Monatsarchive: September 2011

Grillt den Kameramann!

Die Tat ist nicht akzeptabel. Der Täter muß bestraft werden. Das ist gut so. Aber in einem rechtstaatlichen Verfahren, nicht per medial provozierter Lynchjustiz:

Der Nachmittag beginnt schon unappetitlich in Krefeld. Rechtsextreme haben sich vor dem Landgericht aufgebaut, einer trägt einen Galgen auf seinem T-Shirt, daneben steht: Todesstrafe für Kinderschänder. Drinnen drängeln sich Sensationsgierige um die Zuschauerplätze, und ein öffentlich-rechtlicher Kameramann klettert auf die Heizung vor dem Gerichtssaal,

Als endlich der Richter spricht, als er das Urteil verkündet zum Mord […] im vergangenen September, klatscht die Meute im Saal auch noch los.

Quelle: Süddeutsche.de

Es gibt Momente, da wünscht man sich statt einer Heizung eine Blitzschnellkochplatte.

 

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Die Strafkammer im Haftraum

Wenn jemand verhaftet wird, muß er bis zum Ende des nächsten Tages einem Richter vorgeführt werden, der dem Verhafteten den Haftbefehl verkündet. Es steht also nicht viel Zeit für die Vorbereitung des Haftbefehlsverkündungstermins zur Verfügung.

In Berlin gibt es dafür ein Eilgericht am Tempelhofer Damm und dort einen kleinen schmucklosen Raum, in dem der Gefangene sich vom Haftrichter anhören muß, daß er ab sofort keinen Türschlüssel mehr braucht. Die Türen schließen jetzt andere für ihn ab.

Das gefällt natürlich den wenigsten Leuten. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und deswegen das Haftprüfungsverfahren geschaffen. Wenn der Gefangene einen Haftprüfungstermin beantragt, muß spätestens 14 Tage später darüber entschieden werden. Wieder durch einen Richter, in Berlin dann aber ein anderer, ein so genannter Ermittlungsrichter.

Der sitzt dann aber schon im Moabiter Kriminalgericht. Auch dort gibt es besondere Räume (als Säle kann man diese Schachteln nicht bezeichnen), die genau für diese Zwecke eingerichtet sind. Schmucklos, ein wenig provisorisch, meist vollgepackt mit irgendwelchen roten Akten. Dem Anlaß entsprechend eben.

Übrigens: Schmucklos sind auch Richter, Staatsanwalt und Verteidiger – es werden keine Roben getragen.

Das ist das Prozedere, solange die Sache noch frisch ist und die Anklage noch nicht erhoben wurde. Sobald die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift an das Gericht geschickt hat, wechselt auch die Zuständigkeit für die Haftverfahren. Dann entscheidet nicht mehr der Ermittlungsrichter, sondern der Richter, der auch für die Hauptsache zuständig ist.

Und die werden – in Berlin jedenfalls – besser behandelt. Denen stellt man einen Gerichtssaal (sic!) zur Verfügung. Stellt nun der Gefangene – Angeschuldigter heißt der jetzt – einen solchen Haftprüfungsantrag, findet der Haftprüfungstermin dann in dem Gerichtssaal statt, in dem später auch die Hauptverhandlung durchgeführt wird.

Wenn also die Staatsanwaltschaft zum Landgericht angeklagt hat, trifft man sich in einem richtig ausgewachsenen Saal, so einer mit dunklem Holz und grünem Linoleum auf den Tischen. In Sachen aus der ersten Liga, in denen es um tote oder halbtote Geschädigte geht, ist das Schwurgericht zuständig und dann findet die Haftprüfung eben im Schwurgerichtssaal 500 oder 700 statt. Also in dem Saal, in dem z.B. Herr Erich Honecker, ehemaliger Staatschef der ehemaligen DDR, sich zu verteidigen hatte.

So jedenfalls in Berlin. Der Stadt, die angeblich kein Modebewußtsein hat, in der Verteidiger ohne Krawatten auftreten und die Richter Jeans und Birkenstocksandalen tragen dürfen.

Im feinen Hamburg sollte es wohl mindestens genauso, also wesentlich besser sein. Die Hanseaten sind – jedenfalls nach meinem gut gepflegten Vorurteil – da eine ganze Portion pingeliger, was das äußere Auftreten angeht. Mit einer entsprechenden Erwartungshaltung (aber ohne Schlips ;-)) bin ich zu einem Haftprüfungstermin vor einer (Großen) Wirtschaftstrafkammer des Landgericht Hamburg gefahren.

Nun gut, die Bezeichnung des „Sitzungsraum“ hätte mich schon stutzig machen können. Aber das, was mich da erwartete, damit hatte ich nicht gerechnet.

Ich traf meinen Mandanten in einer Gitterbox in der Zuführung der Untersuchungshaftanstalt. Wir hatten noch ein wenig Zeit, miteinander zu sprechen, bis uns die Richterin (persönlich) abholte.

