchen mitteilen möchte.
Aber … das Kanzleiteam wird auch nicht wissen, wer gemeint ist, wenn ich morgens früh freundlich in die Runde grüße. ;-)
Zustellung an den Präsidenten per Rammbock
Es ging um eine Einstweilige Verfügung des Amtgerichts Landau, also um einen Beschluß eines Zivilgerichts aus der Provinz. Damit ein solcher Beschluß wirksam wird, muß er dem Antragsgegner förmlich und nachweisbar zugestellt werden.
In der Regel übernimmt diese Zustellungs-Formalitäten der gemeine Postbote. Diese Einstweilige Verfügung war aber etwas ganz Besonderes, dafür brauchte es dann auch eine besondere Art der Zustellung.
Am 28. August um 8 Uhr sah Kay die Polizei auf sein Haus zukommen. „Mit Rammbock und allem“, erzählte er später. Er ging den Polizisten gleich entgegen und gab ihnen zu verstehen, dass er sich nicht wehren würde. Das ersparte ihm die Fesselung mit Kabelbindern, er musste sich auch nicht auf den Boden legen, und seine Tür wurde nicht aufgebrochen.
berichtete Michael Ahlsdorf in der Bikers News.
Worum gings? Der Präsident des Polizeipräsidiums Rheinland-Pfalz hat erfolgreich eine Einstweilige Verfügung (AG Landau, 5 C 1329/12) beantragt, die dem Präsidenten Hells Angels MC Landau zugestellt werden sollte.
Der Angel soll verantwortlich sein für die Veröffentlichung eines 64-seitigen Dokuments des Unterausschusses „Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung“ (UA FEK) der Bund-Länder-Projektgruppe mit dem wenig zimperlichen Titel „Bekämpfungsstrategie Rockerkriminalität – Rahmenkonzeption“. In dieser Bedienungsanleitung werden wohl u.a.
die Maßnahmetaktiken der Polizeieinsätze, zum Beispiel das gezielte Ansetzen von Verkehrskontrollen mit dem Hintergedanken, dass bei diesen Gelegenheiten sich immer ein Anlass findet, noch ein bisschen weiter zu suchen.
beschrieben, berichtet Ahlsdorf.
Es ist nachvollziehbar, daß solche Interna nicht gern in den Händen der „Gegner“ gesehen werden. Von daher kann man die Entscheidung des provinziellen Amtsgerichts, soweit sie bekannt ist, nicht tadeln.
Aber eine (geplante) Zustellung per Rammbock durch die geschlossene Tür statt durch Einwurf in den Briefkasten ist dann doch ein wenig heftig, finde ich. Zumal die Datei mit dem Dokument („Verschlußsache – nur für den Dienstgebrauch“) ohnehin schon die Runde gemacht haben dürfte.
Gegen den Beschluß hat der Präsident (der Hells Angels, nicht der Polizei) Widerspruch erhoben, so daß darüber sich wohl demnächst auch noch ein Landgericht den Kopf zerbrechen muß, wenn das Amtsgericht die „EV“ bestätigt. Ich werde gegebenenfalls über die Art der Zustellung der Ladung zur mündlichen Verhandlung berichten.
Nachwuchs: ELWMS 2
Wir haben nachgerüstet:
Unsere erste Eier legende Wollmilchsau (ELWMS) ist in die Jahre gekommen. Seit 2004 hat sie gefaxt, gedruckt, gescannt, geemailt … und zwar stets ohne großartigen Ärger zu verbreiten. Und bevor eben dieser anfängt, haben wir uns zur Verjüngung unseres Zoos entschieden – nicht ohne der ELWMS 1 weiterhin das Gnadenbrot zu servieren.
Akteneinsicht – für 3 Tage
Die Staatsanwaltschaft gibt meinem Antrag auf Akteneinsicht statt. Die Akten haben wir abgeholt, weil sie sich nicht zur Versendung eignen sollen. Sagt die Geschäftsstelle.
Der Staatsanwalt läßt mir auch ausrichten, die Akteneinsicht werde mir für 3 Tage gewährt; bis dahin sollen die Akten wieder auf der Geschäftsstelle zurück sein.
