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Monatsarchive: November 2011
Wohnungsdurchsuchung bei einem Schlipsträger
Strafverteidigung hat auch etwas Voyeuristisches. Spannend sind inbesondere auch die Durchsuchungsbericht der Polizei.
Damit meine ich nicht die Standard-Durchsuchung, die mit einem „Die Wohnung machte einen sauberen und aufgeräumten Eindruck“ beginnt. Das nachfolgende Zitat aus einer Ermittlungsakte liefert da schon eine deutlich unterhaltsamere Variante des Aktenstudiums:
Alle Räume befanden sich in einem stark verschmutzten und verwahrlosten Zustand. Das Toilettenbecken war voller Kot, Kleidungsstücke und Unrat waren überall verteilt. Im Küchenbereich befanden sich Essenreste, der Herd inklusive Ofen wiesen Verkrustungen auf und waren dadurch unbrauchbar.
Kleidungsstücke und Papiere lagen auf dem Boden verstreut herum.
Die im Schlafzimmer befindliche Matratze war nicht bezogen und wies diverse großflächige undefinierbare Flecken und Verschmutzungen auf.
Nicht nur Strafverteidiger, auch Polizeibeamte brauchen – und haben – ein dickes Fell. Sonst könnte man sowas echt nicht ertragen. Das Durchsuchungsprotokoll riecht auch nach seiner Digitalisierung noch recht übel.
Nebenbei: Es geht um eine Wirtschaftsstrafsache, nicht um eine Körperverletzung in einem Männerwohnheim. Der Wohnungsinhaber ist Schlipsträger …
Die Wanne in der Fachzeitschrift
Die Legal Tribune Online berichtet über unsere Kanzlei Wanne und die Fahrzeuge anderer Kollegen. Constantin Baron van Lijnden schreibt:
Wenn Strafverteidiger Carsten Hoenig durch die Straßen Berlins fährt, dann ordnet sich der Verkehr rings um ihn: Niemand überschreitet mehr das Tempolimit, bei Gelb wird brav gebremst, ja, andere Autofahrer lassen ihm sogar freiwillig die Vorfahrt.
Insbesondere die in die Wanne eingebaute Vorfahrt macht große Freude. ;-) Und die Musik, zu der die Wanne Reiner von Vielen inspiriert hat:
Beipackzettel aus Hamburg
Ich hatte um Akteneinsicht gebeten. Die Akten kamen auf einer DVD:
Und zwar einen Tag, nachdem mein Akteneinsichtsgesuch per Fax auf der Geschäftsstelle des Landgerichts lag.
Der Express-Lieferung war ein Beipackzettel für Strafverteidiger beigefügt:
Das nenne ich mal vorbildlich, liebe Potsdamer (!) Staatsanwälte, für die unsere gute alte StPO genauso gilt wie für die Hamburger.
Update am 04.11.2011:
Aus Potsdam kam Mitte dieser Woche die ergänzende Akteneinsicht in einer anderen Wirtschaftsstrafsache: