Erst kein Schlips, jetzt keine Robe

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg macht vor, was andere sich – noch – nicht trauen. Bisher hat es vor den Gerichten nur den Streit um die Krawatte gegeben. Aber die Schlips-Verweigerer sind nichts im Vergleich der neuen Generation: Eisenberg tritt hüllenlos auf und verweigert der Strafkammer die Robe.

Den Bedenkenträgern vorneweg: Der VRiLG Fischer ist mir bekannt als einer, der die Kapriolen des Verteidigers nicht zu Lasten des Angeklagten gehen läßt. Das wird Eisenberg wissen.

Wenn ich herausbekomme, wann und wo der Termin am Freitag stattfindet, werde ich darüber berichten.

Für die Robenträger und potentiellen Robenverweigerer:

Hier ist die in dem taz-Beitrag zitierte Verfügung der Senatsverwaltung für Justiz über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane vom 23. März 2009. Die Senatsverwaltung weist jedoch darauf hin:

dass lediglich die bisherige Präzisierung der Regelung über die anwaltliche Amtstracht aufgehoben worden ist (Nr. 1 Buchst e, Nr. 5 Buchst d und Nr. 6 der Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane vom 3. Februar 2004, ABl. S. 706). Die standesrechtliche Grundpflicht zum Tragen der Berufstracht (§ 59b Abs. 2 Ziff. 6 lit. c BRAO i.V.m. § 20 BORA: „Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist.“), deren Einhaltung die Rechtsanwaltskammer überwacht, ist hingegen nicht entfallen. Der Regelungsverzicht erfolgte vor dem Hintergrund, dass hier in den vergangenen Jahren keine Fälle bekannt geworden sind, in denen ein Berliner Gericht das Fehlen der Robe oder die Ungemessenheit zur Robe getragener Kleidungsstücke gerügt hätte, und in der Erwartung, dass gegebenenfalls eine effektive berufsrechtliche Ahndung seitens der Rechtsanwaltskammer Berlin erfolgen wird.

Dieser Beitrag wurde unter Verteidigung veröffentlicht.

26 Antworten auf Erst kein Schlips, jetzt keine Robe

  1. 1
    Liz Collet says:

    Ich verstehe bis heute nicht, warum manche so ein Problem darin sehen, die Robe zu tragen und sich dagegen sperren. In München war es schon zu Beginn meiner Anwaltstätigkeit 1992 ein gewisser Usus: An den Zivilgerichten/AG keine Robenpflicht, ab Landgericht aufwärts, Arbeitsgericht und Strafjustiz, wie auch bei Verwaltungsgerichten und BayVGH Robenpflicht. Bei meinen überregionalen Terminen hatte ich die Robe immer bei mir, weil es dort unterschiedlich gehandhabt wurde. Ich sehe die Robe bis heute nicht als Pflicht, sondern als Vorteil: sie ist auch optisch ein „psychologisches“ Signal, dass man sich auf gleicher Augenhöhe wie die übrigen „Organe der Rechtspflege“ befindet. Dass man optisch „vor“ dem Mandanten steht, der den Beistand braucht. Auch Zeugen und Sachverständige dürfen ruhig auch gleich mal optisch inhalieren, dass man als RA einer der Parteien oder eines Angeklagten nicht jemand ist, den man einfach mal so anrüffeln kann, wenn einem die eine oder andere Frage nicht passt, sondern dass da auch kein graduell geringerer Respekt geboten ist, als gegenüber dem Gericht zB. Ich wusste und weiss mich zwar auch ohne die Robe durchaus im Verfahren zu behaupten und MUSS die Robe nicht haben, ich schätze sie aber durchaus nicht als Last. Bei manchen Kollegen, die mir in Gerichtssälen schon begegneten (Stichwort: abgerissene kurze Hosen, Socken in Sandalen und Birkenstock-Charme), hätte die Robe auch nicht gerade geschadet. Sie entstellt ja modisch nicht gerade – im Gegenteil.
    ;-)

  2. 2

    @ Liz Collet:

    Das ist ein Argument. Es gibt die andere Seite (Zitat aus dem taz-Artikel):

    Die Kleidung „macht mich gemein mit Richtern und Staatsanwälten und schafft eine künstliche Distanz zum Mandanten, auf dessen Seite ich doch stehe“.

    So sieht das auch Peter Zuriel, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger. Die Robe sei einschüchternd für den Mandanten, der sich „dem Justizapparat ausgesetzt sieht“. Wenn dann auch noch der eigene Anwalt eine Robe trage, könne ein Mandant sich „alleingelassen“ fühlen.

    Das ist auch nicht von der Hand zu weisen. Es kommt, wie so oft, auf den Einzelfall an.

