Drango: Das Urteil gegen den Telefon-Junkie

Das Landgericht Berlin hat Drango, dem telefonsüchtigen Mitarbeiter der Gothaer, dasselbe mitgeteilt, was ich ihm auch schon reichlich oft mitgeteilt habe: Drango darf mich nicht mehr anrufen.

Drango wurde verurteilt,

bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten es zu unterlassen, in seiner Tätigkeit als Angestellter der Gothaer Allgemeinen Versicherung per Telefon an den Kläger unter dessen Rufnummer 030/31014650 heranzutreten, es sei denn der Kläger hat dem jeweiligen Anruf zuvor zugestimmt oder das Einverständnis kann vermutet werden.

Quelle: LG Berlin, Urteil vom 22.12.2008, Aktenzeichen 52 0 288/08

Den Leitsatz würde ich so formulieren:

Wenn ein Rechtsanwalt nicht mit einem Schadenssachbearbeiter telefonieren möchte, dann muß er das selbst dann nicht, wenn der Schadenssachbearbeiter an einer Telefonsucht leidet.

Ich rechne allerdings nicht damit, daß das Urteil rechtskräftig wird. Ein Alkoholsüchtiger läßt ja auch keine Flasche unberührt herumstehen, solange sich darin noch etwas Trinkbares befindet.

Und wozu gibt es schließlich das Rechtsmittel der Berufung; das Kostenrisiko trägt ohnehin die Gothaer und deren Versicherungsnehmer. Ich beantrage dann schon mal die Kostenfestsetzung …

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

13 Antworten auf Drango: Das Urteil gegen den Telefon-Junkie

  1. 1
    jj says:

    ich hoffe, drango ruft nicht an, damit sie ihm das urteil erklären… ;-)

  2. 2
    Malte S. says:

    Hat die Kanzlei nicht mehrere Nummern? Vielleicht bekommt er die durch ausprobieren raus und ruft drauf an. Oder er stellt mal Vermutungen an und kommt zu dem Ergebnis, dass Sie ihn ja eigentlich doch ganz gern haben und daher auch vermutlich ihr Einverständnis beim nächsten Anruf geben würden ^^

    Ich warte mal ab, obs noch in Revision geht – oder ist das schon rechtskräftig?

  3. 3
    Malte S. says:

    Ups, sehe grad, dass das LG ja erstinstanzlich zuständig war…

  4. 4
    John says:

    Steht die Namenswahl Drango mit drangsalieren in Beziehung?

  5. 5

    Ne. :-)
    Aber Django steckt drin, und ein Teil seines Vor- sowie seines Nachnamens. Wenn ich seinen Vornamen hier schreiben würde, wäre er enttarnt. ;-)

    @Drango: Soll Darf ich Ihren Vornamen veröffentlichen?

  6. 6
    John says:

    DJ Frechdachs http://ra-blog.de/2790-Der-Domainenjustitzbus-faehrt-wieder wird es wohl vermutlich nicht sein. ;-)

  7. 7
    dk says:

    „es zu unterlassen, in seiner Tätigkeit als Angestellter der Gothaer Allgemeinen Versicherung“

    Was liegt näher, als als freier Mitarbeiter der Gothaer anzurufen?

  8. 8
    John says:

    Auch noch meinen Glückwunsch zum Urteil im Namen einer selbstbestimmten Lebensgestaltung.

  9. 9

    @dk:

    Aber gern doch. Dann beantrage ich erneut den Erlaß einer einstweiligen Verfügung und das Spiel kann von vorn beginnen. Ich habe damit kein Problem; schließlich stehe ich anschließend als Gläubiger auf dem Kostenfestsetzungsbeschluß. ;-)

  10. 10
    Rolf Schälike says:

    Was ist an dem Urteil Besonderes? Kontakt wurde nicht verweigert, eben nur schriftlich.

    Eine Antragstellerin im Verfügungs-Erlassverfahren gegen mich bat ich schriftlich um Mitteilung Ihrer Kontonummer, um die Anwaltskosten der EV – wie das im Kostenfeststellugnbeschluss stand – ihr zu überweisen, denn der Anwalt verweigerte mir die Zusendung seiner Vollmacht. Daraufhin erhielt ich von Ihrem Anwalt ein Schreiben, dass sie mit mir nicht kommnuzieren will und ich es sein lassen möchte. Dieses Schreiben sandte ich der Klägerin und bat um Bestätigung. Die Vollmacht des Anwalts hatte ich immer noch nicht. Erhielt ich später nach Einschaltung eines Anwalts.

    Ohne Wenn und Aber erging daraufhin eine Einstweilige Verfügung, um die wir uns jetzt vor dem Amtsgericht streiten. Die Richterin musste ich wegen Befagnenheit ablehnen, denn Sie lehnte ab, Anträge zu protokollieren.

    Das Hoenig-Urteil wird schon deswegen Bestand haben, weil hier ein Anwalt gegen einen Nichtanwalt klagte.

  11. 11
    Assessor says:

    „Der Kläger wurde in einer Versicherungssache mandatiert und nahm zunächst schriftlich mit der
    Gothaer Versicherung auf. Zuständig für die Bearbeitung des Versicherungsfalls war der Beklagte.
    Zunächst kam es, insbesondere auf Veranlassung des Klägers zu telefonischen, schriftlichen und
    Kontakten per E-Mail.“

    War bei der abtippenden JOS das Wort Kontakt gesperrt? Die Sätze sind unvollständig.

    Schlamperei! Ich würd das korrigieren lassen, mit so einem Urteil kann man sich ja nirgends sehen lassen.

  12. 12
    Clara says:

    Kontaktsperre für Drango, ein weises Urteil, es ist nur verwunderlich, wie intensiv einen manche Menschen denken beschäftigen/ kontaktieren zu müssen. ;-)

  13. 13

    […] es scheint echt zu sein: Drango hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Soviel Fieber kann ein Mensch doch gar nicht bekommen […]