Monatsarchive: Dezember 2009

Das Letzte

Gerichte und Staatsanwaltschaft haben Macht. Ich habe Argumente.

Quelle: Rechtsanwalt Johannes Eisenberg via Berliner Anwaltsblatt 12/2009, S. 452

Auf ein Neues …

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Polizist mit Migrationshintergrund

Ein Polizist mit Migrationshintergrund konnte gestern Abend in Kreuzberg mit seinen Sprachkenntnissen einen wesentlichen Beitrag zu einem Böller-, Waffen- und Rauschgiftfund beisteuern. Zunächst hatten er und seine Kollegen im Rahmen einer Streife gegen 21 Uhr in der Mariannen- Ecke Skalitzer Straße einen 39-Jährigen überprüft, der verbotswidrig mit so genannter Vogelschreckmunition um sich schoss. Die Beamten forderten ihn auf, die Waffe fallen zu lassen, und durchsuchten ihn anschließend. Dabei fanden sie einige Verkaufsportionen eines Rauschgifts sowie rund 750 Euro mutmaßlichen Verkaufserlös.

Soweit, so dumm gelaufen. Es ist vielleicht nicht so schlau, mit einer Pistole herumzuballern, wenn man die Taschen voller Dope hat.

Während der Überprüfung rief der Mann einem Jugendlichen auf Türkisch zu, dass seine Wohnung „gereinigt“ werden müsse. Der genannte Beamte verstand das aber und teilte es seinen Kollegen mit. Die Polizisten entschieden sich sofort, selbst die „Reinigung“ zu übernehmen und fanden in der Wohnung des 39-Jährigen rund 1.300 in Deutschland nicht zugelassene Böller aus Polen, 600 Stück Vogelschreckmunition, drei Schreckschusswaffen, eine scharfe Pistole, zwei Beile, ein Dönermesser, ein Einhandmesser und rund 20 Tütchen mit einer rauschgiftsuspekten Substanz.

Auch das hätte man ein wenig geschickter anstellen können. Ich kann mir gut vorstellen, daß sich da jemand aber sowas von ärgert. ;-)

Da soll mir einer sagen, unsere Kreuzberger Türken seien nicht integriert.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

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GSM-Verschlüsselung unzureichend

Gespräche auf dem Handy lassen sich womöglich viel leichter abhören als allgemein angenommen. Der deutsche Computer-Sicherheitsexperte Karsten Nohl hat auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs in Berlin ein entsprechendes Verfahren beschrieben: Er habe mit einer Gruppe von Unterstützern den Code des GSM-Standard geknackt, mit dem in Europa und Asien fast alle Mobiltelefone arbeiten.

berichtete am 29.12.2009 C. Schrader in der Süddeutschen.

Es gibt Leute, die hören schon seit Jahren Telefonate ab, ohne daß da irgendwas geknackt werden muß. Ein simpler Beschluß eines kleinen Ermittlungsrichters und schon landet das Gespräch in einem roten Aktendeckel.

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Das Geschwätz von der Niederlage

Eine erneute Niederlage mussten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag im Kampf gegen linksextremistische Zündler hinnehmen: Der vor rund fünf Wochen als mutmaßlicher Brandstifter festgenommene Tobias P. ist wieder auf freiem Fuß. Der 23-Jährige konnte am Nachmittag das Untersuchungsgefängnis verlassen.

berichtet heute Hannes Heine im Tagesspiegel.

Niederlage“ ist das Stichwort, das auch von anderen so genannten Journalisten durch die Gazetten getrieben wird.

Ist es wirklich eine Niederlage, wenn die Strafverfolgungsbehörden (inklusive Haftrichter) zu dem Ergebnis kommen, daß sich der (Anfangs-)Verdacht nicht erhärten läßt?

Gehört es nicht zu den rechtsstaatlichen Aufgaben der Ermittler, auch nach Entlastung zu suchen?

Ist es nicht ein Erfolg, wenn am Ende feststeht, daß der Rechtsstaat – stellenweise – doch noch funktioniert?

Vielleicht liest mal einer von diesen Qualitäts-Journalisten den § 160 II StPO und denkt dann noch einmal nach über sein dummes Geschwätz.

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Spam von der Anwaltssuche-Berlin.de

Ein überflüssiges Suchportal mehr soll es werden. Dafür macht der Betreiber Markus Hennig Werbung. Das ist erst einmal in Ordnung. Jedenfalls was die Beilage im Berliner Anwaltsblatt angeht.

Nicht in Ordnung ist, daß Markus Hennig für die Anwaltssuche-Berlin.de per eMail Werbung macht. Gestern landete sein Spam in unserem eMail-Postkasten:

Anwaltssuchen gibt es viele. […] Beschreiten daher auch Sie neue Wege mit der Anwaltssuche-Berlin.de. Denn wo andere Anwaltssuchen aufhören, fangen wir erst an.

Daß der Spammer Markus Hennig meint, sein Unternehmen „Anwaltssuche-Berlin“ mit Spamming anfangen zu müssen, scheint mir eher eine dumme Idee zu sein.

Jedenfalls habe ich Herrn Hennig per eMail gebeten, mich mit seinem Spam zu verschonen. Und wie reagiert der Kerl? Mit weiterem Spam:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,

wir sind keine Spammer, bitte beachten Sie unsere aktuelle Beilage im Berliner Anwaltsblatt.

