Kein kilometerlanges Vertrauen

Welchen Wert eine fünf Jahre alte Beziehung zwischen Verteidiger und Mandant in Bayern hat, dokumentiert dieser Beschluß des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen.

Darin heißt es unter anderem:

Also: Bei einer Entfernung von bis zu 300 km überwiegt das Vertrauen. Darüber hinaus geht das Kosteninteresse des Freistaats vor. Meint jedenfalls der Richter am Amtsgericht.

Mal schauen, was die Etage darüber dazu zu sagen hat.

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

11 Antworten auf Kein kilometerlanges Vertrauen

  1. 1
    dstg says:

    Klingt vernünftig.

  2. 2
    RA Gahbler says:

    Abgesehen davon, dass das eben Bayern ist, wird die nächste dortige Etage vermutlich der gleichen Ansicht sein.

  3. 3
    BV says:

    Hat das was mit der sarkastischen Gebührenfrage zu tun? Die Adresse des Beschuldigten deutet in diese Richtung ;-)

  4. 4
    Ben says:

    Argumentieren Sie doch mit:

    OLG Stuttgart, 2 Ws 5/06
    OLG Rostock, I Ws 548/01
    LG München I, 12 Qs 3/06

    Letzterer Fall betraf einen Verteidiger aus Berlin.
    Die Rspr. sieht es gerade andersrum als die Entscheidung in Ihrem Fall. Wahrscheinlich hat der Amtsrichter noch eine Altauflage von Meyer-Goßner vorliegen, wo die Altfassung von § 142 StPO enthalten ist…

      Danke für die RSpr-Hinweise. crh
  5. 5

    Und wieder der Eindruck, dass manche Bayern sehr gebeugt herumlaufen.

  6. 6
    Patrunky says:

    Auch in Bayern ist das AG Garmisch nochmal was ganz besonderes. Sie können jetzt schon mal Vorschuss für das Berufungsverfahren nehmen.

  7. 7
    marty says:

    Unbefangene Gerichte in Bayern? Versuchen Sie doch mal als Nichtbayer, sich in Bayern von Ihrem Bayrischen Partner scheiden zu lassen und beantragen Sie dabei die Durchsetzung Ihres Rechts dass im Gerichtssaal das Kruzifix abgehangen wird.

  8. 8
    klabauter says:

    @Patrunky:
    Auch in GAP hat sich aber einiges geändert, seit der vormalige Direktor und der vormalige Richter Dieter K. pensioniert sind.

    @crh: Wie konnte denn die Anklage an Ihren Mandanten, der doch „im Himmelreich“ wohnt, zugestellt werden?

    Seit wann ist die „5 Jahre währende Beziehung“ (welcher Art auch immer sie sein mag, vielleicht laufen Sie ja als Gläubiger schon seit 5 Jahren Ihrer Vergütungsforderung hinterher…) ein Argument im Rahmen der Pflichtverteidigerbestellung?

      Spätestens seit dem 23. Mai 1949. crh

    P.S: Die Etage darüber ist auch nicht unbedingt für zaudernde Handhabung der StPO bekannt.

  9. 9
    JLloyd says:

    Verehrter Herr Hoenig, laienhaft (Ich bin kein Jurist) beobachte ich die bayrische Justiz bereits seit über 20 Jahren und bin seit 5 Jahren der gefestigten Meinung, dass in Bayern das Recht generell zu Gunsten der Staatskasse gesprochen wird.

  10. 10

    Lieber Kollege, der Beschluss spiegelt den ganz normalen Wahnsinn der bayerischen Strafjustiz in Bayern wieder. Eine solche Argumentation ist aber selbst mir, als seit 16 Jahren überwiegend in Strafsachen tätigen Anwalt nicht untergekommen. Offensichtlich besteht ein starker Kostendruck durch den Bezirksrevisior. Ich wünsche viel Glück, im wahrsten Sinne des Wortes, im Beschwerdeverfahren, natürlich: Namens und im Auftrag des Mandanten.

  11. 11
    marty says:

    Das heißt also in der Konsequenz dass im Normallfall (außer an den Nordgrenzen Bayerns) ein Bayrischer Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger genommen werden _muss_. Protektionismus und Rechtsbeugung? Man sollte diesen „Freistaat“ in die Unabhängigkeit entlassen aber nicht in die EU aufnehmen, und die Grenzen dicht machen.