Der Strafverteidiger empfiehlt – 17

Heute:

Finanzgericht: Die persönliche Arbeitsleistung des Kläger  war beim Inkasso ohne nennenswerte Bedeutung.

Chaotische Anklage gegen Hells Angels

Abzockender Telekommunikationsdienstleister

Rambos in Polizeiuniform

Belohnte Erpresserin

 

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Eine Antwort auf Der Strafverteidiger empfiehlt – 17

  1. 1
    tapir says:

    Wer bei „Rambos in Polizeiuniform“ noch keinen Brechreiz verspürt hat:

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.schwarzer-donnerstag-polizist-wieder-am-bauzaun.61cfaf7d-a8b5-416c-8672-0ef4c27cf06d.html

    Mit Passagen wie:

    „Eine der beschriebenen Notwehrsituation sehen die Staatsanwälte unter anderem im Falle eines Anzeigenerstatters gegeben, der mit einem Fotoapparat in der Hand hinter jenem fast zwei Meter großen Beamten stand und diesen dabei leicht touchierte. Dabei sei, so folgert die Staatsanwaltschaft, die polizeiliche Maßnahme – also die Räumung des Schlossgartens – gestört und der Einsatzleiter in seiner Bewegungsfreiheit beschränkt worden. Der Einsatz des Schlagstocks sei daher verhältnismäßig gewesen.
    Der beschuldigte Beamte selbst, der nach StZ-Recherchen mehrere Stunden im Polizeipräsidium Stuttgart vernommen wurde, soll seinen resoluten Auftritt im Schlossgarten dagegen unter anderem damit gerechtfertigt haben, dass er als Einheitsführer den Kollegen ein Beispiel geben wollte, welche Gangart seiner Meinung nach bei diesem Einsatz einzuschlagen sei.“

    WIDERLICH!