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Jahresarchive: 2009
Interviewanfrage
In einer Strafsache, in der der Tatvorwurf durchaus das im Interesse der (Berliner) Öffentlichkeit stehen dürfte, hat die Pressestelle des Landgerichts in unserer Kanzlei angerufen. Die dortige Mitarbeiterin teilte mit, daß RTL mit mir gern über die Hauptverhandlung (die in den nächsten Tagen stattfinden wird) sprechen möchte.
Die Pressestelle gibt die Namen der Verteidiger „aus Datenschutzgründen“ nicht einfach heraus. Ich könne mich aber bei der Mitarbeiterin melden und ihr meine Zustimmung zur Weitergabe meiner Kontaktdaten an RTL mitteilen.
Ich könnte mir aber auch vorstellen, den Journalisten Reportern Herrschaften vom Rammeln-Töten-Lallen-Fernsehen mit dem Mittelfinger zu winken.
Rot-Rote-Koalition in Brandenburg
Wenn Sie 1 Kilo Eiscreme mit 100 Gramm Hundekacke vermischen, wird das Ganze nach Hundekacke schmecken und nicht nach Eiscreme.
Hendrik M. Broder auf Radio Eins zur Regierungsbeteiligung der Linken in Brandenburg. Mir scheint, Herr Broder mag die Linken irgendwie nicht.
Ganz schön rabiat
In Italien, besser: in Südtirol gelten harte Sitten.
Wenn ich mir vorstelle, daß die Kontrolletties der Berliner Verkehrsbetriebe oder die Eisenbahner die Kompetenz hätten, Schwarzfahrer festzunehmen und zu inhaftieren, gäbe es weitaus mehr Verfahren vor der Schwurgerichtskammer des hiesigen Landgerichts.
Der Anrufer des Tages
Der Mandant teilt um 20:07 Uhr telefonisch mit, daß er uns ein Fax geschickt hat. Besten Dank für die freundliche Information.
Schneeflöckchen, verfluchtes
So sieht’s aus im Lande Brandenburg:


Daß mich der erste Schnee dieser Saison gerade auf der Rückfahrt von Zehdenick nach Berlin erwischen mußte, nehme ich dem da oben echt übel. Das habe ich – gerade heute – nicht verdient.
Schiebetermin
Für alle Beteiligten, sind die so genannten Schiebetermine grundsätzlich erst einmal ärgerlich. Dies gilt umso mehr, wenn dafür durch die halbe Weltgeschichte gefahren werden muß, um bei einem auswärtigen Gericht einen Fünf-Minuten-Termin wahrzunehmen.
Nach § 229 I StPO dürfen in einem Verfahren zwischen zwei Hauptverhandlungsterminen nicht mehr als drei Wochen liegen. Das ist angesichts der knappen Ressourcen (Gerichtssäle, Protokollführer …) bei den Gerichten und wegen der Terminslage der Verteidiger, oder auch der Zeugen, oft sehr schwierig, wenn die Termine nicht längerfristig geplant werden konnten. Um in einem solchen Fall die Drei-Wochen-Frist zu überbrücken, wird dann ein Termin vereinbart, zu dem nur eine kleine Prozeßhandlung vorgenommen wird.
An einem solchen Brückentermin habe ich gestern teilgenommen. Gegen 8 Uhr habe ich das Haus verlassen, der Termin war für 9:30 Uhr angesetzt. Der Gerichtssaal war jedoch noch nicht frei und außerdem hatte sich eine Schöffin verspätet. Um 10:20 Uhr erfolgte dann der Aufruf, anschließend wurde der Auszug aus dem Strafregister des Mandanten („keine Eintragung“) verlesen und um 10:25 Uhr wurde die Sitzung geschlossen. Um 11:45 Uhr war ich dann in der Kanzlei.
Für den Angeklagten war es besonders häßlich, weil er zur Zeit im Ausland tätig und wegen dieser fünf Minuten über 2.000 km umhergefahren ist. Und was so eine Sache dann an Kosten verursacht … darüber möchte ich nicht ernsthaft nachdenken.
Es ist eine wichtige Regel, dieser § 229 StPO; schützt er doch dem Grunde nach die Rechte des Angeklagten auf einen angemessen kurzen Prozeß und auf einen Richter, der sich an die Sache bei der Urteilskündung auch noch erinnert. Die Konsequenz dieser Förmlichkeit ist manches Mal nur schwer erträglich. Eine Alternative fällt mir dazu aber auch nicht ein.
Therapie-Erfahrung
In der Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer nach § 67e StGB schilderte der Mandant seine positiven Erfahrungen mit der Arbeitstherapie. Auf die Frage des Vorsitzenden antwortete er:
Wenn man den ganzen Tag nichts macht, kriegt man ja eine Macke!
Der Mandant sitzt seit fast fünf Jahren wegen einer massiven psychischen Erkrankung, aufgrund der er nicht verurteilt werden konnte, in der Psychiatrie. Seinen Humor hat er trotzdem nicht verloren.
Argumente gegen das Radfahren
Zunächst der freundlich Hinweis, man möge sich doch beeilen. Aus gutem Grunde:

Und dann das hier:

Soll ich das Rad jetzt tragen? Ich glaube nicht, daß das gemeint war. Aber es gab auch überzeugende Argumente dafür, nicht mit dem Rad zu fahren.
Mehr geht nicht
Nun hat die von mir angeregte Erörterung nach § 202 a StPO stattgefunden. Der Staatsanwalt ist der Bitte des Vorsitzenden nur mit Murren gefolgt und hat seine Strafmaßvorstellungen mitgeteilt: 12 bis 13 Jahre.
Die (gestandenen) Mitverteidiger hatten ebenso wie ich Mühe, auf ihren Stühlen sitzen zu bleiben.
Ich habe mich dann doch noch getraut zu fragen – wofür? Für den Fall, daß der Angeschuldigte die Vorwürfe aus der Anklageschrift vollumfänglich einräumt und es eine schlanke Beweisaufnahme gibt. Teilte der Staatsanwalt lapidar mit.
Der Kundige weiß, daß die Obergrenze bei 15 Jahren liegt. Mehr kann der Staatsanwalt auch dann nicht erwarten, wenn sich die Hauptverhandlung bis in den Herbst nächsten Jahres hinziehen sollte.
Ich kann mir vorstellen, daß der Mandant nicht amüsiert sein wird, wenn ihm das mitgeteilt wird. Und dann ist da noch die Familie …

