Seine CDs so zu beschriften, ist nicht hilfreich. Für die Verteidigung jedenfalls nicht.
Gefunden beim twitternden doppelfish
Seine CDs so zu beschriften, ist nicht hilfreich. Für die Verteidigung jedenfalls nicht.
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Bilder von Tauss‘ CDs?
Was passiert eigentlich, wenn eine so beschriftete CD nur Urlaubsbilder enthält? Eine Anzeige wegen groben Unfugs? Das Wort selbst ist ja noch nicht verboten.
Ah, die typischen Unterlagen eines Medienexperten.
Bevor hier (weitere) Mißverständnisse entstehen: Das Bild war von der Webseite als Illustration in einen Beitrag über Tauss eingebunden. Daß gerade diese CD (oder überhaupt CDs) bei Tauss beschlagnahmt worden ist, wurde im Text dazu nicht suggeriert.
Allerdings würde die CD, wenn sie denn aus Tauss‘ Beständen stammt, auf die hier genannte Ausnahme hinweisen, nicht auf einen „echten“ KiPo-Konsumenten. Sieht ja mehr nach ordentlicher Archivierung aus. Oder nach „wir brauchen ein Bild für den Beitrag über Tauss, hat mal jemand ’ne leere CD und ’n Stift?“
Klar, man hat ja auch dienstliche Kinderpornos in seiner Privatwohnung und die nicht mal elektronisch gespeichert. Das braucht man als MdB unzweifelhaft aus dienstlichen Gründen dort.
Genau für solche Fälle wurde § 184b V geschaffen …
Nicht überall, wo KiPo draufsteht, ist auch KiPo drin!
Dabei fäält mir ein, derart beschriftete CDs könnte man ja mal gewissen Zeitgenossen übersenden …, aber nee, pfui! ;-)
Siehe auch http://www.coffeeandtv.de/2009/01/24/das-stillleben-von-dpa/