Monatsarchive: Februar 2011

Rechtspfleger statt Verfassungsrichter

Damit die Verfassungsrichter weniger Arbeit haben, soll die Arbeit, die die Bürger ihnen machen, vor- und aussortiert werden:

Nach den Vorstellungen Voßkuhles soll zunächst ein Rechtspfleger die eingehenden Verfassungsbeschwerden sichten.

Wenn ich an unsere Auseinandersetzungen mit den Rechtspflegern beim Kriminalgericht denke, wenn es um 27 von 4.658 Kopien geht, die nicht erstattungsfähig sei sollen, wird mir irgendwie komisch, wenn das Prinzip „Sparen, egal was es kostet“ nun auch beim Verfassungsgericht Anwendung findet.

Quelle: LTO

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Mist-Werbung

Wenn man Bild-Werbung sieht, denkt man ja oft: Mist, leider gut.

Quelle: Josef Winkler via Sebastian Heiser im taz-Hausblog.

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Nicht alles falsch

Berlin, 1972:

Selbst hohe Wahrscheinlichkeit eines Fehlschlages entbindet nicht von der Verpflichtung, das Mögliche zu wagen.

Quelle: Horst Mahler, zitiert nach Stefan Aust, Der Baader-Meinhof-Komplex,1. Auflage 1989, S. 223

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Das Zitat am Samstag

Peter-Jürgen Boock, Ende Februar 2011 in Stammheim:

Ich kann Ihnen beim besten Willen nicht mehr jede Bank aufzählen, die ich überfallen habe.

Zitiert nach Holger Schmidt, Terrorismus in Deutschland

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Fachanwaltstitel, nicht geschenkt

Wenn ein Rechtsanwalt einen Fachanwaltstitel führen möchte, muß er besonders qualifiziert sein. Einerseits muß er über reichlich praktische Erfahrungen verfügen. Anderseits wird von ihm auch eine solide theoretische Ausbildung gefordert. Die Einzelheiten habe ich hier zusammen gefaßt.

Für die theoretische Ausbildung gibt es Fachseminare, die von unterschiedlichen Veranstaltern angeboten werden. Die Rechtsanwaltskammer Hamburg warnt nun die hanseatischen Kollegen vor einem bestimmten Veranstalter von Seminaren, der ein online-gestütztes Eigenstudiums anbietet und damit in Konkurrenz zu den Präsenz-Seminaren mit mindestens 120 Unterrichtsstunden tritt.

Aus dem Kammerreport 1/2011 vom 11.02.2011 der RAK Hamburg:

Der [Veranstalter] bewirbt derzeit Fachanwaltslehrgänge mit der Aussage „Neu: In 9 Präsenztagen zum Fachanwalt!“.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist der Auffassung, dass diese Fachlehrgänge in der Form, wie sie hier beworben werden, nicht die Anforderungen des § 4 FAO erfüllen. Ein erheblicher Teil des Lehrgangs ist in Form eines „‘online-gestützten‘ Eigenstudiums“ zu bewältigen. Dieses „Eigenstudium“ genügt nach Auffassung der Kammer nicht den Anforderungen, die nach § 4 FAO für Fachlehrgänge zu stellen sind. Grundsätzlich sind zwar Fernlehrgänge jedenfalls für Teilbereiche der theoretischen Ausbildung denkbar, wenn Sie aber die Präsenz für wesentliche Zeitanteile des Gesamtlehrganges ersetzen sollen, müssen Sie über ein normales Lehrskript deutlich hinausgehen. Darüber hinaus enthält ein uns vorliegendes Skript aus dem Arbeitsrecht nach Auffassung der Kammer im Wesentlichen nur normalen Lehrstoff des Arbeitsrechts und vermittelt keine fachanwaltsspezifischen Kenntnisse. Durch die beworbenen Lehrgänge kann aus Sicht der Kammer folglich nicht nachgewiesen werden, dass ein fachanwaltsspezifischer Lehrgang für mindestens 120 Zeitstunden bzw. ein dem gleichwertiger Lehrgang besucht worden ist. Wer die Führung eines Fachanwaltstitels beantragt, muss daher damit rechnen, das sein Antrag nicht mit Erfolg auf einen so gestalteten Lehrgang gestützt werden kann.

Wir haben die anderen Rechtsanwaltskammern in der Bundesrepublik sowie den Veranstalter selbst über diese Beurteilung unterrichtet.

Für diejenigen Kollegen, die diesen Fernlehrgang bereits gebucht oder gar besucht haben, ist eine solche Mitteilung natürlich aufregend.