Ein Wachtmeister schloß das Gitter auf und wir gingen zu viert zu dem Raum, in dem der Termin vor der Großen Strafkammer stattfinden soll: Eine Zelle, etwas – nur wenig – größer als die „normalen“ Hafträume. Drei Tische, solche mit einer Oberfläche aus diesem grau-weißem Plastik. Dazu passende Stühle.

Die drei Richter am Landgericht drängelten sich hinter einem Tisch, dann eine Prokollführerin, eine Praktikantin und ein Staatsanwalt an einem weiteren. Der Mandant hatte einen Katzentisch für sich und ich, sein Strafverteidiger, saß irgendwie über Eck auch an so einem Plastikmöbel. Neonlampen. Klassische Zellentür.

Eine ganz tolle Atmosphäre, in der man über das Schicksal von Menschen entscheidet. In der Richter und Staatsanwälte arbeiten müssen, die im Zweifel mit Spitzennoten ihre Ausbildung beendet und teilweise promoviert haben. Im piekfeinen Hamburg.

Die Menschen waren freundlich und angenehm. Auch die Wachtmeister. Deswegen tun sie mir echt Leid, daß sie in solchen Löchern arbeiten müssen. Ich war sehr froh, ein paar Stunden später die Tür zu unserer Kanzlei im gepflegten Kreuzberg aufschließen zu können.

Nebenbei: Eine Toilette befand sich nicht in dem Raum.

Bild oben: Martin Berk /pixelio.de

 

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Der Chirurg und die Blutprobe

Es sollte eine Routine-Angelenheit werden. Alkoholgeruch in der Atemluft, Alkoholkonsum eingeräumt und ab geht die Post zur Blutentnahme. Dann aber entwickelte sich die Geschichte ganz anders als geplant.

Und das dann auch noch, nachdem sich zwei hochdekorierte Polizeibeamte alle Mühe gegeben haben. Genützt hat es nichts:

Dem Gesichtschirurg Dr. H. wird der Kraftfahrer wohl demnächst eine Dankeskarte schicken.

Eine Dankeskarte für dieses geniale Fundstück bekommt Rechtsanwalt Bert Handschumacher von mir.

 

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Worüber Juristen nachdenken

Es gibt nichts, worüber sich ein Jurist nicht doch noch den Kopf zerbrechen könnte. Leistungsfähige Exemplare dieser Haarespalter sind dem Vernehmen nach Zivilrechtler, denen kein Sachverhalt zu abwegig ist, als daß man nicht doch noch versuchen könnte, ihn unter irgend eine Dunkelnorm zu subsumieren.

Das Recht am Bild macht sich Gedanken rund um das Urheber- und Fotorecht. Das ist sehr lobenswert.

In einem Beitrag über einen tierischen Fototgrafen beantwortet Florian Wagenknecht die weltbewegende Frage, ob Affen Inhaber von Urheber- oder sonstwas für Rechten sein können. Dafür hat Herr Wagenknecht mindestens eine Jahreskarte für den Zoobesuch verdient! Herzlichen Glückwunsch! :-)

Foto: Marion / pixelio.de

 

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Die Wege des Dope sind unergründlich

Trotzdem: Versuchen kann man es ja .

Der eine ist ein Kleinbauer, der Cannabis anbaut und Haschisch herstellt. Der andere ist ein Chefkriminalist, der verhindern will, dass dieses Haschisch in Europa verteilt wird.

Die taz berichtet über Cannabisbauern und Drogenfahnder mit ihrem Windmühlen-Spiel.

 

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Alle Rechte vorbehalten

Zum Mitsingen, einfach schön, dieser nette Versuch, ohne Arbeit an anderer Leute Geld zu kommen:

Sehr geehrte Sparkasse Card,

Ihre Kreditkarte wird ausgesetzt, weil wir gemerkt haben, haben Sie nicht Aktivieren Sie Verified by Visa – MasterSecure Code.

Aktivieren Sie Verified by Visa – MasterSecure Code, um Sie gegen unbefugtes Einkaufe, wenn shoppin Online schnell und einfach.

Zu Ihrem Schutz haben wir Ihre Kredit Warenkorb ausgesetzt. So aktivieren Sie Ihre Karte herunterladen Befestigung und das Formular ausfullen und folgen Sie den Anweisungen zur Aktualisierung Ihre Kreditkarte.

Hinweis: Wenn nicht von 24 September 2011 abgeschlossen ist, werden wir gezwungen sein, Ihre Karte, weil sie f?r betrugerische Transaktionen verwendet werden konnen.

Bitte laden Sie herunter und entpacken Sie das Formular im Anhang dieser E-Mail und ?ffnen Sie sie in einem Web-Browser.

Wir bedanken uns f?r Ihre Kooperation in dieser Angelegenheit.

sparkasse.de 2011 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfaltigung nur mit Genehmigung der Sparkassen-Finanzportal GmbH.

Das Formular im Anhang dieser E-Mail, so sieht es aus:

Wenigstens das haben die Gauner fehlerfrei hinbekommen. Vom „Weiter ->>“-Machen sollte man aber besser die Finger lassen.