Ich habe darauf verzichtet zu reagieren; auch wenn wir hier nicht in Bayern (Augburg oder Würzburg) sind, könnte das, was ich denke, zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen mich führen, wenn ich es äußern würde. Diese Behörde ist nicht imstande, die Akten zeitgemäß – d.h. zumindest als Hybrid-Akte elektronisch, oder wenigstens ordentlich zu führen. Aber ich soll den Papierwust quasi über Nacht durcharbeiten.
Ich bedauere sehr, daß es Menschen gibt, die mit so einen Zeug ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Und ich bin froh, daß wir hier einen gutgehenden Scanner (dazu morgen mehr) haben, um die Akten zu digitalisieren, bevor ich sie bearbeite.
Ochsentour: Freispruch für Richter – Strafe für Verteidiger
Wenn ein Richter nach Absetzung der Urteile noch an den Gründen herumbastelt, ist das gar nicht schlimm, schon einmal gar keine Rechtsbeugung. Was interessiert denn die Justiz die Rechte der Verurteilten …
Allerdings nahezu ein Kapitalverbrechen scheint es in den Augen der Strafjustiz zu sein, wenn ein Verteidiger (eingeräumte) Fehler eines Richters reklamiert.
Im ersten Fall der
nachträglichen Bearbeitung der Urteile handele es sich um Rechtsverletzungen, die aber nicht die erforderliche Schwere erreichten, um als Rechtsbeugung angesehen zu werden.
berichtet die LTO über das Urteil des Landgericht Halle vom 10.10.2012 (3 KLs 16/12).
Im zweiten Fall hatte
ein Verteidiger in einem Strafverfahren einen Durchsuchungsbeschluss kritisiert, weil “der Richter keine „eigenständige Prüfung“ durchgeführt habe und somit „verfassungsrechtliche Grundvoraussetzungen“ nicht erfüllt seien“. Deshalb wird ein Verfahren gegen ihn wegen übler Nachrede eingeleitet, das dann beim AG Würzburg landet. Der Verteidiger wird zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen […] verurteilt.
Das allein ist schon eine Nummer für sich. Die Richterin, die diesen Unsinn verzapft hat, wird von der Mainpost mit den Worten zitiert:
… dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.
Das haut selbst den gestandenen Kollegen und ehemaligen Richter Detlef Burhoff vom Stuhl, der an sich halten muß, weil er sich in Würzburg keinen Verteidiger suchen möchte.
Die Begründungen der beiden Entscheidungen – soweit sie bisher bekannt sind – würden einem lateinamerikanischen Gericht der sechziger Jahre auch ganz gut stehen. Diese Gerichte gibt es nicht mehr … aber irgendwas davon ist wohl – auch – in Würzburg hängen geblieben.
Da paßt er mal wieder, der alte Grieche: Quod licet Iovi, non licet bovi (*).
Bild: s.media / pixelio.de
… aber sowas von ins blaue Auge
Beim Kampf für den Rechtsschutzversicherer Roland holte sich der Ehem. Leistungssportler, noch aktiver Ringer, schonmal ein blaues Auge.
Ich hatte bereits vor drei Jahren gemutmaßt, daß er sich dabei das Veilchen von einem seiner Mandanten geholt haben könnte.
Wenn ich mir das nun aber anschaue, was Meedia hier berichtet, kann ich mir gut vorstellen, daß seine Mandantin, eine gewisse Claudia Dingens, diesem Ringkämpfer fürs Recht deutlich unterhalb der Augenhöhe eins mitgeben wird.
