Freibrief für Ausländer

Die deutschen Ermittlungsbehörden kapitulieren, sobald ein (mutmaßlicher) Straftäter vom Ausland aus agiert.

Giese und sein Vater, mit dem er gemeinsam eine Kanzlei führt, sind vielmehr selbst die größten Opfer eines Identitätsdiebstahls. Ihre Internetadresse rechtsanwalt-giese.de wurde für die Spam-Mail nahezu passgenau als rechtsanwalt-giese.info beziehungsweise ra-giese.info kopiert und fortan als Mailserver für zehntausende Betrugsmails benutzt. Geht man der Registrierung dieser ansonsten inaktiven Adressen nach, landet man bei einem russischen Server und einem Mihail S. Larimov als Betreiber der Seite. Geschäftsadresse: Moskau

[…]

Natürlich ermitteln auch wir wegen Betrugs gegen unbekannt“, sagt Claudia Krauth, Sprecherin der über das „frei erfundene“ Aktenzeichen in dem Schreiben ebenfalls betroffenen Staatsanwaltschaft Stuttgart. „Dass wir jemanden finden, den wir tatsächlich belangen können, ist etwas anderes.“

Tolle Wurst. Man muß sich also nur soweit von dem Schreibtischstuhl eines deutschen Staatsanwalts aufhalten, daß er aufstehen müßte. Werde ich mir merken …

Quelle: Tagesspiegel

Danke an HU für den Hinweis.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

10 Antworten auf Freibrief für Ausländer

  1. 1
    musikus says:

    Klappt leider nicht.
    Die deutsche Polizei wird hie und da die Personen, welche sich ausserhalb der Armlänge des Staatsanwaltes befinden, in eine akzeptable Nähe bringen.
    Sicher nicht bis von Russland, wohl aber aus der entsprechenden Distanz.

  2. 2
    Micha says:

    Wo sind die ganzen „Internetschützer“, wenn mal wirklich löschen und/oder sperren angesagt ist? Zum Glück habe ich WOT installiert, das warnt wenigstens vor solchen Seiten.

  3. 3
    klabauter says:

    Nun ja, wer gegen Vorratsdatenspeicherung ist, braucht sich nicht zu wundern, wenn bei Internetkriminalität keine brauchbaren Ermittlungsansätze (IP-Nummer u.a) vorhanden sind. Selbst in der EU dauert Rechtshilfe mitunter sehr, sehr lange, wie es mit Russland aussieht, kann man sich da ausmalen (falls überhaupt die Täter von RUS aus handelten und nicht etwa ihren Server anderswo stehen haben). Ermittlung der Identität praktisch unmöglich. Faktisch ist Ukash das perfekte Mittel, um Geldwäsche zu betreiben. Außer Bareinzahlung und Übermittlung der UKash-Nummer braucht es (anders als bei Western Union u.a.) keinerlei Identifizierung mittels Ausweis. D.h. der Geldempfänger bleibt unerkannt.

  4. 4
    Scharnold Warzenegger says:

    @klabauter: Auch mit Vorratsdatenspeicherung dürften Emails, welche nahezu beliebig gefälscht werden können, wenig zur Strafverfolgung hergeben. Aber immer nach mehr Überwachung schreien – egal ob sinnvoll oder nicht.

  5. 5
    Daniel Jürgens says:

    @klabauter: „D.h. der Geldempfänger bleibt unerkannt.“

    Irgendwo muss das Geld auch wieder abgeholt oder die Codes zum Einkauf genutzt werden. Diese Geschäfte lassen sich ja nachvollziehen. Ukash sitzt auch innerhalb in der EU, so dass man dort sicherlich einige Informationen über die Geldausgabestellen ermitteln kann.

  6. 6
    Daniel Jürgens says:

    Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass es bei manchen deutschen Ermittlungsbehörden schon Probleme gibt, Geld für den Kauf von (zu verfolgenden) Ukash-Codes aufzutreiben und zu verbuchen.

  7. 7
    Staatsanwalt says:

    In diesem Bereich ist eine Strafverfolgung de facto nicht mehr möglich.

