Monatsarchive: April 2012

Jetzt will er es wissen

Der Kollege Andreas Jede, der Kopf hinter dem Weblog unter www.drschmitz.info, will wissen, wer der Schönste im ganzen Land ist. Sagen wir’s ihm. Hier.

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Kiffende Hamster

Ab dem 1. Mai darf Cannabis in den holländischen Provinzen Zeeland, Nord-Brabant und Limburg nur noch an Bürger verkauft werden, die in den Niederlanden gemeldet sind.

berichtet die Tagesschau.

Vor allem die westdeutschen (also die von ganz links) Polizeibehörden – in Viersen zum Beispiel – haben wohl ein paar Probleme mit dem Durchgangsverkehr. Deswegen freuen die sich natürlich über eine solche Regelung.

Aber ob das was nützt? Oder führt dies nun zu einem Ansturm auf die Einwohnermeldeämter jenseits der westlichen Grenze der Prohibition?

Jedenfalls zur Zeit sollte man den Bereich um die holländische Grenze weiträumig umfahren, wenn man mit Haschisch in den Taschen unterwegs ist:

Die deutschen Beamten stellen sich bereits auf Hamsterkäufe in den kommenden zwei Wochen ein.

Ich stelle mir gerade vor, wie ein kiffender Hamster wohl aussehen mag?

Bildquelle: Wikipedia

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Neue Neuköllner Rechtschreibung

Hinweis an der Eingangstür zu einem ehemaligen, zum Treffpunkt und Veranstaltungsraum umfunktionierten Ladenlokal in Nord-Neukölln:

Aus Wikipedia:

… setzte in Nord-Neukölln vor einigen Jahren ein Prozess der Gentrifizierung ein. […] Allerdings verläuft der Prozess der Gentrifizierung alles andere als problemlos. […] Die hinzuziehende neue Bevölkerung besteht aus Kleinkünstlern, Studenten und Bürgertum.

So wird das aber nix mit der Prenzlaubergisierung der ehemaligen Zonenrandgebiete Westberlins.

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Untersuchungshaft auf Grundlage eines gefühlten Erkenntnishorizonts

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger veröffentlichte am 16. April 2012 die folgende

Presseerklärung zur zu Unrecht erlittenen Untersuchungshaft

Der aktuell diskutierte Fall einer über mehrere Jahre zu Unrecht inhaftierten Frau gibt auch der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. Anlass, die Unzulänglichkeiten der Untersuchungshaftpraxis zu monieren.

Trotz kürzlich vorgenommener Erhöhung des Ersatzes für immaterielle Schäden von 11,- EUR pro Hafttag auf 25,- EUR pro Hafttag, ist dies noch nicht einmal annähernd ausreichend, um den Verlust von Freiheit und die damit einhergehenden Folgen für die betroffene Person und deren Familien auszugleichen. Dem Gesetzgeber ist ein solch tiefgreifender Eingriff ca. 1,- EUR je Stunde wert. Die Forderung eines Tagessatzes von 100,- EUR pro Tag liegt aus unserer Sicht am untersten Rand des Vertretbaren.

Untersuchungshaft wird zur Zeit immer noch auf der Grundlage eines gefühlten Erkenntnishorizonts verhängt. In einer Vielzahl von Fällen wird ab einer gewissen Strafprognose von zwei Jahren (und teilweise auch weniger) eine Fluchtgefahr impliziert. Wissenschaftliche Erkenntnisgrundlagen für eine solche Annahme existieren nicht und können mithin auch nicht von den Gerichten angeführt werden. Die Vereinigung Berliner Stafverteidiger e.V. fordert bereits seit Jahren die Erstellung einer Untersuchungshaftstatistik, die helfen soll Erkenntnisse über Verfahrensabläufe und Verfahrensergebnisse bei verhängter und im Vergleich hierzu nicht verhängter bzw. vollstreckter Untersuchungshaft zu gewinnen. Die Strafverfolgungsbehörden und die Senatsverwaltung für Justiz werden aufgefordert, sich nach mehrjähriger Verweigerung diesem Erkenntnisgewinn nicht mehr zu verschließen. Wir leben im 21. Jahrhundert.

Peter Zuriel

Ich hatte am 11. April einen Beitrag zu diesem Fall veröffentlicht, mit Verlinkung auf einen Bericht von Rechtsanwalt Burhoff zum selben Thema – jeweils unter dem Blickwinkel der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten.

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Das OLG Düsseldorf und die Pflicht zur Selbstüberführung

Über einen angeblich autofahrenden Telefonierer und dessen Unlust, vor Gericht zu erscheinen, berichtet der Kollege Burhoff.

Das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 14.12.2011 – IV-1 RBs 144/11) hielt es für unverzichtbar, daß der mutmaßliche Telefonist in der Beweisaufnahme vor dem Strafrichter erscheint. Damit sich der Zeuge, der ihn vier Monate zuvor beim Telefongespräch beobachtet haben will, besser erinnern könne.

An dieser Stelle möchte ich den Kollegen Werner Siebers zitieren, der in der vergangenen Woche einen schönen Beitrag zur Wahlgegenüberstellung veröffentlicht hat.

