Wissenschaftlich

Da schreibe ich zwei kleine Zeilen zu einem Zitat aus einem Haftbefehl; schlicht ein spontaner Gedanke. Mehr nicht. Und dann kommt Herr Prof. Dr. Anatol Stefanowitsch, Uni Bremen, und nimmt diesen Gedankensplitter auseinander zum Anlaß für eine wissenschaftliche Analyse; „Was bedeutet empfindlich?“ fragt und beantwortet er in seinem lesenswerten Blogbeitrag.

Mit dem schönen Wort „Sprachnörgelei“ bezeichnet er meinen Blogbeitrag. In diesem Fall hat er Recht. Trotzdem: Ich möchte auch weiterhin spontan bleiben, eben ein Strafverteidiger. Kein Wissenschaftler.

Immerhin ist es einem kleinen Kreuzberger Anwalt gelungen, einen Bremer Professor ans Nachdenken zu bringen. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

9 Antworten auf Wissenschaftlich

  1. 1
    Yamakazi says:

    Erinnert mich an den Test der ARGE vor ca. einem Jahr zwecks Jurastudium (ja, damals hab ich noch solche Hirngespinste gehabt :-D). Der Test diente der Abfrage allgemeiner Fähigkeiten, die die ARGE als notwendig für ein Studium der Rechtswissenschaften erachtet hatte. Mein Testergebnis war insgesamt ganz ansehnlich, nur der Testbereich über Sprache (Rechtschreibung und Semantik) wurde von mir unterdurchschnittlich absolviert. Die Krux war einfach diese verdammte Semantik.

  2. 2
    Trop says:

    Sorry, was ist denn der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Strafverteidiger?

  3. 3
    Dirty Diana says:

    Das ist ja mal eine beachtliche wissenschaftliche Abhandlung, ob der Autor dafür schon einen Verlag hat?

  4. 4
    cledrera says:

    Sorry, was ist denn der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Strafverteidiger?

    Ganz einfach: Nicht jeder Rechtsanwalt ist ein Strafverteidiger.

  5. 5
    Christian says:

    Könnte es sein, dass die „empfindliche Strafe“ historisch aus der „peinlichen Strafe“ hervorgegangen ist? Klingt nach heutigem Verständnis auch albern, war allerdings absolut gebräuchlich.

    Germanisten an die Front! (Also, im übertragenen Sinne, jetzt… – um absehbaren Kommentaren vorzubeugen)

  6. 6
    Trop says:

    Ganz einfach: Nicht jeder Rechtsanwalt ist ein Strafverteidiger.

    Danke für die ausführliche Erklärung. Jetzt habe ich es verstanden. So wie: Nicht jeder Polizist ist auch ein Lokomotivführer. Oder: Nicht jeder Fußgänger ist auch ein Autofahrer.

    Es geht doch nichts über qualifizierte Erklärungen.

  7. 7
    le D says:

    @Trop: schonmal bei Wikipedia vorbeigeschaut? Da wird das mit dem Strafverteidiger recht schön erklärt…

  8. 8

    @ Trop:

    Könnte es sein, daß es sinnvoll ist, einmal die Augen aufzumachen, bevor Sie eine Frage stellen, die eigentlich recht ausführlich – und nicht nur auf Wikipedia – beantwortet wurde? Sozusagen: Extra für Sie. Guckense ma hier, was ich hier für Sie habe:

    Strafverteidiger

    Jetzt brauchen Sie nur noch mit den rechten Zeigefinger auf die linke Maustaste drücken … und schon haben Sie, was Ihnen fehlt. Genial, nicht?!

    Die anderen Leser mit mehr Gefühl im Mauszeiger können auch weiter oben in der Sidebar auf den roten Strafverteidiger klicken. ;-)

  9. 9
    MaxR says:

    @Christian: „Peinlich“ bedeutet äußerst schmerzhaft und war die Strafe der heiligen Inquisition. Wenn denn das Strafgericht nicht gleich die Abkürzung „Tütet sie alle, der HErr wird die Seinen schon erkennen“ wählte …
    Daher auch die hochnotpeinliche Befragung.
    Aua.