  3. 3
    RA Markus Matzkeit says:

    Die Kleidung macht mich gemein mit Richtern und Staatsanwälten und schafft eine künstliche Distanz zum Mandanten, auf dessen Seite ich doch stehe.

    Halte ich so nicht für richtig. Der Mandantn sollte den RA schließlich bereits zuvor in der Kanzlei (oder notfalls im Besprechungsraum der JVA) ohne Robe kennengelernt udn Vertrauen aufgebaut haben. Er sollte also wissen, dass er „in seinem Team“ spielt. Dann zu sehen, dass „sein Pferd“ in diesem Rennen aber nicht schon optisch gegenüber den anderen Teilnehmern zurückgestuft wird, sondern sich optisch mit diesen auf Augenhöhe befindet, sollte Vertrauen geben. Oder glaubt jemand, irgend ein mittelalterlicher Fürst hätte ein Problem damit gehabt, dass sein Ritter bei einem Turnier – so wie alle anderen auch – in Rüstung aufgelaufen ist???

  4. 4
    ra kuemmerle says:

    Ich sage zu meinen Mandanten immer, dass ich im Saal gleich meinen „Zaubermantel“ anlegen werde, sie sollen nicht erschrecken :O) Bei einigen Mandanten war das Anlegen des Kittels auch der Moment, in dem sie einen das erste Mal als „Anwalt“ – als ihren Anwalt – wahrgenommen haben. Wo es bei Besprechungen doch manches Mal Widerworte gab, ab diesem Moment scheint man eine gewisse Autorität auszustrahlen, was ja auch mal ganz schön ist… Man sieht zwar im Grunde genau so aus, wie Richter und StA, schafft aber gerade dadurch für den Mandanten die Gewissheit oder Hoffnung (?), dass man die „Spielregeln“ beherrscht und mit Gericht und StA auf Augenhöhe verhandeln kann. Eine Distanz zum Mandanten wie vom Koll. Zuriel befürchtet, schafft nicht der Kittel, das schafft der Anwalt schon selbst, sofern er alles abnickt und hinnimmt.

    Koll. mit abgerissenen Hosen und Birkenstock-Sandalen habe ich selbst in Berlin noch nie gesehen und da habe ich schon eine Menge gesehen…

  5. 5
    Liz Collet says:

    @CRH: Ich kann nur für die Erfahrung mit meinen Mandanten sprechen, allerdings war es dabei unerheblich, ob ich diese persönlich kennenlernte oder zT sogar über mehrere Jahre dauernde Mandate durch mehrere Instanzen nie persönlich, sondern nur über Telefon und Korrespondenz kannte oder ob es um die sog. Korrespondenzmandate ging, bei denen ich bis zur Aufhebung der LG-Regelung für auswärtige Kollegen Prozesstermine wahrnahm und manchmal die Klienten nicht oder nur beim Gerichtstermin traf: KEINER hätte das Tragen der Robe als Gemein-Machen, als Schulterschluss mit Gegner, StA oder Gericht gesehen. Ich halte eine gewisse auch innere Distanz zum eigenen Mandanten durchaus für erforderlich und richtig. Als Anwalt hat man eine objektiver Haltung einzunehmen, die der Mandant in eigener Sache nicht haben KANN. Ich würde mich selbst aus eben diesem Grunde auch nie vertreten, sondern einen Kollegen mandatieren. Diese Distanz der klareren und objektiveren Sicht auf Tatsachen, Beweissituation und Rechtslage aber ist höchst fein von der Tatsache zu trennen, dass selbstverständlich immer klar ist, auf wessen Seite man steht. Mir sind durchaus Kollegen bekannt, für welche der Satz gilt „Einen Mandanten habe ich vielleicht nur für dieses eine Mandat, mit dem xy-RA und dem Richter SowiesoX habe ich immer wieder zu tun“ Klar hat man das. Aber darauf richtet sich nicht die Art der Interessenwahrnehmung für Mandanten aus. Und ein Mandant, der das in Frage stellt, tut es nicht wegen der Robe und sein Anwalt wird den Zweifel auch gerade nicht durch deren Ablegen entkräften, er hat an anderer Stelle Vertrauen verspielt oder nicht aufbauen können. Selbst bei kurzfristig übernommenen Mandanten als Zeugenbeistand, die dann in beschuldigtenvernehmungen übergingen oder ist mir das nicht begegnet. Dazu gehören ganz simple Regeln. Und nicht dass Mandanten immer von der ReNoPattie abgewimmelt werden, wiederholt vergeblich um Rückrufe bitten oder immer „in Besprechungen sind oder bei Gericht“ etc. Derlei bei manchen Kollegen gern vernachlässigte Kleinigkeiten haben weit grössere Negativwirkung als die Frage der Robe, die nur beim auch inneren Habitus dessen der drin steckt negativ wirken könnten.