Das OLG Düsseldorf hält es für notwendig, daß der Betroffenen sich nicht nur einer Wahlgegenüberstellung aussetzt, die gegen grundlegende strafprozessualen Prinzipien verstößt; er soll darüber hinaus auch noch an seiner eigenen Überführung mitwirken.

Ob für die Entscheidung der Düsseldorfer Richter das die (nur!) dort hergestellte braune Getränk Flüssigkeit ursächlich ist, wird nicht überliefert.

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Wackelkontakt mit Strafverteidigern

Gefangene der JVA Tegel beschwerten sich, sie hätte mitunter Probleme, ihre Verteidiger telefonisch zu erreichen. Dies war immer dann der Fall, wenn der Verteidiger eingehende Anrufe auf eine externe Rufnummer – z.B. sein Handy – weiterleiten läßt.

Dies ergibt sich aus einer kleinen Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) an das Abgeordnetenhaus Berlin.

Darin heißt es:

Frage Behrend:

Trifft es zu, dass Gefangene deshalb Probleme haben, mit ihren Strafverteidigern zu telefonieren, insbesondere wenn die Apparate des Sekretariats auf den Apparat des Anwalts umgestellt sind, beispielsweise in den Abendstunden?

Antwort Justizsenator Heilmann:

Nein, weil bei Rufweiterleitungen innerhalb einer Telefonanlage eines Anwaltsbüros die Erreichbarkeit des Anwalts oder der Anwältin durch die Gefangenen gewährleistet ist. Dies gilt jedoch nicht bei Rufumleitungen auf Mobilfunktelefone oder andere Festnetznummern.

Die Antwort ist hilfreich insoweit, als daß sich die inhaftierten Mandanten und ihre Verteidiger darauf einstellen können. Die Ursache für den Wackelkontakt ist geklärt.

Unbefriedigend bleibt allerdings im Einzelfall die fall-back-Lösung, auf die der Senator verweist: Wenn es eilig ist, könne der Gefangene auch über das Diensttelefon der Wachtmeister seinen Verteidiger trotz einer solche Weiterleitung erreichen.

Zum einen sind wachtmeisterliche Diensttelefone für vertrauliche Telefonate wenig geeignet. Und zum anderen dürfte ein Wachtmeister wenig geneigt sein, einem Häftling ein unaufschiebbares Telefonat zu ermöglichen, wenn es darin beispielsweise um eine Beschwerde gegen eine Maßnahme der Anstalt gehen soll.

Der Knast ist eben kein Hotel, nicht? Wo kämen wir denn da hin, wenn …

Besten Dank an Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke für die Übermittlung dieser Information.

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Die Schlußfolgerungen des Landgerichts

Aus dem Beschluß einer Beschwerdekammer beim Landgericht:

Die im Haus des Beschuldigten entdeckte professionell aufgezogene Indoorplantage mit insgesamt 1.809 Cannabispflanzen – davon 435 beblütete, was nach Hochrechnung eine Menge von 10,725 Kilogramm konsumfähiges Cannabis ergibt – sowie die zusätzlich gefundenen geernteten und zur Trocknung ausgelegten 1.429,3 Gramm Blütenstände und 1.021,5 Gramm Blütenmaterial lassen auf einen Anbau der Betäubungsmittel zum Zweck des gewinnbringenden Verkaufs schließen.

Ich denke, um diese Schlußfolgerung zu ziehen, ist ein Hochschulabschluß nicht unbedingt notwendige Voraussetzung.

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Die Kosten für den Kampf um die Freiheit

Monika de Montgazon saß nach einem Fehlurteil 888 Tage im Gefängnis. Unschuldig, weil die Gutachter des Landeskriminalamts Fehler gemacht hatten.

Den Fehlernachweis hat sie selbst erbracht, indem sie aus dem Knast heraus Sachverständige (sic!) beauftragt hatte. Die seien aber zu teuer gewesen, meint nun das Kammergericht. Monika de Montgazon wäre verpflichtet gewesen, die Preise herunter zu handeln. Oder sich billigere Gutachter (wie solche vom LKA?) besorgen sollen.

Da hat wohl ein Kostenbeamter beim Kammergericht den Knall nicht gehört.

Weitere Infos im Tagessspiegel.

Update:
Ausführlicher berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. unter Bezugnahme auf den Volltext der Entscheidung,

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Bösartiges Weblog?

Ist ein Weblog eigentlich bösartig, wenn der Autor, ein engagierter Strafverteidiger, reklamiert, daß Beschuldigte durch eine Gurkentruppe wiederholt falsch belehrt werden?

Ich werde mich mal mit dieser Frage an meinen „Administrator“ wenden, damit er dem sensiblen Worry-free-Cerberus wieder Manieren beibringt.

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Ziel (fast) erreicht

Aus einer ärztlichen Beurteilung zur Fortdauer einer Unterbringung nach § 67e StGB:

Sie ist jetzt seit mehr als zwei Jahren trocken und hat unserer Einschätzung nach das Stadium der zufriedenen Trockenheit erreicht.

Zufriedene Trockenheit. Das hört sich gut an. Der Termin vor der Strafvollstreckungskammer wird erfreulich werden.

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