Warnung vor dem „Kundenanwalt“

Nachdem es bereits im August beim Fachpublikum die Runde gemacht hat, warnt nun auch die taz ihre Leser vor dem Kundenanwalt der ERGO.

Sebastian Heiser fragt:

Die Ergo-Versicherung hat seit August einen Kundenanwalt. Aber sollte man sich wirklich an ihn wenden, wenn man ein Problem hat?

Heiser kommt in seinem Artikel zu einem klaren Nein! Und schließt sich damit der zutreffenden Ansicht an, daß nur ein unabhängiger Rechtsanwalt einen unabhängigen Rat erteilen kann. Ein von einem Versicherer bezahlter Anwalt – sei es nun ein „auf Anwalt gefönter Versicherungsvertreter“ [*] oder ein (echter?) Rechtsanwalt, der sich (und seine Seele?) an den Versicherer verkauft hat – vertritt immer (auch? oder: nur?) die Interessen seines Geldgebers. Und nicht die des Ratsuchenden.

Deswegen zitiert Herr Heiser die bayrische CSU-Verbraucherschutzministerin Beate Merk, die zur Vorsicht mahnt:

Sobald zwischen dem Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherung eine Geschäftsbeziehung besteht, wächst die Gefahr einer Interessenkollision zu Lasten des Versicherten. Denn die Versicherung mindert ihr Kostenrisiko, wenn der Rechtsanwalt dem Versicherten vom Rechtsstreit abrät und es nicht zum Prozess kommt.

Das sollte der Kunde eines Versicherungsunternehmens berücksichtigen, wenn ein Versicherer mit höheren Prämien droht oder scheinbaren Vergünstigungen lockt:

Verbraucherschutzministerin Merk weist darauf hin, dass manche Versicherungen auch mit unlauteren Methoden Druck ausüben. Für unzulässig hält sie es, wenn dem Versicherten, der lieber den Anwalt seines Vertrauens beauftragt, mit der Erhöhung der Versicherungsprämie gedroht wird. Oder wenn umgekehrt finanzielle Vorteile winken, falls man sich für den von der Versicherung empfohlenen Vertragsanwalt entscheidet.

Solche Angebote deuten darauf hin, daß man es mit einem Versicherer zu tun hat, dem vertrauen kann. Von der Wand bis zur Tapete. Aber kein Stück weiter.

Weitere Beiträge zu diesem Thema: Hier, hier und hier.

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), Rechtsanwälte veröffentlicht.

4 Antworten auf Warnung vor dem „Kundenanwalt“

  1. 1
    Mic says:

    Nachdem ich einmal einen Gutachter von der Versicherung hatte, der behauptet hat meinen Hagelschaden hätte ich selbst herbeigeführt indem ich mit einem Gegenstand auf das Dach gehauen hätte, würde ich niemals mehr einen Gutachter/Anwalt etc. nehmen der von der Versicherung beauftragt ist.

  2. 2
    Kommentator says:

    @Mic (01):
    Das war für Sie sicher keine lustige Angelegenheit… Aber ich hab‘ gerade ziemlich lachen müssen darüber, was sich manche Leute (hier ein „Gutachter“) so an Quatsch ausdenken und den dann öffentlich behaupten – dazu gehört eine ordentliche Portion Mut, nämlich der Mut, sich vorbehaltlos zum Deppen zu machen.

  3. 3
    Werner says:

    Von der TAZ kann man vielleicht nicht erwarten, dass sie den Unterschied erkennt zwischen einer internen Kundenbeschwerdestelle namens „Kundenanwalt“ und der Praxis von Versicherern, den Versicherten für Rechtsstreitigkeiten gegen Dritte einen mit ihnen vertraglich verbunden Rechtsanwalt aufzudrücken. Von einem Rechtswanwalt aber vielleicht schon.

  4. 4

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