Jahresarchive: 2009

Pizza-DVD

Ein relativ gut bekannter, twitternder Kollege beschwert sich über seine Neuerwerbung:

v-dvd

Einen halben Tag später hat er das Problem aber im Griff:

v-pizza

Erinnert mich an die Eniki-Taste. ;-)

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Erfolgversprechende Besetzungsrügen

Die Vizepräsidentin des Landgerichts, Margarete Koppers, hat jetzt eingestanden, dass es bei der Auslosung der bis zum Jahr 2013 vom Gericht benötigten 2000 Hilfsschöffen im Dezember vergangenen Jahres zu einer Panne gekommen ist.

berichtet Ewald B. Schulte im Tagesspiegel

Es habe einen Fehler bei der Bekanntmachung des Auslosungstermins gegeben. Das insgesamt recht komplizierte Auswahlverfahren sorgt immer wieder einmal für Überraschungen. Wenn es – wie in dem Strafverfahren gegen Herrn Landowsky und weitere Ex-Bankmanager – denn von der Verteidigung geprüft wird.

Ich bin gespannt, wie sich das Verfahren gegen die Ex-Banker nun entwickeln wird. Das Risiko, daß der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichtes wegen der fehlerhaften Besetzung in einer Revision aufhebt, ist nicht kalkulierbar.

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Entspannung pur im Kriminalgericht

entspannung-443

Die haben’s aber auch echt nötig!

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Verfahren, die die Welt nicht braucht

Der Mandant wurde verhaftet, nachdem er der Ladung zum Strafantritt nicht gefolgt ist. Und zwar bei Kaisers, als er sich mit ein paar Lebensmitteln im Wert von 9,62 Euro an der Kasse vorbeigemogelt hat.

Nun sitzt er in der Strafhaft, deren Ende irgendwann im Jahre 2011 gekommen sein wird.

Außerdem wurde er wegen einer weiteren Sache gesucht. Es sieht danach aus, als wenn es dafür weitere drei Jahre gibt. Also wird es wohl 2014 werden, bis er entlassen wird.

Und trotzdem erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Kaisers-Diebstahls. Die Richterin schüttelte mit mir gemeinsam den Kopf, als sich der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft stur stellte und nicht bereit war, eine Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO zu beantragen.

Auch mein Nötigungsversuch, dann werde sich der Angeklagte heute durch Schweigen verteidgen und wir brauchen einen weiteren Termin, zu dem dann auch der Detektiv und die Kassiererin geladen werden müssen, fruchtete nicht. Dann müsse es eben so sein, teilte der Staatsanwalt bockig mit.

Die Verteidigung hat nachgegeben, der Angeklagte gestand die Tat, entschuldigte sich und es gab eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, die rechtskräftig wurde.

Wenn nun die neue Verurteilung erfolgt, wird eine Gesamtstrafe gebildet, in der diese verhältnismäßig geringe Geldstrafe keine Rolle mehr spielen wird.

Auf den vierstelligen Verfahrenskosten für diesen Diebstahl geringwertiger Sachen bleibt der Steuerzahler sitzen. So sind sie, unsere Staatsanwälte.

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Robenstreit im Kriminalgericht

Der Kollege Johannes Eisenberg hat über die taz angekündigt, er werde sich nackig machen ohne Robe vor der 12. Strafkammer auftreten. Ich habe hier bereits darüber berichtet.

Der Termin, der öffentlich ist und an dem jeder teilnehmen kann, findet nach Auskunft von Rechtsanwalt Andreas Jede statt im
Kriminalgericht, Turmstraße 91, Moabit
Saal 504 am Freitag, den 10.07.2009 um 09:00 Uhr

Ich schau’s mir dann mal an.

Mich hat heute in einer kleinen Strafsache eine kleine Amtsrichterin angefaucht, daß sie mich zurückweisen würde, wenn ich ohne Robe auftreten wolle. Ich hatte da die Robe bereits angezogen und habe dem Reflex widerstanden, sie wieder auszuziehen. Aber irgendwie scheint dieses Thema für manche Richterinnen ein (Selbstwert-)Problem zu sein.

Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger informierte heute Vormittag in einer Rundmail die Mitglieder:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Rechtsanwaltskammer Berlin teilt mit, dass nach § 20 BORA unabhängig von der Verwaltungsverfügung der Senatsverwaltung für Justiz der übliche Robenzwang besteht. Mithin ist nach Berufsrecht vor allen Strafgerichten eine Robe zu tragen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Der Vorstand

Ob das den Verteidiger Johannes Eisenberg kümmert?

Update vom 10.07.2009:
Herr Eisenberg verteidigte den Angeklagten heute ohne Robe, gemeinsam mit einer Verteidigerin, die konventionell in schwarzes Textil gehüllt war. Das Gericht hat den Robenverweigerer nicht zurückgewiesen.

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Zur gegebenen Zeit

zur gegebenen zeit

Ich frage mich, warum manche Dezernentinnen der Staatsanwaltschaft Zeit dazu haben, sinnentleerte Briefe zu schreiben.

