Bildung bewaffneter Haufen

So lautete die Vorschrift § 127 StGB noch zu meinen Studentenzeiten. Im April 1998 hat irgendein Sprachwissenschaftler herausgefunden, daß „Haufen“ anrüchig klingt und deswegen wurden daraus „Gruppen“ gemacht.

Zu der Frage, was inhaltlich unter „Haufen“ bzw. „Gruppen“ zu verstehen ist, wurde am Wochenende in der Neukölln Weichselstraße ein Seminar veranstaltet. Darüber berichtet die Berliner Morgenpost:

Nur mit Androhung von Waffengewalt hat die Berliner Polizei das Aufeinandertreffen der verfeindeten Rockergruppen „Hells Angels“ und „Chicanos“ im Bezirk Neukölln verhindern können. Gegen 15 Mitglieder der „Hells Angels“ leitete die Polizei anschließend Ermittlungen wegen Bildung bewaffneter Gruppen ein.

Das war wohl sowas ähnliches wie ein Lokalderby: Es standen sich rot-weiße und gelb-rote Neuköllner Türken gegenüber.

Wenn die Jungs ihre Spielzeuge …

eine Machete, einen Baseballschläger sowie diverse Schlag- und Stichwerkzeuge.

… zuhause gelassen hätten, wäre wenig Substanz für ein Ermittlungsverfahren übrig geblieben. Nun gibt es wieder Ärger mit der Justiz und Kosten für die Verteidigung.

Dieser Beitrag wurde unter Rocker veröffentlicht.

7 Antworten auf Bildung bewaffneter Haufen

  1. 1
    Andi says:

    Mit den Ex-Bandidos hat sich Rot-Weiß ja eine echte Problemgruppe an den Hals gehängt. Aber das wussten sie ja vorher – nur ob ihnen das auf Dauer gefällt…?

  2. 2
    n.n.n. says:

    http://lexetius.com/StGB/127

    § 127. 3Bildung bewaffneter Haufen.
    (1) Wer unbefugterweise einen bewaffneten Haufen bildet oder befehligt oder eine Mannschaft, von der er weiß, daß sie ohne gesetzliche Befugniß gesammelt ist, mit Waffen oder Kriegsbedürfnissen versieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer sich einem solchen bewaffneten Haufen anschließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

  3. 3
    zingo says:

    Aus der Pressemeldung:

    „Plötzlich kamen alle zur Sonnenallee zurück, machten dabei Dehnungs- und Lockerungsbewegungen, …“
    http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/296543/index.html

  4. 4
    Tim says:

    Hundehalter: Bewaffnung mit Haufen?

  5. 5
    gb says:

    @Tim: Wie man’s macht macht man’s verkehrt… Laesst Du die Sche*sse liegen, isses verboten, und wenn Du den Haufen mitnimmst – wie war das noch gleich bzgl. Mitfuehrens gefaehrlicher… Genau.

    ;)

  6. 6
    Rolli says:

    Wenn ich einen Haufen mache, ist der garantiert nicht bewaffnet.

  7. 7
    JR says:

    Wenn man einem Polizeichef, vorausgesetzt man mag ihn nicht, auf den Schreibtisch schei… und dann eine Dienstwaffe hineindrückt, ist das dann auch die Bildung eines bewaffneten Haufens???