Spezialisierung

Ohne Spezialisierung geht eigentlich nichts mehr auf dem Anwaltsmarkt. Jedenfalls nicht einer Großstadt.

Seit Januar 2006 wird eine Kanzlei in Essen betrieben. Spezialgebiet? Alles!

Hier ein Ausriß aus dem Angebot:

verschwert

:-)

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), Kreuzberg veröffentlicht.

17 Antworten auf Spezialisierung

  1. 1
    RA says:

    Nun ja, der Trend geht aber, neben dem Fachanwalt eindeutig zum „Allgemeinanwalt“ weshalb ja auch überlegt wird, eben diesen Begriff auch einzuführen.

  2. 2
    RA Anders says:

    „Allgemeinanwalt“ ist ja gut und schön. Auch ich habe als sog. Feld-, Wald- und Wiesenanwalt. Nach einiger Zeit muß man aber einsehen, daß man nicht jedes Mandat gleich gut bearbeiten kann. Aus meiner Sicht ist ein Schlüssel zu Erfolg teilen bzw. Mandate abzugeben.
    Wenn man dann die Interessenschwerpunkte des Kollegen sieht, ist die Bandbreite schon erstaunlich.
    Mandate aus dem Steuerrecht, dem reinen Wohnungseigentumsrecht und dem reinen gewerblichen Rechtsschutz nehme ich nicht mehr an.
    Der Rest den ich bearbeite, bereitet mir schon genug Stress und auch schlaflose Nächte.
    Nicht auszudenken wie sich das steigert, wenn man im Dunkelen tappt.

  3. 3
    RA says:

    Klar, zu speziele Mandate gebe ich auch ab.
    Aber der Mandant weiss ja nicht, dass man nicht alles kann und erwartet es eben. Auch merkt der Mandant nicht, dass er vom „Allgemeinanwalt“ nicht gut vertreten wird.

    Gibt ja genügend Anwälte, die laut Homepage Experten für jedes Gebiet sind;-)Und ich würde mal einfach so behaupten, dass sich viele Mandanten dort gut aufgehoben fühlen.

    Mal ganz abgesehen davon, dass ich schon genügend von Fachanwälten verbrezelte Verfahren gesehen habe, bei denen ich gedacht habe, verdammte Hacke, da hab ich kaum Ahnung von, und die Fehler hat dann der Fachanwalt gemacht, nicht ich.

  4. 4
    le D says:

    Viele Kollegen beklagten, dass der Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz (und auch der IT-Recht) viel zu breit aufgestellt ist – es gibt genügend Kollegen, die im gewerblichen Rechtsschutz ausschließlich Markenrecht machen oder ausschließlich UWG.

    Ich mache ca. 70% meiner Zeit Domainrecht – da bleibt für anderes (wenn man es qualifiziert machen will) keine Zeit..

  5. 5
    Liz says:

    Naja,…. wenn man sich vom Universal-Angebot nicht blenden lässt, das hinter „Anwalt für Alles“ zu stecken scheint und hinter die Titel-Fassade und die Ringbuchblätter guggt, entlarvt sich schnell, dass er selbst „nur“ einige bestimmte Interessenschwerpunkte konkretisiert nennt. Irreführend erscheint es gleichwohl… Andererseits sollte man sich auch als potentieller Mandant schon vernünftigerweise (trotz aller Erfahrungen mit Klienten ;-) die eben natürlich nicht „das vernunftbegabte Wesen“ darstellen) selbst denken können, dass es seinen Grund hat, warum grosskanzleien nötig sind, um „alle“ Tätigkeitsgebiete abzudecken und der Einzelanwalt das dann nicht gleichermassen bieten kann….

  6. 6
    RA JM says:

    @ Liz: Manche glauben das aber. ;-)

  7. 7
    egal says:

    Die Notwendigkeit für einzelne (mehr oder weniger) Generalisten besteht schon einfach darin, dass sich doch ein Großteil der Bevölkerung Honorarvereinbarungen nicht leisten kann. Wieviele Fachanwälte rechnen regelmäßig nur nach RVG ab?

    Oder wer nimmt gar als FA PKH-Antragsteller als Mandanten auf…

  8. 8

    @egal:
    Wieviele es sind, weiß ich nicht. Aber wir vereinbaren mit unseren Mandanten stets das Honorar: Pauschal-, Zeit-, RVG-Honorar. Oder (irgendwie) gemischt. Das heißt: Wir reden offen über Leistung und Gegenleistung. Und ich arbeite im Einzelfall auch schon einmal ohne Vorschuß und vergesse dann später die Übersendung einer Rechnung.

