Jahresarchive: 2010

Anwaltlicher Hinweis der Woche

Ein Kollege betreibt seine Website unter einer griffigen Domain. Wohl deswegen sieht er sich gehalten, den Besuchern seiner Homepage einen Hinweis zu geben:

Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Rechtsanwalt Wilhelm Brause nicht der einzige Strafverteidiger in der Bundesrepublik Deutschland ist.

Ich bin mir ziemlich sicher, daß ein solcher Hinweis durchaus sinnvoll sein kann. Denn wenn ich daran denke, auf welche verquasten Ideen durchschnittlich begabte Wettbewerbsrechtler sonst schon gekommen sind …

Update:
Aus Kreisen gut unterrichteter – und daher hochgradig sensibler – Wettbewerbsrechtler wurde soeben kolportiert, daß dieser Hinweis durchaus sinnvoll sein kann.

Vor diesem Hintergund erkläre ich: Ich bin nicht der einzige Strafverteidiger in Kreuzberg! Und ich bin nicht sensibel:

www.strafverteidiger-kreuzberg.de

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Steckbrief

Da müssen erst die Mandanten anrufen, um mir mitzuteilen, daß ich mal wieder in der Zeitung stehe.

So etwas kommt heraus, wenn man einer freundlichen Journalistin beiläufig ein paar scheinbar unverfängliche Fragen beantwortet. 8-)

Besten Dank an die

und an Marcus für den Hinweis auf die Veröffentlichung.

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Beleidigung durch Verteidiger?

Aus einem Sitzungsprotokoll einer Anhörung, in der es um den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ging.

Der Verteidiger beantragte:
Die monatliche Zahlung auf 200 Euro festzusetzen. Mein Mandant ist ein Schlamper, was auch das Vorlegen der Belege betrifft.

Nein, ich war *nicht* dieser Verteidiger. ;-)

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Hälftige Haftung für Batteriestrom

Nicht nur in Kreuzberg machen Radfahrer, was sie wollen; auch in Bayern sind Dynamos an Fahrrädern nicht bei allen Radlern beliebt:

Stossen zwei Fahrradfahrer im Gegenverkehr zusammen, die beide nicht ordnungsgemäss beleuchtet wurden und ist nicht festzustellen, ob einer der beiden seine Spur verlassen hat, haben sie sich den Schaden hälftig zu teilen.

Aus den Gründen:

…Ein Fahrrad darf gem. § 67 I StVZO bei Dunkelheit nicht allein mit einem batteriebetriebenen Aufstecklicht gefahren werden. Der Beklagte handelte insoweit auch schuldhaft. Es ist fahrlässig, seine Fahrt im Dunkeln ohne eine vollwertige Beleuchtung durchzuführen.

Soweit der Bekl. seinerseits einwendet, auch der Kläger habe über keine ordnungsgemässe Beleuchtung verfügt, verfängt dieser Einwand. Der Kl. räumt selber ein, nur eine elektrische Stirnleuchte getragen zu haben.

Auch dies war keine ausreichende Beleuchtung im Sinne des § 67 I StVZO. Auf § 67 XI StVZO kam es indes nicht an, da jedenfalls ein Helmlicht nicht ausreichend ist. Das Gericht geht deswegen von einer hälftigen Haftungsverteilung aus…

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob eine Funzel, die mit einem 6-Volt-3-Watt-Dynamo betrieben wird, besser erkennbar ist als eine Lampe mit – unzulässigen – Hochleistungs-LED. Aber darauf kommt es weder in Bayern, noch in Berlin an.

Hinweis auf das Urteil gefunden im ADAJUR-Newsletter vom 14. September 2010

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Nicht nur Zivilisten …

… schreiben sich oft einen Wolf. Auch Strafverteidiger kommen nicht umhin, manchmal dicke Bücher zu schreiben:

66 Seiten und 18 Blatt Anlagen.

Aber wer sich die für eine Arrestbeschwerde einschlägigen Vorschriften anschaut, wird schnell die zivilprozessualen Zusammenhänge erkennen. Das Teufelszeug des 8. Abschnitts des ersten Buchs der Strafprozeßordnung macht mehr Arbeit als das gesamte marterielle Strafrecht.

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Der Baum am 13.09.2010

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Erst V-Mann, dann Feigling

Der Zeuge war ein V-Mann. Das „V“ steht je nach Blickwinkel für „Vertrauen“ oder für „Verräter“.

Jedenfalls genau in dieser Eigenschaft wurde er vernommen. Erst vom Gericht (neutral), dann von der Staatsanwaltschaft („V“ für „Vertrauensmann“) und dann war ich an der Reihe. Als der erste von fünf weiteren Verteidigern begann ich, dem Zeugen („V“ für „Verräter“) ein paar Fragen zum Aufwärmen zu stellen.

Meine Befragung mußte abgebrochen werden, weil es dem Zeugen nicht mehr so gut ging.

Nun sollte die Vernehmung fortgesetzt werden. Der Zeuge sollte morgen früh gut ausgeschlafen auf dem Zeugenstuhl im Saal 700 Platz nehmen und ich hatte mir die Werkzeuge zum Grillen schon bereit gelegt.

Und dann kommt das hier soeben per Fax rein:

Aber warte Freundchen, aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Ich kann warten …

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Steglitzer Modell

Aus der Ermittlungsakte in einer Jugendstrafsache:

Aufgrund einer längeren Erkrankung des KHK Bullmann wurde der Vorgang durch mich übernommen.

Im Rahmen der notwendigen Priorisierung in der Vorgangsbearbeitung kam es zu einer längeren Nichtbearbeitung dieses Vorganges.

Tatzeit war der 12. Januar 2010. Den verschwurbelten Vermerk hat der Polizeibeamte am 16. Juni 2010 geschrieben. Es ging um eine kleine Körperverletzung unter zwei Pubertisten.

Der Schlußbericht, aus dem das Zitat stammt, findet sich auf Blatt 18 der Akte. Neun Seiten enthalten Kopien aus anderen Akten; insgesamt ein filmdünnes Heftchen, das da monatelang unbearbeitet auf irgendwelchen Fensterbänken herumlag …

Sowas haben die Neuköllner besser im Griff.

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Wenn’s unbedingt sein muß

Aus was man noch Geld machen kann:

… für die kleine Pause zwischendurch. Ohne Wasser. Ohne Chemie.

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Die Vogelscheuche vor der Kanzlei

Es gibt nichts, was es in Kreuzberg nicht gibt.

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