 

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Auch eine Ermittlungsmethode

Zivilisten unter sich …

Die Kollegin Anja Neubauer hat ein Problem. Naja, es ist eigentlich nur das Problem ihres Mandanten, der die Anschrift seines Gegners nicht zur Hand hat. Deswegen kann das Gericht die Klage des Mandanten nicht zustellen.

Die unter Schlipsträgern üblichen Methoden, jemanden ausfindig zu machen, führten hier leider nicht zum Erfolg. Nun waren eher pragmatische Ideen angesagt.

Ein anderer Kollege, auch ein Zivilist, hatte da eine spannende Idee …

… mit der ich – Strafverteidiger – mich durchaus anfreunden könnte. ;-)

 

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 16

Heute:

Noch so’n Krawall-Richter

Das Lego-Prinzip der Kavallerie

Blutwurst, mit schlachtwarmem Speck

Vater Courage der Mahagonischreibtischplatten

… dä Zoch Babst kütt
 

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Grund zur Strafmilderung – ein Rundumschlag

Auch wenn die Festsetzung der Strafe durch das Gericht nicht selten den Eindruck erweckt, einem Würfelspiel recht ähnlich zu sein, gibt es dafür ein paar verbindliche Grundsätze. Das Strafgesetzbuch gibt einige Beipiele, woran sich der Strafrichter zu orientieren hat.

In § 46 Absatz 2 StGB sind genannt:

die Beweggründe und die Ziele des Täters,

die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,

das Maß der Pflichtwidrigkeit,

die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,

das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie

sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

Daß dies nun aber keine abschließende Aufzählung ist, erkennt der ausgebildete Jurist an der Einleitung dieser Aufzählung:

Dabei kommen namentlich in Betracht

Es gibt also noch weitere, andere Strafmilderungsgründe. Einen weiteren hat nun das Gericht in dem Verfahren gegen Torben P. und Nico A. formuliert, und wie ich meine zu Recht.

Barbara Keller berichtet auf Berlin Kriminell über die mündliche Urteilsbegründung:

Strafmildernd wertete die Kammer die anhaltende Medienberichterstattung, die einem „Prangereffekt“ gleichgekommen sei. Das Haus des Angeklagten sei von Journalisten förmlich belagert, Torben P. im Internet mit Morddrohungen konfrontiert worden. Die Familie musste schließlich umziehen.

Angestoßen durch die – nicht zu rechtfertigende – Veröffentlichung dieser unsäglichen Video-Aufzeichnung durch die Polizei wurde keine Berichterstattung, sondern eine Hetze in Gang gesetzt, die außer dem Profit-Streben der einschlägigen Medien sonst niemandem diente. Das waren keine Journalisten, die da herumlagerten, sondern üble Kopfgeldjäger.

Diese von den Medien zu verantwortenden Konsequenzen müssen sich im Strafmaß bemerkbar machen, genau wie beispielsweise unverhältnismäßige Zustände in der Haft.

Die notwendige und gerechte Strafmilderung sollte denjenigen Journalisten und Redakteuren um die Ohren gehauen werden, die nun herumjaulen, daß das alles viel zu milde sei.

An dieser Stelle noch ein Wort zu der Nebenkläger-Vertreterin, von der zu hören war, …

… ein „abschreckendes Urteil“ sei es nicht. Nachahmer würden dadurch nicht abgeschreckt.

Wenn ein Rechtsanwalt an so einem Verfahren teilnimmt und die Interessen eines Beteiligten vertreten will, dann sollte ihm – oder hier: ihr – wenigstens die Grundlagen des Verfahrensrechts bekannt sein.

Wer im Jugendstrafverfahren „Abschreckung“ (vulgo: Generalprävention) fordert, zeigt, daß er keine Ahnung hat, von dem was er da macht. Das Jugendstrafrecht ist geprägt vom Erziehungsgedanken und nicht von den Rachegelüsten der Nebenklagevertretung. Gruß an Dieter Nuhr, Frau Kollegin.

 

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Besuch im Club

Gestern Abend besuchten etwa 120 Kräfte der Berliner Polizei einen Club. Selbstverständlich nicht zum Vergnügen. Sondern diesmal „vor allem dem Schutz der Bevölkerung“, wie die Berliner Morgenpost berichtete.

Es war das Clubhaus der Hells Angels „Berlin City“, die Gastgeber unter anderem eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) waren. Wie üblich fand man ein paar Gegenstände, die auch im Waffengesetz Erwähnung finden. Ansonsten ging es wohl eher um eine Vorstellung für die Galerie.

Gleichwohl: Es gärt. Auch in der Szene selbst.  Denn der „Überlauf“ der 80 (ehemaligen) Bandidos zu den Angels ist noch immer nicht so richtig verdaut:  Die ehemals bunten Jungs der Hells Angels „Berlin City“ sind immer noch ein ganz besonderes Völkchen unter den rot-weißen Engeln.

 

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