Freiwillige Minderjährige

Es ging um ein typisches Delikt unter Jugendlichen. Die Polizei ermittelt die Täter. Alle so um die 16 Jahre alt. Der Geschädigte erkennt die Täter wieder, die Tat ist bereits nach einer Stunde vollständig aufgeklärt, kein materieller Schaden entstanden. Keine Fragen mehr offen, was den Tathergang und die Beteiligungen angeht. Alles offensichtlich, nachweisbar, bombensicher, zweifelsfrei.

Und was macht die Polizei? Spurensicherung!

Der 16-jährige Beschuldigte gibt „freiwillig“ eine DNA-Probe ab! Ich glaub’s nicht … Diese DNA-Probe dümpelt jetzt die nächsten hundert Jahre in den Polizeicomputern, nur weil sich ein paar Kinder miteinander geprügelt haben.

Vielleicht sollten die Geburtskliniken und Hebammen dazu angehalten werden, gleich nach der Geburt eine ED-Behandlung des Neugeborenen durchzuführen …

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

20 Antworten auf Freiwillige Minderjährige

  1. 1
    L-Roy says:

    Unglaublich.

    Leider sehe ich den letzten Abschnitt auf uns zukommen. Vielleicht wird die DNA der Neugeborenen nicht direkt auf der Wache abgegeben, sondern bei einer zentralen Sammelstelle, aber Zugriff haben dann alle (halb)staatlichen Stellen und der Meistbietende. Vorteil einer solchen Übung: nach einigen Jahren des DNA-Sammelns können die Behörden gleich die richtigen Väter ausmachen. ;)

  2. 2
    blindcoder says:

    Ich empfehle bei solchen Gelegenheit immer, einmal einen gemuetlich Filmabend zu machen und sich Gattaca anzuschaun.

  3. 3
    RA FK says:

    Sofern hier ein externer Dienstleister zur DNA Analyse hinzugezogen wird, dürfte sich weiter hinten in der Akte noch eine Kostenrechnung befinden.

    (colorandi causa: Laubeneinbruch in Thüringen, nichts entwendet, nur das Fenster kaputt. DNA Analyse! Kosten: 2500 €)

  4. 4
    blindcoder says:

    @L-Roy: Neinnein, als zahlender Vater, der man wahrscheinlich noch nicht mal ist, hat man natuerlich nur mit Zustimmung des Kindes, der Mutter, der Schwiegermutter, den Grosseltern und des Hausarztes Auskunftsrecht.
    Vorrausgesetzt uebergeordnete Anliegen des Finanzamts stehen dem nicht entgegen.

  5. 5
    Bernd Treibsand says:

    Die „typischen Delikte jugendlicher“ haben heutzutage allerdings eine andere Dimension. Früher gab es blaue Flecken, oder auch mal eine gebrochene Nase. Heutzutage darf man froh sein, wenn man solch ein Delikt übehaupt überlebt.

  6. 6
    Peter says:

    Ist doch super. Sonst kommt wieder irgendein Anwalt aus falschem Ehrgeiz dazu die Täter rauszuhauen.

    Und wenn ich lese „typische Delikte unter Jugendlichen“, dann muss ich leider sofort vermuten, dass 5 Türken/Araber 2 Deutsche Kartoffeln abgezogen haben. Zumindest ist der Polizeiticker voll davon.

    Da schadet es auch nicht die zukünftigen Intensivtäter jetzt schon erkennungsdienstlich zu behandeln. Man wird sie sowieso wiedersehen.

  7. 7
    egal says:

    Mal abgesehen, dass einzelne Bundesländer wie etwa Hessen durch das Neugeboren-Screening schon längst massenweise DNA-Proben haben, die teilweise schon seit den 60ern gelagert sind. Natürlich nur aus rein medizinischen Gründen. ;)

    Tatvorwurf ist immerhin ein Raub, ein Verbrechen. Da ist das durchaus schon nicht von vorne hinein unverhältnismäßig. Dass typischer Weise schon voreintragungen wegen 242,248a oder 223 ff. bestehen, verstärkt natürlich noch den Eindruck.

    Sicherlich gehört der Raub zu den Straftaten, in die man schnell reinrutschen kann, wenn man nicht aufpasst als Täter (ähnlich dem räuberischen Diebstahl oder dem Diebstahl mit Waffen (=Taschenmesser) usw. Trotzdem sieht die Rechtsordnung keinen Freifahrtsschein für Jugendliche vor. Raub ist eine massive und gefährliche Straftat, das sollte auch der Täter wissen. Daher sind DNA-Proben sicherlich auch gerechtfertig bei Voreintragungen im Erziehungsregister.

    Dementsprechend gibt es von mir auch kein Mitleid an den „dummen Jungen“, der dem auch noch freien Willens zugestimmt hat. Die Erwartung künftiger Straftaten ist bei einem Räuber nunmal einfach gegeben.

  8. 8
    Aus Trier says:

    Ohne nun mit der gesetzlichen Regelung dazu vertraut zu sein, stellt sich mir die Frage, wieso ein Minderjähriger in eine solche Maßnahme einfach so einwilligen kann?