    PKH-Mandate sind bei uns allerdings sehr selten; das liegt aber an unserem Tätigkeitsbereich Strafrecht.

    Beratungshilfemandate rechnen wir gar nicht ab. Das machen wir lieber ohne Berechnung, und ersparen uns den unerfreulichen Umgang mit Kostenbeamten.

    Also: Sie sollten vorsichtiger mit Ihren Vorurteilen umgehen. (Mit Ausnahme solcher gegen unerfreuliche Kostenbeamten. 8-) )

  9. 9
    le D says:

    @egal: wir machen natürlich auch PKH-Sachen aus unseren Bereichen.

    Geld verdienen ist gut und schön, aber ich und wir sehen auch unsere soziale Verwantwortung, denen bestmöglich zu helfen, die es nicht so dicke im Portemonnaie haben. Das gehört schlicht dazu (wie auch ein gewisser Anteil pro-bono-Arbeit).

  10. 10
    RA says:

    Ich finde er manchmal erschreckend, welches Bild die „Bevölkerung“ von Anwälten hat.

    Ich kenne keinen Anwalt, der keine PKH-Sachen macht oder als Pflichtverteidger tätig wird. Auch die großen machen das (es sei denn man geht zu Freshfields oder ähnlichen), auch wenn die gerne behaupten, keine PKH-Sachen zu übernehmen. Genauso wie bei Umfragen der Stundensatz immer höher angegeben wird.

    Und ich gebe dem Kollegen Hoenig recht, gerade bei Strafsachen arbeitet man manchmal, gerade bei Stammkundschaft auch mal ohne Vorschuss bzw. in dem Wissen, nie Geld zu sehen. Man muss das immer etwas weitläufiger betrachten. Vielleicht bringt mir derjenige, für den ich kostenlos tätig war, 5 neue Mandanten die zahlen können.

  11. 11
    dpms says:

    Um dennoch ein Höchstmaß an fachlicher Beratungskompetenz gewährleisten zu können, haben wir uns auf ausgesuchte Rechtsgebiete spezialisiert. Aber natürlich kümmern wir uns um alle denkbaren rechtlichen Angelegenheiten.

    Der Anwalt widerspricht sich in seiner Werbung und lehnt sich sehr weit aus dem Fenster.
    Ich wette, dass ich so einge denkbare rechtliche Angelegenheiten finde, wo der RA mit Sicherheit das Mandat ablehnt.

    Aber der verständige Verbraucher wird schon wissen, was mit einem Anwalt fü Alles gemeint ist; z.B. wird kein (krimineller) Verbraucher annehmen, dass der Anwalt für Alles mal eben beim Geldwaschen behilflich ist.

  12. 12
    Andre says:

    Bei Beratungshilfe habe ich auch so meine Erfahrungen mit den Geschäftsstellen gemacht. Nachdem ich mir aber letztens die volle 1,3 Gesch.gebühr anrechnen lassen musste und der Rechtspfleger genüsslich auf die BGH-Rspr. verwies, tendiere ich wieder dazu mir die Scheine einreichen zu lassen und diese auch abzurechnen. Sonst heisst es: BerH wurde nicht beantragt, Pech gehabt. Egal ob der Mandant arm ist oder nicht. Papa Staat muss sparen und die Vorgaben der JM sind eindeutig.

  13. 13
    Pascal says:

    Ich wäre für einen „Fachanwalt für Allgemeinjurisprudenz“… ;)

  14. 14
    Kand.in.Sky says:

    Facharzt für alles und jeden im Besonderen.

    #k.

  15. 15
    RA says:

    @ Pascal: Genau der ist im Gespräch und soll gegebenenfalls eingeführt werden.

  16. 16
    RA JM says:

    @ Pascal + RA:

    Das wäre ja nun wirklich der Gipfel des Schwachsinns. Dann lieber den FA für niedrige Streitwerte. ;-)

  17. 17
    RA says:

    Wundert mich, dass diese Diskussion keiner der hier vertretenen Rechtsanwälte mitbekommen hat. Dieser Käse geistert doch schon eine zeitlang rum…