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Jahresarchive: 2010
Sonntagslektüre
Damit der Strafverteidiger auch am Wochenende seine Zeit mit Straftaten verbringen kann:
Sein Held Gereon Rath erlebt eine Stadt im Rausch. Kokain, illegale Nachtclubs, politische Straßenschlachten – ein Tanz auf dem Vulkan. Der junge, ehrgeizige Kommissar, neu in der Stadt und abgestellt beim Sittendezernat, schaltet sich ungefragt in Ermittlungen der Mordkommission ein – und ahnt nicht, dass er in ein Wespennest gestoßen hat.
Spannende Nachmittagslektüre.
Danke für den Buchtip an den Kollegen Michael Böcker, den das Verbrechen auch nicht losläßt, nachdem er die Kanzleitür von außen abgeschlossen hat.
Das Marketing des Strafverteidigers Schwenn
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder es hat sich alles glücklich gefügt, dann hat Herr Schwenn einen guten Draht zu den Wesen über den Wolken. Oder er beherrscht das Verteidiger-Marketing aus dem FF.
In dem Monat, in dem Herr Schwenn das Kachelmann-Mandat übernommen hat, erscheint – neben der Gerichtsbeschimpfung in der Cicero – in der Standard-Zeitschrift für Strafverteider ein Aufsatz von ihm: Fehlurteile und ihre Ursachen – die Wiederaufnahme im Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs (StV 2010, Heft 12, S. 705).
Der Beitrag beruht auf zwei vom Schwenn gehaltenen Vorträgen aus dem Jahr 2009. Es ging um zwei Fälle vermeintlichen sexuellen Mißbrauchs, die sich Mitte der neunziger Jahre zugetragen haben. Der Vater und der Onkel eines minderjährigen Mädchens wurden 1995 bzw. 1996 zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
In einem Dossier im Mai 2002 beschrieb Sabine Rückert in der „Zeit“, warum und wie sich das Landgericht Osnabrück geirrt haben muß. Rechtsanwalt Schwenn betrieb das Wiederaufnahmeverfahren und setzte im Februar 2004 die Wiederaufnahme und die erneute Verhandlung durch. Am Ende – 2005 und 2006 – wurden beide Verurteilte freigesprochen. Ein grandioser Erfolg, vor dem man den Hut ziehen muß.
Seit dieser Zeit feiert Schwenn diesen Erfolg, vermarktet ihn auf vorbildliche Weise. Und er hat Glück, daß er von einer Gerichtsreporterin und der „Zeit“ dabei unterstützt wird. Eine perfekte Symbiose.
Es fällt mir schwer, da noch an einen Zufall zu glauben, der zu dem Verteidigerwechsel geführt hat.
Unordentlicher Zustand bemerkbar
Aus einem Durchsuchungsbericht der Bundespolizeidirektion:
Vermerk zur Wohnung H**straße 4
1. Ordnungszustand
Persönlicher Eindruck:Beim Betreten der Wohnung H**straße 4 befand sich die diese in einem unordentlichen Zustand. Dies machte sich dadurch bemerkbar, dass auf den Fußböden der Kinderzimmer getragene Bekleidungsteile zusammengeknüllt lagen. Auf den Ablagen / Tischen standen Teller mit angetrocknetem Mittagessen von Vortagen. Auf den Fußböden lagen leere Getränkeflaschen. Insgesamt entstand der Eindruck einer ungepflegten Wohnung.
Eine gewisse Grundordnung konnte in dieser Wohnung nicht erkannt werden. Schriftstücke und Behördenschreiben bzw. Mahnbriefe lagen im Bettkasten der ältesten Tochter, im Küchenschrank und als lose Blattsammlung im Wohnzimmerschrank vermischt mit wichtigen Personaldokumenten.
Die Suche nach Beweismitteln gestaltete sich in der Wohnung aus vorgenannten Gründen schwierig.
Zudem waren drei der Kinder in der Wohnung anwesend. Weiterhin befand sich ein ungefährlicher ca. 30 cm hoher Mischlingshund der Mieterin in der Wohnung.
Der allgemeine Ordnungszustand der Wohnung wurde von den, als Zeugen hinzugezogenen, Vetretern des Ordnungsamtes in Augenschein genommen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurde daraufhin befragt. Sie gaben an, den unordentlichen Zustand, auch in den Schränken, wahrgenommen zu haben. Bei Erforderlichkeit könnten beide dazu ebenfalls als Zeugen gehört werden.
