Bei der Vorbereitung der morgigen Verhandlung vor dem Berufungsgericht stelle ich soeben fest, daß man das Urteil der ersten Instanz weder dem Verurteilten, noch seinem Betreuer und auch nicht seinem Verteidiger zugestellt hat. Nur die Berufungsschrift der Staatsanwaltschaft ist hier angekommen.
Reichlich Verhandlungsmasse für die Verteidigung. Das wird echt spannend.
Dass Ihnen das (angeblich) erst jetzt auffällt, ist beunruhigend…
Kann passieren… warum eben nicht zu einer „günstigen“ Zeit?
Ach ja…wie ist es denn gelaufen?