    Auf die Vorratsdatenspeicherung kommt es tatsächlich nicht mehr an, dadurch entgehen nur die einheimischen Kleinkriminellen der Strafverfolgung. Ansonsten ist über gehackte oder anonyme Server im Ausland so ziemlich alles möglich.

    Die Nachverfolgung der Zahlungswege ist erfahrungsgemäß erfolglos. Selbst wenn die Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland – teilweise erst nach mehr als einem Jahr – mit dürftigen Informationen überhaupt beantwortet werden, führt die Spur entweder zu einem Finanzagenten in den Karpaten oder zu Bankverbindungen in den exotischen Teilen der Welt, die für die Justiz unerreichbar ist. Dort kann man als Täter problemlos eine Bank gründen. Panama und die Karibik sind da noch verhältnismäßig teuer, in einigen (östlichen) Teilen der Welt ist die Gründung einer – Online Bank schon für verhältnismäßiges Kleingeld möglich. Einfach mal googlen nach Banklizenz und off-shore oder Ausland. Die Erfolgsaussicht in diesen Staaten eine Auskunft über Rechtshilfe im diplomatischen Weg,zu erlangen, ist ebenso so groß wie für eine Amtshilfe durch Liechtenstein bei Steuerhinterziehung. Über die – mir bekannten – Möglichkeiten erlangte Guthaben dann anonym in allen Teilen der Welt zu verfügen, schweige ich an dieser Stelle. Der bekannte Western Union Geldtransfer ist da eher was für Anfänger und kleine Fische.

  8. 8
    klabauter says:

    @scharnold warzenegger:
    Dann braucht sich Herr Hoenig ja nicht zu beklagen. Übrigens ist auch nicht jeder Email-Versender immer so geschickt, sämtliche Datenspuren so zu verschleiern, dass man ihn nicht aufgrund der IP im erweiterten Header ermitteln könnte. Die IP wäre zumindest ein Ansatzpunkt.

    @Daniel Jürgens:
    Vielleicht lesen Sie meinen Beitrag noch mal nach und besuchen zur Erleuchtung die Ukash-Homepage:
    Für die Barauszahlung des Ukash-Transfers brauchen Sie (anders als bei Western Union) nichts, nada, niente, keinen Ausweis, keine Geburtsurkunde, keinen Führerschein, sondern NUR die 19stellige Belegnummer und Betragshöhe!
    Das heißt, dass bei Barauszahlung kein Mensch weiß, wer der Empfänger einer Barauszahlung war, die Auszahlstelle erfasst hierzu keinerlei personenbezogene Daten. Zitat aus den Ukash-FAQ:
    „Mit Ukash bezahlen, ist wie mit Bargeld bezahlen. Sie müssen keine Altersbeschränkung beachten. Außerdem brauchen Sie sich nicht zu registrieren und niemand kann in irgendeiner Weise auf Ihre finanziellen Angaben zugreifen.“
    Supi, oder?

  9. 9
    Daniel Jürgens says:

    @klabauter:

    Wenn Codes bei Bargeld-Auszahlungsstellen eingelöst werden, wird Ukash die Auszahlungsstelle bekannt und wenn dort dutzende Codes eingelöst werden, wird sich der Betreiber der Auszahlungsstelle möglicherweise auch an den besonders „guten“ Kunden erinnern.

  10. 10
    klabauter says:

    @ d.j.
    Genau. Nach 1 1/2 Jahren Rechtshilfeersuchen bekommt man dann aus z.B. Spanien, GB oder RUS mitgeteilt, dass der Betreiber nicht mehr auffindbar war oder aber dass er vernommen wurde, aber den durchschnittlich großen, durchschnittlich blonden und unauffällig gekleideten Herrn nicht namentlich kennt und auch nicht weiß, wer das war und derjenige auch nicht blöd genug war, neben den Ukash-Bargeldabhebungen noch irgendwelche Dinge einzukaufen und mit Kreditkarte zu bezahlen. Oder dass die Ukash-Belege von vielen verschiedenen ebenso unbekannten Personen eingelöst wurden. Wobei: in GB ist ja jede Klitsche videoüberwacht. Falls die Aufzeichnungen noch nicht vernichtet sind, hilft das vielleicht weiter.