Jahresarchive: 2010

Neues zum Thema Fremdschämen

Wenn Du zu dem Anwalt gehst, da kriegst Du für’s Falschparken lebenslänglich. Das schwör ich Dir.

(Video starten durch Klick auf’s Bild.)

Das ist für mich einfach primitiv und keines Kommentares mehr weiter würdig. Dankeschön.

Ja! Genau. Da haben sich aber auch die richtigen getroffen.

Danke an Jacqueline Roßburg für diesen genialen Link!

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Gerichtspost der Woche

Das Amtsgericht Hamburg-Harburg übersendet uns die Gerichtsakten mit einem Formular, das für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt werden kann.

Ich bedanke mich auch artig für den Hinweis, daß das, was nicht angekreuzt ist, ungültig ist. Ohne diesen Hinweis hätte es leicht zu Mistverständnissen kommen können.

Allen Hamburger Justizobersekretätinnen wünsche ich einen entspannten Sonntag.

(Anm.: Der rote Kringel stammt von mir. crh)

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Der Baum am 13.11.2010

Das war’s dann wohl so ziemlich mit den Blättern.

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Schön formuliert

Zitat aus einer Klageschrift, in der es auch um Reinigungskosten geht:

Der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, daß das KFZ, das er beschädigt, sauber ist.

Ich wollte schon sagen: Toll, was die Zivilrechtler sich so alles ausdenken. Aber die Klage stammt von einer Strafverteidigerin. ;-)

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Es geht noch tiefer

Über den würdelosen Versuch eines Richters und einer Staatsanwältin, sich um eine Entscheidung zu drücken, hatte ich hier bereits berichtet. Nach der Berufung der Staatsanwaltschaft machten die beiden dem Mandanten im Laufe einer engagierten Beweisaufnahme wiederholt Angebote, das Verfahren „einvernehmlich“ zu beenden.

Von 70 Tagessätzen ging es erst auf 60, dann auf 50 Tagessätzen runter; danach boten beide dem Mandanten die Einstellung des Verfahrens gegen „Zahlung einer Auflage“ an, erst waren es 2.000 Euro, dann 1.500 Euro und schließlich oben drauf noch die Möglichkeit, in angeblich Hartz-IV-konformen Raten von 250 Euro (!) monatlich zahlen zu können.

Der Mandant nahm keines dieser Angebote an, er wollte seinen Freispruch der Instanz verteidigen – auch in Hinblick auf die Kosten.

Zum vierten (!) Hauptverhandlungstag wurde erneut ein Sachverständiger geladen. Allerdings einer vom Landeskriminalamt, aus Sicht der Verteidigung durchaus problematisch und angreifbar. Schließlich sollte dieser Sachverständige die Arbeit seiner Kollegen begutachten.

Vor Aufruf der Sache rief der Richter mich zu einem Rechtsgespräch in den Saal. Ich solle doch noch einmal mit dem Mandanten reden, ob er nicht doch einer Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO gegen Ratenzahlung bereit sei.

Der Mandant lehnt nach Beratung ab.

Ja, wenn er nicht zahlen wolle, wie sehe es denn dann mit 50 Stunden gemeinnützige Arbeit aus. So lautete nun die Frage des Gerichts …

Das war dann der Punkt, an dem der Mandant keinen Bock mehr hatte auf dieses niveaulose Schauspiel, was ihm da geboten wurde. Er akzeptierte – nicht zuletzt vom dem Hintergrund des Kostenrisikos, das ihm der Richter noch einmal deutlich zu machen für nötig erachtete.

Der angewiderte Mandant wollte nur noch raus aus dem Gericht …

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Die letzten Worte des Mandanten …

… vor dem Erlaß des Haftbefehls:

Eigentlich wollte ich mit meiner Aussage lediglich zu einer schnellen und unkomplizierten Klärung beitragen, leider ging der Schuss aus heutiger Sicht nach hinten los.

Bitte – immer (!) – die Reihenfolge beachten: Erst mit dem Verteidiger sprechen, dann mit der Polizei. Niemals (!) umgekehrt.

