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Jahresarchive: 2011
Ein freies Land
Gut, daß man mittlerweile auch mit einem Adolf Hitler Werbung für sich machen darf. Irgendwann muß ja auch mal Schluß, nicht?!
Herr Venten von der Protection One
… hat sich augenscheinlich verwählt. Die Sache wurde einvernehmlich geklärt.
Kommentare deaktiviert für Herr Venten von der Protection One
Strichlisten bei den Drückerkolonnen
Einem Bericht der Berliner Zeitung zu Folge wurden Mitarbeiter der Hamburg Mannheimer International (HMI) – die mit dem Herrn Kaiser – für ihre erfolgreichen Dienste belohnt. Nicht in der Art, wie Versicherungsvertreter es sonst gewohnt sind; die Ergo-Versicherung hat sich etwas ganz besonderes ausgedacht:
Etwa 100 Mitarbeiter der HMI haben 2007 an einer vom Unternehmen bezahlten Sex-Orgie in Budapest teilgenommen, die als „Belohnung“ für die erfolgreichsten Mitarbeiter gedacht war.
Nicht einfach so, sondern fein ausdifferenziert, je nach Dienstgrad: Die 20 Prostituierten …
… wurden mit verschiedenfarbigen Bändchen ausgestattet. Rote und gelbe Bändchen gab es für Prostituierte, die allen Anwesenden zur Verfügung standen und Hostessen, die nur zur Unterhaltung dienen sollten. Die dritte Gruppe, Prostituierte mit weißen Bändchen, standen demnach nur den Vorständen und den „Besten der Besten“ aus der Vertriebsgruppe für Sex zur Verfügung.
Und damit die Geschäftsleitung das dann am Ende auch ordentlich abrechnen kann – oder vielleicht hat man sich auch insoweit am Leistungsprinzip orientiert – wurde eine Art Strichliste geführt:
Die Prostituierten sollen nach jedem „Kontakt“ mit einem HMI-Mitarbeiter einen Stempel auf den Unterarm erhalten haben. „So wurde festgehalten, welche Dame wie oft frequentiert wurde“.
Unterarm, na wenigsten am Unterarm, und nicht an einer anderer Stelle.
Übrigens, bevor ich’s vergesse: In sieben Monaten beginnt wieder die Zeit der beliebten weihnachtlichen Betriebsfeiern.
Siebentakte
Die Staatsanwaltschaft schickt uns die Ermittlungsakten:
Soweit, so erfreulich. Wenn man sich dann aber mal anschaut, daß die Siebentakte die siebte Kopie von sechs Leitzordnern darstellt, wird das mit der Frist von drei Tagen für die Rückgabe verdammt eng.
Meinen Vorschlag, die Akten auf der Behörde einzuscannen und den Verteidigern eine CD zu übermitteln, beantwortete der Staatsanwalt in einem Brief:
Eine digitalisierte Akteneinsicht kann, was ich bedauere, nicht gewährt werden. In der Sache ist es richtig, dass eine Akteneinsicht im Wege der Übersendung von Datenträgern mit eingescannten PDF-Dateien gerade in Umfangsverfahren der Wirtschaftskriminalität für alle Seiten eine sinnvolle Erleichterung darstellen würde. Nach der für die Staatsanwaltschaft Potsdam und die anderen Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg verbindlichen Rechtsauffassung sind jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Art der Akteneinsicht noch nicht gegeben, weshalb es mir versagt ist, diese Vorgehensweise zu wählen.
Auch in Hamburg, Berlin, Hessen und Niedersachsen gibt es keine rechtlichen Voraussetzungen für digitalisierte Ermittlungsakten. Gleichwohl ist man (zumindest) in diesen Bundesländern pragmatischer: Sie bieten den Verteidigern die elektronische Akteneinsicht an und die (meisten) Verteidiger akzeptieren dies. Ganz ohne rechtliche Grundlagen. Aber die Brandenburger waren schon immer was ganz Besonderes.
Wenn der Bundesgesetzgeber dann irgendwann einmal mit einer Rahmen-Regelung in der StPO fertig ist, damit anschließend die Landesgesetzgeber die Details regeln können, ist die digitale Akteneinsicht mit Sicherheit veraltet und die derzeit lebenden Verteidiger arbeiten beim jüngsten Gericht.
Update
Fertig!
Haftempfindlichkeit, tralala.
Wie ein Mensch sich fühlt, den man aus dem prallen Leben gepflückt und in eine Haftanstalt gesteckt hat, konnte man an den Bildern sehen, die in den vergangenen Tagen von Herrn Dominique Strauss-Kahn veröffentlicht wurden. Er sah ziemlich mitgenommen aus, was durchaus verständlich ist.
Aber es gibt auch Menschen, die eine Untersuchungshaft recht gut wegstecken. Ich zitiere aus einem Brief, den mir ein Mandant aus der Untersuchungshaftanstalt geschickt hat:
Hier geht es mir durchaus gut, und ich sinniere oft und gerne über den Sinn des Lebens, den ich wohl in einem Buch von Leonard Cohen gefunden haben. Ich möchte ihn folgend gerne zitieren:
„I´ve found it, friends. I´ve found it tonight …
I have finally unwound the religions and the philosophies to their essence, to the very kernel of their meaning.
Yes!
I know what it´s all about.
And here it is:
Doo-damm-damm; Da-doo-damm-damm.“
U-Haft schafft Rechtskraft. Der blöde Spruch stimmt nicht in jedem Fall.
Unabhängig untersuchte Polizei
Bei Straftaten von Polizisten sollen externe Kommissionen ermitteln, fordert der Kriminologe Martin Herrnkind. Nur so könnten Gewaltopfer eine Chance auf ein gerechtes Verfahren bekommen.
