Ganz kurzer Prozeß

Der Mandant wurde in Bayern verhaftet. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten stammt aus 2005. Zwei Wochen später war der Mandant in Moabit.

Die Staatsanwältin war bereit, eine Bewährungsstrafe zu beantragen. Knapp, aber immerhin. Minder schwerer Fall. Und noch viel besser: Sie hat mir versprochen, die Anklageschrift am selben Tag noch zum (Schöffen-)Gericht zu schicken.

Den Haftprüfungsantrag (und den Antrag auf Anhörung vom zuständigen (Berliner) Richter) habe ich daher erst einmal wieder zurück genommen.

Drei Tage später hatte ich dann das gerichtliche Aktenzeichen und am Telefon einen erfahrenen Strafrichter, der für das Hauptverfahren zuständig ist. Telefonisch habe ich den Haftprüfungsantrag erneuert und mit ihm einen Termin vereinbart. Der Richter war bereit, dafür eine andere Sache für 20 Minuten zu unterbrechen und uns dazwischen zu schieben.

Weitere drei Tage später fand der Haftprüfungstermin statt. Meinem Mandanten wurde die Anklageschrift übergeben, er verzichtete auf alle Fristen, Zulassung der Anklage, Festsetzung des Hauptverhandlungstermins auf sofort, mündliche Ladung und dann ging es über in die Hauptsache.

Richter, Staatsanwältin und Verteidiger hatten knapp die Gelegenheit, sich die Roben anzuziehen.

Verlesung der Anklage, Geständnis (wie abgesprochen), Plädoyers (wie erwartet), Urteil (wie abgesprochen), Saalentlassung in die Arme der Ehefrau.

Die 20 Minuten waren eigentlich großzügig bemessen.

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2 Antworten auf Ganz kurzer Prozeß

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    doppelfish says:

    Da hat man ja kaum mehr die Zeit, sich eine Krawatte umzubinden.

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