2. Ablauf:
Die Durchsuchung wurde im Uhrzeigersinn durchgeführt (s.Skizze). …
Es ging um Diebstahl von ein paar Kilo Buntmetall. Insgesamt gibt es fünf weitere Beschuldigte, die nun alle genauestens Bescheid wissen, wie es in der H**Srtaße 4 aussieht.
Die Polizei digitalisieren
Genauso wie es immer noch Rechtsanwälte gibt, die mit Schreibmaschine, Kohle- und „Butterbrotspapier“ arbeiten, gibt es noch Polizeibehörden, die die Überwachung der Bürger auf VHS-Kassetten speichern.
Da unsere Kanzlei eben keine Videothek ist, müssen wir die Bänder digitalisieren. Unser alter Pinnacle-Konverter lief aber nicht mehr unter Win 7/64 auf dem neuen Rechner, deswegen mußte was Neues her:
Die Kritik des Video-Freaks redmonk78
… der Ton klingt beim digitalisieren dumpfer, als wenn ich die externe Quelle direkt an meine Soundkarte anschließe …
mag berechtigt sein, aber wir hören in der Kanzlei keine Klassik-Konzerte über den PC-Lautsprecher. Und für die Zwiegespräche der Funkwagenbesatzung während einer Verfolgungsfahrt reicht es allemal.
Danke an Gisbert Stückgen für die Auswahl und Installation.
Dauertherapie für Alice Schwarzer
Ich habe mich auch schon mehrfach gefragt, was Frau Schwarzer veranlaßt hat, in dem Blut- und Busenblatt aus dem Hause Springer zu schreiben. Ihre eigenen Erklärungen – zum Beispiel im Rahmen eines Interviews im Stern – erschienen mir eher weniger zufrieden stellend.
Der Kollege Ulrich Dost, Rechtsanwalt in Berlin, hat sich die Mühe gemacht, diesem Gedanken mithilfe eines Experten nachzugehen. Er kam zu folgendem – wenig überraschenden, aber treffenden – Ergebnis:
Der von mir befragte Liebespsychologe vermutet bei ihr ein tief verwurzeltes Gefühl der Inakzeptanz bei den männlichen Artgenossen. Ihre heimliche Hoffnung auf einen Lebenspartner blieb immer Illusion. Die daraus entstandenen Depressionen treten offenbar in Phasen auf. Der Experte nimmt an, dass sich Alice Schwarzer schon vor Jahrzehnten ihres inzwischen betagten Daseins in mediale Dauertherapie gegen die Depressionen begeben haben muss. Als sie nun kürzlich erfuhr, dass der Wetterfrosch einen ganzen Harem der von ihm sehr individuell und einfallsreich alle gleich als ”Lausemädchen” bezeichneten Frauen sein eigen nennen durfte, wurde ihr plötzlich und schmerzhaft klar: sie gehörte wieder nicht zum erlauchten Kreis ausgewählter Frauen eines Mannes. Und so kam es zu einem heftigen Depressionsschub, dem sie sich sofort mit der Medientherapie entgegenstellte …
Ja, genauso, wie es Rechtsanwalt Dost in seinem Weblog beschreibt, muß es sein. Ich warte gemeinsam mit ihm gespannt auf weitere Therapiesitzungen der Frau Schwarzer in (mit?) der BILD.
Nicht so eilig
Die Staatsanwaltschaft hat Zeit. Der Vorfall ereignete sich am 19. August 2010. Am 11. September findet sich folgender Vermerk in der Akte:
Die Akte konnte also noch weitere fünf Wochen warten, bis sie weiter bearbeitet werden sollte. Das geschah dann am 24. November 2010. Es wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.
Der Medizinmann soll feststellen, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich oder gegen den Willen der – heroinabhängigen – Frau erfolgte. Das ist ja dann nicht so eilig.
Unangenehme Gerüch(t)e
Rechtsanwalt Dr. Birkenstock verteidigte Herrn Kachelmann; gestern hat er das Ende des Mandats bekannt gegeben.
Die Journalistin Sabine Rückert kritisiert am 28. Juni 2010 Dr. Birkenstock in der Zeit und fordert ihn unverholen auf, Herrn Rechtsanwalt Schwenn mit in das Verteidiger-Team aufzunehmen.
Die „Zeit“-Herausgeberin Marion Gräfin Dönhoff holte sich bei Herrn Rechtsanwalt Schwenn auch schon juristischen Beistand.
berichtete heute die Zeit (Bild 13/16).
Gestern habe ich hier geschrieben:
Ich gehe davon aus, daß es ein zwingend notwendiger und kein unüberlegter Schritt war.
