Legitim, aber illegal?

Darüber spricht man heute im Amtsgericht Tiergarten:

Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen, Betriebs- und Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken.

Dafür soll es eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geben, meint die Staatsanwaltschaft. Wer wissen will, was das Gericht dazu sagt, muß sich „scharfen Kontrollen“ unterziehen, wenn er ins Kriminalgericht will.

 

Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Strafrecht veröffentlicht.

9 Antworten auf Legitim, aber illegal?

  1. 1
    tapir says:

    Hmm, steh aufm Schlauch … Welches Delikt?

      Sehen’Se, genau deswegen habe ich den Beitrag geschrieben. crh
  2. 2
    Martin says:

    Verbreiten von Blödsinn. Hilfsweise § 126 StGB?

  3. 3
    Martin says:

    Nachfrage: ist das der Viett-Prozess? Wenn ja, dann könnten wir doch mal die Angehörigen von Francis Violleau fragen, was sie zum Verhältnis von Legitimität und Legalität zu sagen haben. Jedenfalls scheinen Zweifel angebracht, wenn jemand, der wegen versuchten Mordes verurteilt worden ist und einen anderen Menschen zum Krüppel geschossen hat, über Legitimität schwadroniert. Finde ich zumindest.

      Sie haben das Prinzip, das hinter unserem guten, alten Strafrecht steht, noch nicht so richtig verstanden, oder? crh
  4. 4
    Martin says:

    Viel Feind, viel Ehr. Ich gehe mal davon aus, dass meine obige Vermutung zutrifft.

    Zu Ihrer Frage: doch. Sogar nachweislich. Besonders hinsichtlich der Prinzipien. Aber darum geht’s gar nicht. Ich urteile nicht, ich stelle Fragen. Und eine bohrt gerade. Ihr Blog-Eintrag ist bemerkenswert blank, dabei gäbe es doch so viel zu erzählen. Ich war so frei, es zu tun. Aber wundern musste ich mich doch. Vielleicht haben Sie viel zu tun, vielleicht war der Kaffee heute morgen schlecht. Oder … ? Ja oder.

    Mal ein Gedankenspiel: ein Nazi hätte vergleichbaren Unsinn fabuliert. Wie wäre der Blog-Eintrag wohl dann ausgefallen? Herrje, jetzt scheppert’s bestimmt.

    Aber bitte: ihr Blog, ihre Art, ihre Meinung. Und ich mag’s ja. Meistens. Nur heute nicht so ganz. Aber vielleicht höre ich ja auch das Gras wachsen.

    Trotzdem herzlich,
    Martin

  5. 5
    malnefrage says:

    Vermutlich hat Martin das schon. Vorstrafen wirken sich aufs Strafmaß aus. Und Leuten, die bei einer Verurteilung zu 13 Jahren mit Halbstrafe rausgekommen sind und immer noch (oder wieder) von Widerstand und militanten Aktionen schwadronieren, kann man das durchaus mal kritisch entgegenhalten, wenn sie sich zur Rechtfertigung auf die Meinungsfreiheit berufen oder ihre alten RAF-Argumentationsmuster (weil die USA in Vietnam Krieg führen…) herauskramen.

    Der angesprochene Sicherheitsaufwand steht meist im umgekehrten Verhältnis zur Straferwartung,weil sich gerne mal eine gewisse Klientel von Supportern (wie auch bei den „Feldbefreiern“) etwas daneben benimmt.
    Wie umgekehrt bei Verfahren wegen Verstößen gegen das TierschutzG gerne mal ein Möchtegern-Lynchmob von Tierfreunden aufläuft, um den Katzenmörder „gerecht“ zu bestrafen. So vor kurzem in München….

  6. 6
    Martin says:

    Deine Meinung meine Meinung :)

    Als Volllaie tippe ich mal auf Freispruch…

    Und meine Meinung wäre ebenso wenn es ein bekennender Nazi wäre, der seine Strafe(n) verbüsst hätte…

    Grundrechte sind für alle da :)

    ————————————————–
    Unterm Strich frage ich mich warum Martin eher ein Sammelbegriff als ein Name ist ;)

  7. 7
    Martin says:

    Zumindest ein Berliner Volljurist scheint das anders zu bewerten: 1200 Euro Geldstrafe.

  8. 8
    Martin says:

    Vor Gericht und auf hoher See :)

    Vielleicht dürfen auch andere Volljuristen die Sache nochmal bewerten…

  9. 9
    BV says:

    Müssten es nicht bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe sein?!