Der Kollege, der die Ansicht seiner Mandantin vertritt, die Eheleute Kachelmann hätten in ihrem Buch durch die Nennung ihres vollständigen (Nach-)Namens deren Persönlichkeitsrechte verletzt, soll eine eMail an einen Journalisten geschickt haben, in der sich finden:
nicht nur polizeiliche Vernehmungen aus der nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Ermittlungsakte im Wortlaut, sondern auch medizinische Gutachten über die Verletzungen, die Claudia D. erlitten haben will, als sie die letzte Nacht mit dem Wettermoderator verbrachte. Und damit nicht genug: In den Unterlagen befinden sich neben dem Klarnamen und der Wohnadresse der Radiomoderatorin auch ihre Privat- sowie Handynummer. Insgesamt geht es um 20 eingescannte Seiten aus der vertraulichen Verfahrensakte.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Herr Rechtsanwalt Z. aus S. bei klarem Bewußtsein auf den Send-Button geklickt hat; vielleicht war er „nur“ ein wenig überfordert mit diesem öffentlichkeitswirksamen Mandat (um das ich ihn ganz gewiß nicht beneide).
Als Strafverteidiger wird er wissen, daß er sich damit wohl nicht strafbar gemacht haben kann, weil eben ein fahrlässiger Geheimnisverrat auch für einen Anwalt nicht mit Strafe bedroht ist. Soweit, sogut.
Die anderen Konsequenzen, mit denen dieser blauäugige Kämpfer nun zu tun bekommt, dürften für mein Gefühl allerdings wesentlich heftiger ausfallen als eine Geldstrafe …
An dieser Stelle fällt mir das Zitat eines titanösen Supertalents ein:
Wenn Du zu dem Anwalt gehst, da kriegst Du für’s Falschparken lebenslänglich. Das schwör ich Dir.
Paßt, wie die Faust aufs Auge.
Moabiter Mühlen
Hier liegt noch seit ein paar Jahren eine ältere Geschichte in der Warteschleife. Es geht um ein Problem mit den Stempeln auf der Kennzeichentafel eines Motorrades. Ich hatte zu einer Zeit, in der ich sehr aktiv die Interessen des Mandanten vertreten hatte, ein paar Anträge gestellt. Aus Gründen … habe ich die Sache nicht weiter verfolgt. Nun meldet sich aber das Gericht mit der Mitteilung, daß in Moabit nichts vergessen wird:
Mein Antrag vom 19.01.2010 wurde dann doch noch beschieden, wenn auch mit auslegungsbedürftigem Inhalt. Ich glaube, daß ich einfach mal eine Beschwerde gegen diesen Beschluß einlegen sollte, nur um zu schauen, was – oder besser: ob – bis zum Termin im Januar des nächsten Jahres noch irgendwas passiert.
Vernunft?
Auf dem Fels der Geisler-Gruppe hat Reinhold Messner das Laufen gelernt. Als Fünfjähriger hat er dann den ersten Dreitausender bestiegen. Einige Jahre später war er dann auf den versammelten Achtausendern unterwegs und ist in ein paar kalten und heißen Einöden spazieren gegangen. Die Lebenswege „vernünftiger“ Zeitgenossen sehen anders aus.
Dieser Extremist, was die Abwägung zwischen Risiko und Spaß angeht, äußerte sich zu einer anderen Risikogruppe unter den menschlichen Lebewesen:
Wer mit seinem PKW bei uns auf schmalen Paßstraßen fährt, sollte … ganz rechts bleiben. … Wenn Ihnen dann in einer Kurve ein Motorradfahrer auf der falschen Seite entgegen kommt, ist dies meist nur der erste einer ganzen Kolonne von Verkehrsteilnehmern, die einem seltsamen Hobby frönen: Risk for fun.
Im Pulk, alle im Lederdress, mit Helm, […] rasen sie durch ein Ferienland, das mehr und mehr zum Friedhof zu werden droht. Ich habe in den Dolomiten mehr tote Motorradfahrer als abgestürzte Kletterer gesehen.
Übertrieben? Kann die Landstraße durchs Pustertal oder die Paßstraße am Reschen gefährlicher sein als die Ortler Nordwand?
[…]
Aggressive Autofahrer gibt es überall, aber Motorradfahrer, die im Kollektiv Staus, Überholverbote und Sperrlinien ignorieren, sind vor allem auf unseren Paßstraßen eine Gefahr. Auch für andere Verkehrsteilnehmer. Und zudem nicht nur eine Gutwettererscheinung. Vor allem bei Regen wird um die Wette gefahren. Mann gegen Mann. Leider landen die Kontrahenten öfter auf dem Friedhof als im Krankenhaus.