  6. 6
    Ö-buff says:

    Während der Verteidiger vielleicht ohne Robe auftreten kann, sollte man diese Berufskleidung für Sachverständige einführen, da diese doch wohl zu Unrecht wie Nebendarsteller im Gerichtssaal wirken. Da die Farbe rot für Roben schon belegt ist, schlage ich einen satten Blauton vor. :D

  7. 7
    le D says:

    Blau ist von Patentanwälten besetzt. Grün ist die Farbe… ;-)

  8. 8
    RA JM says:

    @ Ö-buff & le D: Auch die Richter am VG tragen blau.

  9. 9
    Ö-Buff says:

    Ne, grüne Kittel sind zumindest im Straßenverkehrsbereich anderweitig belegt.

  10. 10
    BV says:

    Das Argument mit der künstlichen Distanz zum Mandanten halte ich auch nicht für zwingend. Vielleicht ist der Mandant im Sinne der Waffengleichheit ja ganz froh, auch „einen mit Robe“ auf seiner Seite zu haben.

  11. 11
    Tom Paris says:

    Als ich kürzlich neben einem Anwaltskollegen am Pissoir stand, erblickte ich am unteren Ende seiner Robe nackte Füße in Flip-Flops. Das fand ich nicht nur im Hinblick auf das Örtchen, an dem wir uns gerade befanden, fragwürdig. Vielmehr frage ich mich, ob die Robe nicht deshalb eingeführt worden sein könnte, um die modischen Fehlgriffe der beteiligten Juristen zu verhüllen. Denn was nach den Verhandlungen mitunter unter Richter-, Anwalts- und Staatsanwaltsroben zum Vorschein kommt, spottet jeder Beschreibung. Gerade in manchen Anwaltskreisen scheint es zwischenzeitlich zum „guten Ton“ zu gehören, sich möglichst „leger“ zu kleiden, um eine bestimmte Haltung zum Ausdruck zu bringen. Vom Haftrichter im Schlabberpulli war hier ja bereits die Rede.

    Nein, die Kleidung sagt nichts über die Qualifikation des jeweiligen Juristen aus. Aber weshalb sollten Angeklagte nicht mir kurzen Hosen und Baseballcap im Gerichtssaal erscheinen und sich colaschlürfend lässig auf der Bank lümmeln, wenn schon die beteiligten Juristen – die sich trotz zur Schau getragener Lockerheit und Volksnähe ja insgeheim doch fünf bis sechs gesellschaftliche Stufen höher wähnen als der angeklagte Hartz4-Bezieher – den Einkaufslagerlook pflegen?

  12. 12
    RA H. Rommel says:

    „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.“ Friedrich Wilhelm I. von Preußen, 1726

  13. 13
    bernhard says:

    @11
    nein, die robe wurde als „schandkittel“ durch friedrich II. eingeführt. und zwar für alle. irgendwie mochte der juristen nicht so besonders gern.
    historisch kann man also auch gründe finden, wieso man die robe ablehnt.

  14. 14
    Das Ich says:

    Is ja geil, ich bin kein Anwalt und trage zum Spass bei Gericht ein Robe. Da hat sich noch nie einer beschwert.
    ..und Herr Eisenberg macht gerne vor Gericht ein kleine Show…das ist bekannt.
    Nun, er kann es sich ja leisten.

  15. 15
    Ö-Buff says:

    Denke über den Erwerb einer Mönchskutte nach.

  16. 16

    Habt Ihr in Berlin denn keine *echten* Probleme mehr? ;-)

  17. 17
    RA says:

    Das dachte ich ehrlich gesagt auch gerade…

    So lange sich niemamd dran stört, dass ich Jeans und Turnschuhe trage, ist es mir hoch wie breit, ob ich ne Krawatte und Robe tragen muss.

    Man kann stundenlag darüber diskutieren, welche Wirkung die Robe beim Anwalt auf den Mandanten hat. Die richtige Antwort ist meiner Meinung nach, dass die Robe auf jeden eine andere Wirkung hat.

    Genauso wie es manche mandanten stören mag, dass ich keinen Anzug, sondern Jeans und Turnschuhe trage. Ander finden es gut. Wieder anderen ist es egal.

  18. 18
    rajede says:

    An der berufsrechtlichen und sanktionierbaren Pflicht, die Robe zu tragen, hat sich nichts geändert:

    http://drschmitz.info/totale-freiheit-nach-283-jahren-der-ewige-streit-um-die-robe.html

  19. 19
    arno nym says:

    na, wer sich darüber aufregt hat aber noch nie im Dienstzimmer eines Baden-Württhembergischen LG Richters (Zivilsachen) verhandelt.