Für das rechtsuchende Publikum, das von einem Fachanwalt Kompetenz erwartet, zeigt eine solche Warnung, daß einem Anwalt der Fachanwaltstitel eben nicht hinterher geworfen wird.

Ich habe mir 120 Stunden lang die Vorträge der Dozenten angehört, deren Inhalte aufgearbeitet und in Klausuren nachgewiesen, daß ich den Stoff auch behalten und verstanden habe. Wie viele andere Fachanwälte eben auch.

Eine penible Kontrolle der Seminar-Anbieter durch die Kammern ist meiner Ansicht unbedingt notwendig, denn es steckt zuviel Geld in der Ausbildung, das nicht allzu leicht verdient werden sollte.

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Geht doch ‚rüber!

Der Unterschied zwischen manchen grünen Kreuzberger_innnen / Neuköllner_innen, also den Ökos_innen einerseits, und den Bewohnern einer Einfamilienhaus-Siedlung in einer schwäbischen Kleinstadt andererseits scheint sich ständig zu verringern:

Und überhaupt: Wofür braucht ein Grüner / eine Grüne in der Großstadt einen Parkplatz?

Hey, macht Euch auf’s Land, wenn Ihr Ruhe haben wollt. Wir leben hier in einer Großstadt!

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Verweste Vögel bei der Staatsanwaltschaft

Ein Kollege berichtete von folgendem Fall:

Dem Mandanten wird vorgeworfen, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Seine beiden Wellensittiche seien verhungert, jedenfalls sind sie tot. Die Staatsanwaltschaft beantragt den Erlaß eines Strafbefehls: 50 Tagessätze Geldstrafe.

Ein Blick in die Akte ergibt jedoch folgendes: Der Tod der Vögel könnte auch ein natürlicher gewesen sein; ein Tierarzt teilte mit, aufgrund fortgeschrittener Verwesung sei eine Todesursache nicht mehr sicher feststellbar.

Es ist schon erstaunlich, auf welcher Grundlage manche Strafverfolger ihren Instinkten freien Lauf lassen. Der Mandant des Kollegen wird sicherlich am Ende nicht verurteilt werden können, wenn es mit rechten Dingen zugeht. Daß die Staatsanwaltschaft ein solches Ende nicht auch sieht, möchte ich ausschließen. Immerhin haben Staatsanwälte in der Regel ein Jurastudium erfolgreich abgeschlossen.

Welche Motive tatsächlich hinter einer solchen Art der Strafverfolgung stehen, möchte ich gern einmal belegen können. Die Beweislage, die für sachfremde Erwägungen der Staatsanwältin spricht, hat keine andere Qualität wie in dem Fall mit den verwesten Vögeln.

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Keine Bande, keine kriminelle Vereinigung, keine OK

Die Wissenschaft sieht es anders als die Praxis:

Nach Einschätzung von Professor Hans-Jürgen Kerner, Leiter des Kriminologischen Instituts und Lehrstuhlinhaber an der Uni Tübingen, sind die Rocker der „Hells Angels“ weder eine „Bande“ noch eine „kriminelle Vereinigung“ und auch nicht der Organisierten Kriminalität zuzuordnen.

Quelle: Pforzheimer Zeitung

Es gibt die Vermutung, daß die Praxis und auch bestimmte politische Kreise die – angebliche (?) – Rockerkriminalität zur Rechtfertigung für weitere Einschränkungen von Freiheitsrechten nutzen möchten. Ganz von der Hand zu weisen ist das nicht.

Ähnlich sah es in den Siebzigern aus mit der RAF; zur Zeit ist der islamistische Terror en vogue, wenn es um „Verschärfung“ von Gesetzen geht. Rocker und ihre MC sind in diesem Zusammenhang auch immer mal wieder gern gesehen.

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Der Film zum Sonntag

Wer … im Affenstall?

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Buschfunk im Anwaltszimmer

So funktioniert die Kommunikation zwischen Berliner Strafverteidigern.

Für die Ortsfremden:
Im Kriminalgericht Moabit ist auch die Untersuchungshaftanstalt untergebracht. Für die Verteidiger gibt es eine Treppe in den Keller, durch den man dann in den Knast kommt. Echt bequem, das. Und es fördert die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant: Mal eben zwischen zwei Terminen „runtergehen“ macht immer wieder Freu(n)de. :-)

Der abgebildete Aushang befand sich innen an der Tür des Anwaltszimmers.

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