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Freispruch für alle Temposünder

Ein Richter aus dem westfälischen Herford spricht seit vergangener Woche jeden Temposünder frei. Der Verkehrsjurist Helmut Knöner vermutet Geldschneiderei als Motiv der Radarfallen.

berichtete heute GMX.net.

Die Argumentation des Richters, wenn sie denn zutreffend dargestellt wird, ist interessant:

Städte und Gemeinden verdienten mit den Blitzanlagen viel Geld. „Viele spüren den Druck der leeren Kassen“, sagte Knöner. Um Geldschneiderei auszuschließen, müsse aber klar geregelt werden, aus welchen Gründen Radarfallen eingesetzt würden. „Es muss eine Kontrolle stattfinden. Mir fehlen konkrete gesetzliche Regeln.“

Das hört sich nachvollziehbar an. Aber daß bis zu einer gesetzlichen Regelung überhaupt nicht mehr gemessen werden darf, halte ich schon für ein wenig gewagt.

Ich schau mal, ob wir eine Ausfertigung einer solchen Entscheidung bekommen.

Danke an Rechtsanwalt Tobias Glienke für den Hinweis.

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Altersweisheit

Das Leben durchläuft verschiedene Phasen. Und im Alter werden manche Menschen sonderbar.

Wenn es mal bei mir soweit ist, daß ich nicht mehr Herr meiner Sinne bin, wäre ich dankbar, wenn es mir einer sagen würde, bevor ich mich so daneben benehme wie unser Herr Finanzminister.

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Deutliche Worte an Richter K.

Nachdem das Ablehnungsgesuch meines Mandanten erfolgreich war, äußert sich nun der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten zu dem Komplex um Richter K. Ich hatte das Ablehnungsgesuch parallel auch in das Kleid einer Dienstaufsichtsbeschwerde gesteckt und direkt an den Herrn Präsidenten geschickt.

Das Gerücht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde sei fruchtlos, hat sich wieder einmal nicht bestätigt. Auch im Zusammenhang der eigentlichen richterlichen – unabhängigen und de facto kaum kontrollierbaren – Tätigkeit eines (Verkehrs-)Richters führt eine solche Beschwerde zu verwertbaren Ergebnissen.

Der Präsident schreibt:

Ich habe allerdings gesehen, dass die von Ihnen zitierten Entscheidungen Ihre und die Ihrer Kolleginnen und Kollegen Anliegen aufgegriffen haben, Sie also mit Erfolg Ihre Bedenken geltend machen konnten. Unmissverständlicher kann die Kritik an der Entscheidungspraxis und am Auftreten eines Richters nicht ausfallen, wenn jenem vom Kammergericht in Berlin in einem von Ihnen zitierten Beschluss vom 11. Juni 2010 – 3 Ws (B) 270/10 – attestiert wird, der erkennende Richter habe die elementaren Wesensmerkmale eines rechtsstaatlichen Verfahrens verletzt und diese rechtsfehlerhafte Praxis des Richters sei dem Obergericht aus früheren Verfahren bekannt und nicht hinnehmbar oder wenn im Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 05.10.2010 – 217a AR 85/10 – in vorliegender Sache dem erkennenden Richter bescheinigt wird, auch einem vernünftigen Betroffenen und unter der gebotenen objektiven Betrachtungsweise könne sich der Schluss aufdrängen, Herr Richter am Amtsgericht K. werde in der Sache nicht mit der gebotenen Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit entscheiden.

Mithin wurden sehr deutliche Worte in der Rechtsprechung gefunden, denen ich nicht entgegentrete. Das Erforderliche werde ich hier veranlassen.

Art. 97 Abs. 1 GG dürfte derzeit der einzige, verbliebene Grund sein, warum Richter K. noch nicht in der Wüste arbeitet. Ob die Versetzung dorthin das „Erforderliche“ ist, das der Herr Präsident veranlassen wird, wird sich zeigen. Den Betroffenen, über die Richter K. zu urteilen hat, hätten es verdient.

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Impressionen aus dem Wendland

Ein Fotoprojekt gegen die deutsche Atompolitik von Andreas Herzau, Christian Jungeblodt, Michael Meyborg, Daniel Rosenthal, Lukas Thiele und der Fotoagentur LAIF

Gefunden in der taz.

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