Das Finanzamt schreibt mir einen Brief.
Sowas liest wohl niemand gern, ich schon einmal gar nicht, weil mich die Finanzbuchhaltung jede Menge Nerven und Geld kostet, damit sie ordentlichlich geführt wird. Und dazu gehören eben auch pünktliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Das Wörtchen „Mahnung“ in einem Brief vom Finanzamt führt daher in aller Regel bei mir zu Wachstum von Federn.
Aber als ich dann das hier gesehen habe, ist mir das Herz stehen geblieben:
Zahlen Sie mal eben
Umsatzsteuer in Höhe einer 3/4 Million Euro!
Erst nachdem ich dann aus einem – gefühlten – sechswöchigen Koma wieder aufgewacht bin, habe ich erkannt, daß die Steuereintreiber nicht mich persönlich meinen, sondern einen unseren Mandanten (graues Feld links oben).
Wieso das Finanzamt auf das schmale Brett kommt, meine Zustellungsbevollmächtigung für solche Totschlagsversuche anzunehmen, werde ich nach einer angemessenen Rekonvaleszenzphase zu prüfen haben.
Es ist zu beachten dass bei Nichtzahlung ggf. der gesetzliche Vertreter haftbar ist? Wie ist das gemeint?
Eine juristische Person (z.B. GmbH, AG …) hat einen gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand …). Und der haftet grundsätzlich für Steuerverbindlichkeiten der von ihm vertretenen Gesellschaft. crh
Sechswöchiges Koma – § 839 BGB?
Wie war das nochmal in Bayern? Zwei Millionen Euro Umsatzsteuer für eine Würstchenbude.
alleine die Annahme, dass diese Mahnung berechtigt sein könnte, lässt einen kleinen Rückschluss auf die monatlichen Umsätze der Kanzlei zu :D
Hmmm…
Wäre das jetzt eine Mahnung, die an mein Unternehmen gerichtet wäre und würde ich entdecken, dass sie mein Anwalt – unter Umgehung der Schweigepflicht – im Netz postet (selbst wenn sie anonymisiert wurde), würde ich mir einen neuen Rechtsbeistand suchen!
Mensch, Herr Hoenig, bei allem Respekt: Sowas gehört nicht auf ihr – durchaus interessantes und lesenswertes – Blog!
@Ralf, wenn Sie den Fall meinen, den ich im Kopf habe, ging es sogar in die Milliarden: http://www.talkteria.de/forum/topic-3819.html
Fehler passieren in technisierten Abläufen jedem, aber dass das FA den Fehler nicht sofort eingesehen hat nach dem Hinweis der Steuerpflichtigen, ist der eigentliche Hammer.
@Senior: Mit dem Lesen ist es im Alter wohl nicht mehr so weit her, ja?
ja gut oki das Finanzamt hat sich hier vertan, aber hätten Sie richtig gelesen, dann wäre es kein Alptraum gewesen, jedenfalls nicht für Sie ;-)
Was hier keiner bemängelt, finde ich durchaus schon recht nervend:
In vielen behördlichen Standardschreiben findet man nur noch eine allgemein gehaltene Begrüßung. Die Anrede „sehr geehrter Steuerzahler“ (eigentlich müsste es ja hier Steuerpflichtiger heißen, gezahlt wurde ja noch nichts…) ist völlig sinnfrei.
Warum kann man das nicht personalisieren? Die offenen Forderungen sind doch auch nicht allgemein gehalten, sondern auch sehr personalisiert.
Ist es schlicht Faulheit der Verwaltung oder gar nur die Missachtung des Bürgers als Subjekt, indem man ihn an als Objekt („Steuerzahler“) bezeichnet?
Das gleiche Phänomen kennt der Anwalt ja auch bei der Anrede „Sehr geehrter Rechtsanwalt“. Oben im Anschriftenfeld steht der volle Name. Warum nicht auch als Begrüßungstext? Kann sich die teure Software nicht noch 1 oder 2 Felder in der Datenbank leisten, wo man den konkreten Sachbearbeiter unterbringen kann?
Für mich stellt sich das Ganze nicht als Verwaltungsvereinfachung da, sondern als Unhöflichkeit, die hier ja sogar noch zu Verwirrungen geführt hat (s.o.).
@fernetpunker Das war der Fall, ich hab nur mal drei Nullen vergessen