Ein Interview von Lukas Ondreka mit dem Kriminologe Martin Herrnkind in der taz.
Betreuung in Neukölln
Das gesetzgeberische Ziel […] war Betreuung statt Entmündigung, um den Betroffenen Hilfe zu einem frei selbstbestimmten Leben zu leisten. Das Grundrecht auf Selbstbestimmung ergibt sich aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetz (GG). Die Betreuung dient nicht zur Erziehung oder dazu, gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen.
ist in Wikidepia zum Thema Betreuung zu lesen.
Und so sieht das in der Neuköllner Praxis aus:
Danke an HU für den Hinweis auf diese nette Neuköllner Eckkneipe.
„Kreuzberg war ne Scheißidee – nieder mit der NPD!“
Ein geplanter Aufzug von Nazis ist am Sonnabend in Kreuzberg von Gegendemonstranten verhindert worden. Das fehlte uns gerade noch, dieses Pack hier in Kreuzberg!
Berichte über die gescheiterte Veranstaltungen am Mehringdamm und später dann in Rudow im Netz gegen Nazis (von dem auch die Überschrift dieses Beitrags stammt) und in der Berliner Zeitung.
Nina Apin und Alke Wierth schreiben in der taz:
Bei einem Naziaufmarsch in Kreuzberg schlagen Teilnehmer auf Passanten und Gegendemonstranten ein.
Eigentlich sollte die Demo geheim bleiben:
Die Route der Nazis war von der Polizei bis zuletzt geheimgehalten worden. Zunächst hatte der Platz der Luftbrücke in Tempelhof als Startort gegolten. Gegen Mittag verbreitete sich dann die Neuigkeit, dass ein Lautsprecherwagen mit Demo-Anmelder Sebastian Schmidtke und dem Neuköllner NPD-Mann Jan Sturm am Hermannplatz unterwegs sei. […] Später stiegen dann etwa 120 Rechtsextreme aus dem U-Bahnhof Mehringdamm, wo sie von den GegendemonstrantInnen erwartet wurden.
Ob die Geheimhaltungs-Taktik der Polizei die richtige war, wird nun wohl im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses diskutiert. Die unvorbereiteten Passanten hatten sicher keine Freude an dieser Überraschung.
Beim Tagesspiegel gibt es eine Bilderstrecke, die die Aufmarsch der Dumpfbacken dokumentiert.
Plätzchen Kit
Der Commodore 64 und die Talionsformel
Der Student Majid Movahedi hatte sich in Ameneh Bahrami verliebt. Sie aber nicht in ihn. Im November 2004 griff er sie mit Schwefelsäure an. Der Anschlag hatte Gesicht und Körper der Iranerin verstümmelt und sie das Augenlicht gekostet, weil sie seine Gefühle zurückgewiesen hatte.
Das Ganze hatte ein juristisches Nachspiel, in dem sich Strafrichter den Fall anschauten. Für so etwas gibt Spielregeln, also Gesetz und Recht, an die auch im Iran die Richter gebunden sind. Allerdings gibt es in jenem iranischen Gottestaat andere Gesetze, es gilt anderes Recht, wie in unseren Breiten.
Laut islamischen Gesetzen gibt es das „Auge-um-Auge“-Prinzip, das dem Opfer erlaubt, dem Täter das gleiche Leiden zuzufügen.
schreibt die Süddeutsche
Dieses Prinzip – zutreffend als Talionsformel bezeichnet – war einmal ein Fortschritt in der Geschichte des Rechts:
Nach überwiegender rabbinischer und historisch-kritischer Auffassung verlangte die sogenannte Talionsformel (von lateinisch talio: Vergeltung) einen angemessenen Schadensersatz in allen Fällen von Körperverletzung vom Täter, um die im Alten Orient verbreitete Blutrache einzudämmen und durch eine Verhältnismäßigkeit von Vergehen und Strafe abzulösen.
kann man in Wikipedia nachlesen.
Vor der Einführung des Rechtssatzes:
„… so sollst du geben Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme.“
ging es also noch einen Zacken härter zu. Das war aber mit dem Ende des Mittelalters und dem Beginn der Neuzeit erledigt. Die Menschheit entwickelte sich weiter.
Jedenfalls in vielen Teilen der Welt. Leider nicht überall. Und es gibt Länder bzw. Kulturen, die eine umgekehrte Entwicklung beschreiben, nachdem sie einmal ein gewisses humanes Niveau erreicht hatten:
Möglich wird diese grausame Körperstrafe durch die vom Islam aus dem altarabischen Stammesrecht übernommene Praxis der Blutrache, Qissas genannt, was wörtlich Vergeltung oder Züchtigung heißt. 1982 wurde sie ins iranische Strafrecht übernommen. Danach darf eine vorsätzliche Körperverletzung oder ein Mord gerächt werden durch eine gleichartige Verwundung beziehungsweise durch die Tötung des Täters.
hält Martin Gehlen in „Der Westen“ fest.
Im September 1982 kommt der erste Commodore 64 auf den Markt. Und das Mullah Regime in Teheran schafft die wenigen Menschenrechte ab, die sich bis dahin auch in Persien entwickelt hatten.
Das war jedoch nicht der Endpunkt der rückwärts gerichteten Entwicklung dieser Kultur: 2007 wird die öffentliche Steinigung wieder eingeführt.
Der heutige Samstag ist der Tag, an dem die Geschädigte die Augen des Täters mit Säure verätzen darf. Ganz legal, nach Recht und Gesetz.