Diese Friedhöfe sind allerdings einen Besuch wert …
Quelle: Reinhold Messner, Gebrauchsanweisung für Südtirol, 2. A. 2007, S. 51 f
Als Messner diese Zeilen geschrieben hat, war er 62 Jahre alt. Bereits ein paar Jahre vorher ist er zuhause von einer Leiter gefallen und hat einen bleibenden Schaden erlitten. An den Füßen. Er ist nun nicht mehr Felskletterer, Höhenbergsteiger, Grenzgänger, Forscher und Politiker, sondern versucht sich als Ratgeber. Wohl auch für das Volk der Motorradfahrer. Ob das jetzt aber vernünftig ist?
Ich schaue mir heute mal an, was Messner zu den Bergvölkern der Erde zu sagen hat. Mit diesen Völkern kennt er sich jedenfalls aus.
Nutzungsausfallschaden und das StrEG
Nur mal eben schnell zwischendurch ein Gedanke:
Am 26. September hatten der Düsseldorfer Kollege Udo Vetter in seinem law blog und ich hier (Schadensersatz für sieben Jahre Knast) über die Entschädigungen für zu Unrecht erlittene Haft berichtet.
Gegenstand beider Beiträge waren die Beträge, die „für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist“ vom Staat an den Geschädigten gezahlt werden müssen. Nach § 7 Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) beträgt die Entschädigung 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.
Anläßlich einer Unfallschadensregulierung haben wir für unseren Mandanten auch den Nutzungsausfallschaden für sein beschädigtes Motorrad geltend gemacht. Für eine verbogene MV Agusta F4 stehen dem Geschädigten 66 Euro für jeden angefangenen Tag der FreiheitsNutzungsentziehung zu.
Selbst für eine 34-PS-Gurke bekommt ein Nutzungsausfallgeschädigter 1 Euro mehr als ein Haftgeschädigter. Bei PKW beträgt der tägliche Satz mindestens 27 Euro bis maximal 99 Euro, viermal mehr wie für einen Tag bei Wasser und Brot.
Den Nutzungsausfallschaden für die schöne Italienerin hatten wir binnen zweier Monate nach dem Unfall auf dem Konto. Wie es jemandem ergeht, der 888 Tage zu Unrecht aufgrund massiver Fehler der Ermittlungsbehörden und einer Strafkammer beim Landgericht in Untersuchunghaft saß und anschließend freigesprochen wurde, kann man in der Süddeutschen nachlesen.
Udo Vetter bringt es auf den Punkt, wo mir die für die Öffentlichkeit geeigneten Worte fehlen:
Allerdings kann ich aus Erfahrung sagen, dass die deutsche Justiz in solchen Fällen meist verbissen um jeden Cent feilscht. Entschädigungsprozesse werden regelmäßig zu einer Kraft- und Geduldsprobe, selbst wenn keine überzogenen Ansprüche gestellt werden. Betroffene empfinden das oft als zweite Bestrafung.
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Anrufer des Monats
Ein junger Mann ruft aufgeregt an und schildert unserer Mitarbeiterin sein großes Elend.
Er habe im Internet gesurft und sich ein paar Pornoseiten angeschaut. Keine Kinderpornos, nein, nur ganz legale. Das dürfe mal ja wohl, da sei ja nicht verboten. Und auf einmal sei da so ein Bild erschienen, in dem ihm die Bundesregierung mitteilte, er sei auf einer verbotenen Kinderporno-Seite gewesen und jetzt werde sein Rechner gesperrt. Seitdem funktioniere gar nichts mehr, er sehe nur noch einen weißen Bildschirm.
Der Anrufer will von uns wissen, ob das Bundeskriminalamt so einfach seinen Rechner sperren dürfe, obwohl er sich doch wirklich – „Ischwöre!“ – keine Kipos angeschaut habe.
Ich habe ihn beruhigen können und ihm unseren Techniker empfohlen, der ihm dann wohl mal besser einen funktionierenden Virenschutz installieren sollte.
Grafik via Wikipedia