    Da hat überhaupt niemand eine Robe an, der Zeuge sitzt nur mit Glück auf einem eigenen Stuhl, an einen eigenen Tisch für die Parteien ist nicht zu denken. Die Akten des Gegners kann man bei der Gelegenheit auch gleich ncoh einsehen. Nach einigen so verlaufenen Beweisaufnahmen habe ich persönlich genug von diesem Ringelpiez mit anfassen (wirklich anfassen).

    Ich finde die Robe und auch die räumliche Trennung gut. Wenn man „nur so“ zum miteinenader sprechen zusammen kommt, kann man dies (wie bei der mediation üblich) ja sonstwie machen. Die Roben (aller Beteiligten) sorgen aber auch für die von Frau Saalesch so beharrlich untergrabene Achtung vor der staatlichen Institution Gericht und auf diese Weise m.E. auch für etwas mehr Wahrheitsliebe. Ich finde es i.ü. auch nicht schlecht, wenn man als Anwalt von der Gegenseite als solcher wahrgenommen wird und nicht als persönlicher Gegner. Das verhindert gelegentlich allzu emotionale Ausbrüche…

  20. 20
    Tom Paris says:

    @arno nym

    Volle Zustimmung. Die in BaWü und Rhld-Pfalz offenbar verbreitet gepflegte (Un-) Sitte, „Verhandlungen“ im Dienstzimmer des Richters durchzuführen, irritiert mich als Norddeutschen immer wieder. Wenn zwei oder mehr Parteien mit ebensovielen Anwälten wie die Hühner auf der Leiter auf ein paar abgewrackten Bürostühlen Schulter an Schulter in einem 8-qm-Zimmer vor dem Richtertisch hocken, sind seriöse Rechtsgespräche und Zeugenvernehmungen unmöglich.

    Was soll das eigentlich? Und kann man solche unwürdigen Umstände eigentlich verfahrensrechtlich rügen?

  21. 21
    Liz Collet says:

    „“Während der Verteidiger vielleicht ohne Robe auftreten kann, sollte man diese Berufskleidung für Sachverständige einführen, …““

    wohl kein ernsthafter Vorschlag, ;-)

    falls doch: nein, danke. Die Rolle der Sachverständigen ist – wie ich gerade gestern in eklatanter Weise im FamG erleben „durfte“ ohnehin viel zu sehr gewichtet und deren Leitung durch den Richter viel zu oft zu vermissen. Aber dass und wie SVe sich da als Herrn der Verfahren gerieren und unangreifbar fühlen, gleich welchen Schmarrn sie als sog. Sachverstand von sich geben, ohne dass das Gericht eingreift, ist ein wiederum anderes Thema.

  22. 22
    rajede says:

    Die Strafverteidigervereinigung hat gerade per eMail mitgeteilt:

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    die Rechtsanwaltskammer Berlin teilt mit, dass nach § 20 BORA unabhängig von der Verwaltungsverfügung der Senatsverwaltung für Justiz der übliche Robenzwang besteht. Mithin ist nach Berufsrecht vor allen Strafgerichten eine Robe zu tragen.
    Mit freundlichen kollegialen Grüßen
    Der Vorstand

    Nun bin ich aber neugierig:
    Saal 504, 09:00h

  23. 23

    […] Der Kollege Johannes Eisenberg hat über die taz angekündigt, er werde sich nackig machen ohne Robe vor der 12. Strafkammer auftreten. Ich habe hier bereits darüber berichtet. […]

  24. 24
    Rainer says:

    Als Mandant erwarte ich von einem Fachmann, der meine Interessen vertreten soll, daß er der Umgebung entsprechend professionell auftritt. Das muß nicht unbedingt eine Robe sein, aber ein Straßenanzug allemal.

    Vertreter der Sandelen- und Turnschufraktion mag ich persönlich ja ganz nett finden, aber Freizeitkleidung sollte eben der Freizeit vorbehalten bleiben.

  25. 25
    airpark says:

    @12,13

    „Made in Germany“ wurde seinerzeit von den Engländern auch als Schmähung eingeführt. Später gab es dann mal eine Periode in der deutschen Industriegeschichte, da galt das als Qualitätsmerkmal. Symbolbedeutungen können sich über Zeit ändern, nur mal so am Rande.

  26. 26
    Rudi says:

    Also ich bin froh um meine (blaubesatze?) Robe. Damit ich kein Hemd anziehen muß, hab ich mir ein Oberstück gebastelt, daß aussieht, als hätte man ein Hemd an.
    So kann ich in Jeans und T-Shirt ins Gericht und keiner merkts :-)