Notruf der Woche

Gestern, 23:45 Uhr. Ein Anrufer auf unserer Notrufnummer. Aus der Telefonnotiz:

Bittet um RR. Betr.: Rechtsberatung zu Scheidung.

Ich kann mir genau vorstellen, warum die Frau sich von dem Kerl trennen will:

    Ruft bei einem Strafverteidiger an, weil er ein familienrechtliches Problem hat.
    Ruft mitten in der Nacht bei einem Strafverteidiger an, weil er eine Rechtsberatung braucht.
    Ruft auf einer Notrufnummer an, weil ihm seine Frau die rote Karte gezeigt hat

Haben Psychiater eigentlich auch Notrufnummern?

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

8 Antworten auf Notruf der Woche

  1. 1
    Psycho says:

    Nö, die sind nicht so blöd.

  2. 2
    Senior says:

    Kann man auch anders sehen:

    – Die Telefonnummer ist unter kanzlei-hoenig.de explizit mit 24/7 beworben, die kostenlose 0180er-Nummer auch.
    – Möglicherweise ist das Blog schon bekannt
    – Anwalt ist Anwalt – kann der nicht alles? :)

  3. 3
    Malteser says:

    Na klar haben Psychiater eine Notrufnummer: 112

  4. 4
    RA JM says:

    Was wundert Dich? Die Frage wäre gewesen: Was ist billiger, sich scheiden lassen oder die Alte erschlagen?

  5. 5
    Joseph says:

    Vielleicht nur falsch aufgenommen?

    Wegweisung nach Streit im Rahmen einer Scheidung. Wenn die Frau, um die Wegweisung zu erreichen, behauptet dass es Tätlichkeiten gab ist es durchaus ein strafrechtliches Problem.

  6. 6
    Agadius says:

    In dem Falle, das er seine Olle vermöbelt hat/hätte, wäre die Nummer ja nun nicht ganz verkehrt, oder?

    Wer weiß, was da los war!

  7. 7
    sternburg says:

    Missverständnis hin oder her:

    Aber bitte nur im Notfall:

    Zum Beispiel

    •bei Verhaftungen,
    •bei Durchsuchungen von Wohnung oder Geschäftsraum,
    •bei Sicherstellungen / Beschlagnahmungen.

    Mal davon abgesehen, dass einem solche Gedanken auch Mal selber kommen dürfen.

  8. 8
    Michael says:

    Vielleicht kannte der Anrufer nicht das Gewaltschutzgesetz sowie den Gestaltungsspielraum seiner künftigen Ex-Ehefrau hiermit. So passt eines zum anderen – sein Rechtsproblem ist tatsächlich scheidungsbedingt, aber wer von der Polizei gebeten wird, die Wohnung zu verlassen, wendet sich auch an einen Strafverteidiger.