Nein, ich schreibe nun nicht zurück und frage, was die Frau Staatsanwältin mit „gegebenen Zeitpunkt“ meint. Ich warte einfach ab und werde dann zum gegebenen Zeitpunkt wieder tätig.

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Der Polizist und das Grillgut

präsentiert von der taz.

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Die Zivilanwältin im Strafgericht

Gern setze ich mich als Zuhörer in den Gerichtssaal, um in der Verhandlung, die meiner vorangeht, ein wenig Atmosphäre zu schnuppern. Wie ist das Gericht heute drauf, was haben wir für einen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und wie ist überhaupt die Stimmung?

Heute hatte ich das Vergnügen, einer mir unbekannten Rechtsanwältin bei Plädieren zuzuhören. Sie trug flüssig, aber ein wenig steif vor, warum sie ihre Mandantin für „unschuldig“ hielt. Das war der erste deutliche Hinweis darauf, daß die Kollegin Strafrecht nur im Nebenfach macht. Der letzte Satz hat sie dann endgültig überführt:

Deswegen beantrage ich komma die Angeklagte freizusprechen.

Die Urteilsbegründung deutete aber darauf hin, daß auch ein Strafverteidiger es nicht hätte besser machen können.

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Erst kein Schlips, jetzt keine Robe

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg macht vor, was andere sich – noch – nicht trauen. Bisher hat es vor den Gerichten nur den Streit um die Krawatte gegeben. Aber die Schlips-Verweigerer sind nichts im Vergleich der neuen Generation: Eisenberg tritt hüllenlos auf und verweigert der Strafkammer die Robe.

Den Bedenkenträgern vorneweg: Der VRiLG Fischer ist mir bekannt als einer, der die Kapriolen des Verteidigers nicht zu Lasten des Angeklagten gehen läßt. Das wird Eisenberg wissen.

Wenn ich herausbekomme, wann und wo der Termin am Freitag stattfindet, werde ich darüber berichten.

Für die Robenträger und potentiellen Robenverweigerer:

Hier ist die in dem taz-Beitrag zitierte Verfügung der Senatsverwaltung für Justiz über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane vom 23. März 2009. Die Senatsverwaltung weist jedoch darauf hin:

dass lediglich die bisherige Präzisierung der Regelung über die anwaltliche Amtstracht aufgehoben worden ist (Nr. 1 Buchst e, Nr. 5 Buchst d und Nr. 6 der Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane vom 3. Februar 2004, ABl. S. 706). Die standesrechtliche Grundpflicht zum Tragen der Berufstracht (§ 59b Abs. 2 Ziff. 6 lit. c BRAO i.V.m. § 20 BORA: „Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist.“), deren Einhaltung die Rechtsanwaltskammer überwacht, ist hingegen nicht entfallen. Der Regelungsverzicht erfolgte vor dem Hintergrund, dass hier in den vergangenen Jahren keine Fälle bekannt geworden sind, in denen ein Berliner Gericht das Fehlen der Robe oder die Ungemessenheit zur Robe getragener Kleidungsstücke gerügt hätte, und in der Erwartung, dass gegebenenfalls eine effektive berufsrechtliche Ahndung seitens der Rechtsanwaltskammer Berlin erfolgen wird.

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Vier-in-Eins-Richter

Aus dem Motorsport bekannt sind Vier-in-Eins-Anlagen: vier Zylinder puffen in einen Schalldämpfer aus. Weitgehend unbekannt sind Vier-in-Eins-Richter. Einer dieser Sorte ist mir heute über den Weg gelaufen, in einer Jugendstrafsache.

Der Mandant hat Betäubungsmittel spazieren getragen. Kleine Päckchen vom Dealer zum Konsumenten. Damit hat er sich das Taschengeld aufgebessert. Daß es sich dabei um eine recht heftig verbotene Tätigkeit handelt, die recht heftig bestraft werden kann, weiß er nun. Das hat er dem Richter nach seinen ausführlichen Ausführungen auch überzeugend deutlich gemacht. Damit war für den Richter die Verhandlung de facto beendet.

Er schloß die Beweisaufnahme, faßte die naheliegende Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe zusammen, skizzierte den Schlußvortrag der Staatsanwaltschaft samt Antrag, beschrieb mit dürren Worten das Plädoyer des Verteidigers, teilte dem Angeklagten mit, daß er (der Angeklagte) sich den überzeugenden Ausführungen seines Verteidigers anschließe und zog sich „zur Beratung“ zurück, ohne daß die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe oder der Staatsanwalt oder der Verteidiger oder der Angeklagte auch nur ein Wort sagen konnten.

Das Urteil war für meinen Mandanten wesentlich besser als akzeptabel; wir haben – gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft – auf Rechtsmittel verzichtet.

Solange die Hemdsärmeligkeit eines Jugendrichters dem Mandanten nicht schadet, kann man das Strafprozeßrecht auch ‚mal beiseite lassen. Ich hatte nur meine liebe Not damit, dem Mandanten (und seiner anwesenden Mutter) klarzumachen, daß weder Barbara Salesch, noch dieser Vier-in-Eins-Richter etwas mit einem Strafprozeß zu tun haben, wie er eigentlich stattfinden sollte.

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