Gothaer gegen Heino?

Die Gothaer Versicherung allerdings weigert sich zu zahlen, mit der Begründung, Heino habe vor Abschluss der Versicherung verschwiegen, dass er gesundheitlich angeschlagen sei.

Quelle: Spiegel

Das wäre vermeidbar gewesen, wenn ein Mitarbeiter der Gothaer mal eben bei Heino angerufen und nachgefragt hätte. Aber das traut sich ja zur Zeit niemand mehr im Hause Gothaer.
;-)

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

7 Antworten auf Gothaer gegen Heino?

  1. 1
    Bernd says:

    Ich ärgere mich zur Zeit in Sachen KFZ (Haftpflicht) auch mit der Gothaer rum. Der Betrag ist nur um ein Vielfaches kleiner.

    Unberechtigterweise zieht man bei der fiktiven Abrechnung einfach die Verbringung ab, sowie setzt einfach kleinere Stundensätze einer anderen Werkstatt voraus und kürzt damit die Endsumme um ca. 30%. Na ja, nu geht es mal wie immer nur mit Klage.

  2. 2
    Bernd says:

    Hoppla, was vergessen. :)

    Drango (so hieß er doch?) hat also nicht bei Heino angerufen? Hmm, dabei telefoniert er doch so gerne. :)

  3. 3

    Ich bin mir nicht sicher, ob der Versicherer in dem Heino-Fall ausnahmsweise einmal im Recht ist:

    „Ich war nie im Leben krank“, so das Resümee des 70-Jährigen. Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Marnett-Höderath zeigte sich irritiert: In zwei Jahren sei der Zeuge 120-mal beim Arzt gewesen, erklärte sie.

    Wenn das, was der Spiegel so berichtet, zutrifft, verweigert die Gothaer vielleicht zu Recht die Versicherungsleistung.

  4. 4
    Liz says:

    Das kann noch andere Folgen als die „blosse“ klageabweisende Entscheidung für die Versicherungsforderung zeitigen

    http://tinyurl.com/qgrrc8

    wie unbedarft kann man sein, wenn man solche Aussagen gemacht haben soll?? Als anwaltlichem Zeugenbeistand (oder ist er in so einer Sache tatsächlich ohne hinmarschiert?) muss einem da doch richtig „froh ums Herz werden“, wenn solche Aussagen kommen….

  5. 5
    RA JM says:

    Heino gesundheitlich angeschlagen? – Das weiß doch nun wirklich jeder(r). ;-)

  6. 6
    Edding says:

    @ 4 in Köln eher unwarscheinlich, dass sich die StA die Mühe macht

  7. 7
    Liz says:

    @6
    1. hängt das immer davon ab, durch wenn sie angeschubbst wird, selbst wenn sie selbst nicht initiativ wird – kommen ja mehrere heikle §§ in Frage
    2. geht es nicht allein um strafrechtliche mögliche Folgen