Heute gehe ich davon nicht mehr aus. Irgendwas riecht hier unangenehm, ich weiß nur noch nicht was.
Übrigens: Welche Verteidigungsstrategie Herr Schwenn für die richtige hält und wie er sich das weitere Verfahren vorstellt, ist seinem Aufsatz zu entnehmen, den für die Dezemberausgabe des Cicero geschrieben hat. Ich halte das für keine schlaue Idee.
Versenkt – jetzt aber richtig
Die Werthaltigkeit einer Zeugenaussage steht im direkten Zusammenhang mit etwaigen Widersprüchen zu anderen Beweismitteln. Wenn also mehrere Zeugen nachvollziehbar und glaubhaft versichern, Zeuge V sei ein Extrem-Kokser, während V selbst von sich sagt, er bekomme Zahnweh vom Koks, ist nur ein einziger Schluß naheliegend: Zeuge V lügt.
Damit hatte seine Zeugenaussage einen Wert, der vergleichbar ist mit einem Stück Teppich, auf dem ein Hund seinen Darm entleert hat. So weit, so genug. Jedenfalls genug für den Tatvorwurf einer falschen uneidlichen Aussage.
Kurz bevor der V dann als Zeuge entlassen werden sollte, bekam er noch einmal die Gelegenheit zur Korrektur. V bekundete im Brustton der vollen Überzeugung, daß er mit dem Zeug nichts zu tun habe. Ich konnte mir knapp den Antrag verkneifen, den Saal räumen zu lassen. Wegen der gefährlichen Biegung der Balken in der Decke.
Aber so eine kleine Vereidigung fand die Verteidigung dann aber irgendwie nicht verkehrt. Und Überraschung: Das Gericht ordnete genau das an. Nicht allerdings, ohne vorher mit blumigen Worten („Verbrechen“, „Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr“, „Höchststrafe 15 Jahre“) auf die Risiken und Nebenwirkungen hinzuweisen.
Und was machte Zeuge V da? Ein Zeuge, von dem alle Beteiligten angenommen haben, daß er weiter denken könne als nur von der Wand bis zu Tapete. Der Zeuge schwört tatsächlich … einen Meineid.
Es gibt intelligentere Lebewesen an seinem Duschvorhang zuhause.
Mal schauen, ob es jetzt auch noch gelingt, der Staatsanwaltschaft den Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls aus ihrem Vermerk zu leiern, um zu verhindern, daß V seinen Migrantenhintergrund wieder zum Vordergrund macht.
Verteidigerwechsel bei Kachelmann
Herr Jörg Kachelmann wird nicht mehr von Dr. Reinhard Birkenstock verteidigt, das Mandat ist beendet. Neuer Verteidiger ist Johann Schwenn. Die Hintergründe sind nicht bekannt.
Es ist nicht gut, während des Rennens das Pferd zu wechseln. Das wissen Profis wie Birkenstock und Schwenn. Ich gehe davon aus, daß es ein zwingend notwendiger und kein unüberlegter Schritt war.
Live aus dem Gerichtssaal?
Fernsehübertragungen live aus dem Gerichtssaal sind in Deutschland verboten. Geht es nach dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, könnte sich das bald ändern: Der oberste deutsche Richter hat sich nun dafür ausgesprochen, TV-Kameras in Prozessen zuzulassen.
liest man auf Welt Online.
Nicht ganz unproblematisch, wenn man den Alltag im Strafgericht kennt. Voßkuhle hat da gut reden, beim Verfassungsgericht geht es anders zu als vor der Strafkammer eines Landgerichts.
Grundsätzlich halte ich nichts von einer Bildberichterstattung aus dem Gerichtssaal. Und dabei denke ich nicht nur an mich selbst, sondern zuerst an meine Mandanten, die ich nicht an den Pranger gestellt sehen möchte. Aber auch die Geschädigten, die als Zeugen auftreten und aussagen müssen, dürften daran wenig Freude haben.
Unter einem anderen Aspekt könnte man die Vollberichterstattung allerdings für nützlich erachten.
Viele Verteidiger bedauern, daß in den Verhandlungen vor dem Landgericht keine Wortprotokolle geführt werden (anders bei den Prozessen vor den Amtsgerichten). Dies führt in nicht wenigen Fällen dazu, daß Verteidiger nach Lektüre der Urteilsgründe meinen, sie hätten in einem völlig anderen Verfahren gesessen als der Richter, der das Urteil geschrieben hat.
Gäbe es eine Videoaufzeichnung, könnte man diese Überraschungen sicherlich verhindern.
Wie sieht der geneigte Blogleser das?
