Nochmal: Parteispenden

Es gab eine Menge Aufregung, als ich vor ein paar Tagen auf eine Liste hinwies, die die Namen der Spender mitteilte, die der Nazi-Partei NPD Geld gegeben haben. Die das sicherlich ordnungsgemäß für die Parteiarbeit verwenden werden („Nazis wirken bei der politischen Willensbildung von Dumpfbacken mit„. Frei nach Art. 21 GG).

Daß § 25 Abs. 3 ParteiG auch die Rechtsextremisten verpflichtet, die Spenden unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen, haben einige der toleranten NPD-Spender-Datenschützer nicht berücksichtigt.

Ok, nur alles was über 10.000 Euro geht, soll veröffentlich werden, sagt das Parteiengesetz. Aber Spender die über soviel Geld und damit vermutlich auch genügend Hirn (sonst hätten sie nicht so viel Geld) verfügen, werden einen Teufel tun, und den Nazis ihr hart Verdientes in die dumpfen Backen zu schieben. Also müssen sie sich eben mit den Kleinhirnenspendern begnügen.

Nun ist die taz auf den Plan getreten. Nicht, um mich in meinem Nazi-Bashing zu unterstützen. Die Genossen wollen mal schauen (lassen), wer was an welche (andere) Partei gezahlt hat und was anschließend mit dieser Partei passiert ist bzw. bei deren Willensbildungsmitwirkung.

Die taz installiert das Parteispendenwatch.

Sebastian Heiser schreibt dazu:

In der Datenbank kann nach Partei, Betrag, nach Namen oder juristischen Personen gesucht werden

und ruft dazu auf,

die Daten zu durchsuchen und Hinweise für weitere Recherchen zu geben.

Das sorgt für eine freundliche Transparenz im Schutzbereich des Art. 21 GG.

Da die taz-Datenbank keine Suche nach Parteispenden an die Nazi-Organisationen anbietet, scheint mir – trotz einiger datenschutzrechtlicher Bedenken – der Hinweis auf die das npdleak eine brauchbare Ergänzung zu sein.

 

Dieser Beitrag wurde unter Politisches veröffentlicht.

3 Antworten auf Nochmal: Parteispenden

  1. 1
    McCloud says:

    Erstmal: Bin juristischer Laie.
    Aber anscheinend war ich einer dieser „NPD-Spenden-Befürworter“, wie sie das gerade eben so bezeichnet haben.

    Daher nochmal: Natürlich muss die NPD weg, da steht kein Zweifel dran. Nur sollte das mit rechtsstaatlichen Mitteln geschehen, nicht mit illegalen Methoden wie dem Hacken einer Internetseite. Gerade von einem Juristen erwarte ich eigentlich, dass er da rechtsstaatliche Methoden ebenfalls befürwortet, alles andere ist Selbstjustiz.

    Die NPD sollte doch vor 10 Jahren schon mal verboten werden. Damals ist es daran gescheitert, dass sie illegal mit V-Männern durchsetzt war. An ein Parteiverbotsverfahren hat der Gesetzgeber nun mal strenge Auflagen gesetzt. Wenn das nicht wieder scheitern soll, dann sollte man sich da wirklich an das deutsche Recht halten.
    Das Hacken der Seite geht da einfach echt in die falsche Richtung und ist kontraproduktiv.

  2. 2
    Häckse says:

    Hm, so wie der vorangegangene Artikel zum Hack & Leak lässt mich auch dieser mit Fragen zurück:

    Wäre die Reaktion anders ausgefallen, wenn nicht die n0-N4m3 Cr3w den Hack gemacht und die Daten veröffentlicht hätte, sondern der Staatsschutz, der Verfassungsschutz, DVU-Nazis, irgendwelche andere verfeindete Nazis, Leute auf der Suche nach Fame …?

    Wie viele der Name auf der Liste sind echt? Wie viele sind aus dem Telefonbuch gewürfelt, Feinde der n0-N4m3 Cr3w, Spender unter falschen Namen …?

    Wie soll man mit Leuten, die auf der Liste stehen, umgehen? Gilt für sie die Unschuldsvermutung, fälschlich auf der Liste zu stehen? Können sie sich rehabilitieren, ist das irgendwann verjährt …?

    Ist es in Ordnung, wenn anonyme Leute Nazi-Rechner hacken und deren Daten veröffentlichen? Darf auch der Staat Nazi-Rechner hacken? Wessen Rechner dürfen anonyme Leute & der Staat noch hacken: Scientology, Islamisten, Kommunisten …?

  3. 3

    In dem Zusammenhang ist die Visualisierung von Parteispenden auf

    http://labs.vis4.net/parteispenden/

    sehr zu empfehlen.