  9. 9
    fernetpunker says:

    @Peter, vollkommen richtig so! ;-)

  10. 10
    Dieter says:

    Mich stört an diesen „freiwilligen Abgaben von Körperzellen“ die zunehmende Unfreiwilligkeit. Jede Person, die sich nicht freiwillig dazu bereiterklärt, wird doch mittlerweile per se verdächtigt.

    Sollten die Ermittlungsbehörden der Meinung sein, dass sie die Entnahme und Speicherung von DNS benötigen, können sie dies gerne von einem Richter absegnen und anordnen lassen.

    In diesem konkreten Fall halte ich den „DNS-Test“ für unangemessen und überzogen. Aber der Fall zeigt, wie es die Polizei immer wieder schafft, Personen, gegen die ermittelt wird, von der „freiwilligen Abgabe von Körperzellen“ zu „überzeugen“.

  11. 11
    Alan Shore says:

    Das Problem ist aus meiner Sicht eigentlich nicht die in weiten Teilen rechtswidrige Erhebung und Weitergabe von Daten durch staatliche Stellen, sondern die vom BVerfG abgesegnete Rechtsprechung, wonach Beweisverwertungsverbote in der Regel nicht anzunehmen sind.

    Jahrzehntelang verlangten beispielsweise die Polizeibehörden ohne Rechtsgrundlage von den Einwohnermeldeämtern Paßfotos heraus. Einem Wunsch, den die „kritischen“ Mitarbeiter auf den Meldeämtern nur zu gerne nachkamen. Demnächst werden mit Sicherheit auch die auf den neuen Personalausweisen gespeicherten Fingerabdrücke abgerufen. Die allgemeine Erhebung und Weitergabe von DNA-Profilen ist nur eine Frage der Zeit. Beweisverwertungsverbot? Pustekuchen. Alle, die meinen, wer nicht zu verbergen habe, könne sich, im wahrsten Sinne des Wortes, vor dem Staat nackig machen, werden sich wohl in den nächsten Jahrzehnten noch wundern.

  12. 12
    klabauter says:

    Im Betreff des Schreibens steht aber nicht „Delikt: jugendübliche Prügelei“, sondern „Straßenraub“.
    Abgesehen davon, dass bei mehreren prügelnden Tätern eine gef. KV im Raum steht, bei „Straßenraub“ für Erwachsene immerhin eine Mindeststrafe von 1 Jahr ansteht, betreibt die Polizei offenkundig keine „Spurensicherung“ für ein „vollständig aufgeklärtes“ Geschehen mit Täteridentifizierung (die ja übrigens durch einen findigen Strafverteidiger angezweifelt werden könnte…..), sondern möglicherweise eine 81g-Entnahme.

    Vielleicht wäre es erhellend, wenn Sie (Herr Hoenig) etwas zu etwaigen Vorahndungen des Beschuldigten schreiben könnten (die sind im Rahmen der 81g-Entscheidung zu berücksichtigen).

    Und ein 16jähriger darf mit Schein diverse Fahrzeuge führen, hat in der Regel seine Schulpflicht formal erfüllt, kann eine Berufsausbildung beginnen. Wo ist da das Problem mit der Einwilligung in eine DNA-Probe?

  13. 13
    Rudi says:

    @Dieter:
    Tja, die haben da so ihre Methoden:
    Wer zum Beispiel nicht freiwillig pusten will, der hat glasige Augen und kommt zur Blutentnahme. Da das Ergebnis erst am nächsten Tag vorliegt, wird der Führerschein einbehalten und ein 24h Fahrverbot verhängt.
    Nach dem einem das gesagt wird, bläst man schnell ins Gerät.
    (Eigene Erfahrung in BW)

    Für DNA haben die sicher auch noch so einen Trick…

  14. 14
    Alles freiwillig! says:

    http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article11505468/Penis-Kontrollen-bei-Asylbewerbern-in-Tschechien.html
    „Die betroffenen Asyl-Bewerber hätten nach Angaben des Ministeriums selbst um diese Tests gebeten oder ihnen zumindest zugestimmt, hieß es.“

  15. 15
  16. 16
  17. 17
    gulliver says:

    Von den Schweden lernen heisst speichern lernen.

  18. 18
    Andi says:

    Bei Straßenräubern eine DNA-Probe zu nehmen, mag dem Juristen ein Graus sein. Als Berliner, dessen Sohn schon Opfer von Straßenräubern wurde, kann das nur begrüßen.

  19. 19
    Hans says:

    Ach ja, Andi? Dann erklären Sie doch mal, wie die Entnahme von DNA-Proben gegen das Problem von Straßenraub hilft.

  20. 20
    Andi says:

    @hans
    Was Sie mir unterstellen, habe ich nicht gesagt und meine ich nicht.
    Aber was mich freut, ist, dass Straftäter (und Raub ist schon eine schärfere Nummer als Ladendiebstahl) bei weiteren Straftaten leichter und schneller identifiziert werden können – und dann hoffentlich auch hinter Gittern landen.