Kunden die dies behaupten möchten wir gerne ganz besonders von unseren Leistungen überzeugen.

Wir bieten Ihnen daher als einmaliges Sonderangebot eine 36 Monatige Mitgliedschaft zum Preis von 12 Monaten.

Ich denke in dieser Zeit können wir uns vorbehaltlos empfehlen, so das Sie nach 36 Monaten sagen das Sie gerne bei uns bleiben.

Ich würde mich sehr freuen wenn Sie unser Angebot wahrnehmen würden. Bitte in diesem Fall einfach auf die Mail antworten, wir pflegen dann umgehend Ihr Profil ein.

[…]

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Hennig

Anwaltssuche-Berlin.de
Markus Hennig
Fasanenweg 69
33335 Gütersloh

Seriöse Akquise geht anders. Ganz anders, Herr Hennig!

Und ganz nebenbei:

Die Anwaltssuche-Berlin.de ist eine leistungsstarke Suchmaschine …

Einen einzigen Kollegen wirft das Portal aus, wenn man (gestern um 12 Uhr) nach einem Fachanwalt für Strafrecht in Berlin und Brandenburg sucht. Wenn das mal gutgeht.

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Familienstreit zur Weihnachtszeit

Offenbar waren die vier freien Tage über das Weihnachtswochenende zuviel des Guten. Es ist ja unter Familientherapeuten bekannt, daß es oft zu Streit kommt, wenn die Familienmitglieder – ungewohnt und mit hohen Erwartungen – zu lange und zu dicht aufeinander hocken. Die Polizei berichtet:

Aus verbalen Pöbeleien entwickelte sich gestern Abend in Tiergarten binnen kürzester Zeit eine größere Schlägerei. Gegen 18 Uhr gerieten in der Pohlstraße bis zu 60 Mitglieder dreier Großfamilien in Streit und versuchten ihre Argumente kurz darauf offenbar durch körperliche Attacken gegeneinander zu untermauern.

Soweit der Bericht vom 29.12.2009 – 16:05 Uhr

Eine Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern mehrerer Großfamilien hat in der vergangenen Nacht zu einem Polizeieinsatz in Kreuzberg geführt. Ein Taxifahrer hatte gegen 0 Uhr 40 die Beamten zur Großbeerenstraße Ecke Yorckstraße alarmiert. Dort trafen die Polizisten auf ca. 35-40, zum Teil mit Baseballschlägern und „Nun-Chakkus“ bewaffnete Personen, die sich stritten und körperlich attackierten.

und dies der Bericht vom 29.12.2009 – 16:15 Uhr

Scheinbar ist den Herrschaften die Weihnachtsgans nicht bekommen. Oder so.

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Neil Young in die JVA Moabit!

Wovon Anstaltsleiter träumen:

Neil Young hat aber auch sehr belebende Songs geschrieben. […] Ich bin ein großer Fan von ihm. […] Mein Traum ist, ihn zu einem Konzert für die Gefangenen in die JVA Moabit zu holen.

Quelle: Wolfgang Fixson, Leiter der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit, via taz.

In dem taz-Montagsinterview mit Berliner Knast-Chef gibt es auch sonst ein paar interessante Interna aus dem Knastleben zu lesen.

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Kein Fall notwendiger Verteidigung

Vor dem Hintergrund schwerwiegender sozialer Probleme und psychiatrischer Symptome benötigt Herr Brause aus meiner Sicht dauerhaft Unterstützung bei der Regulierung finanzieller und behördlicher Angelegenheiten. Diagnostisch ist von einer schweren Persönlichkeitsstörung auszugehen.

schreibt der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Anfang 2009 über den Mandanten. Unter anderem aufgrund dieser Stellungnahme bestellt ihm das Vormundschaftsgericht einen Betreuer.

Ich habe nun beantragt, mich dem Mandanten als Pflichtverteidiger zu bestellen, weil er „unfähig ist, sich selbst zu verteidigen ( § 140 II StPO)“

Das Amtsgericht schreibt:

Auch aus sonstigen Gründen (§ 140 Abs. 2 StPO) erscheint die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht geboten. Zwar steht der Angeklagte unter Betreuung. Dennoch ist der Angeklagte nach dem Gutachten des Dr. [anderer Psychiater] geschäftsfähig. Dies beinhaltet Verhandlungs- und Verteidigungsfähigkeit.

Daß das Gutachten des anderen Psychiaters aus dem Jahre 2005 stammt (wir haben bald das Jahr 2010) und daß der Kauf eines Brots oder einer Flasche Wein, für das die Geschäftsfähigkeit meines Mandanten sicher ausreichen dürfte, eine andere Qualität hat, wie eine Verteidigung gegen den Vorwurf (laut Anklage):

in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseren Wissens vorgetäuscht zu haben, die Verwirklichung eines gemeingefährlichen Verbrechens der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion nach § 308 StGB stehe bevor,

hat sich bis zu der Richterin am Amtsgericht noch nicht herumgesprochen.

Das werde ich dann mal nachholen.

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Urteilsabschrift aus Sachsen

Am Samstagabend habe ich über die Website des Landgerichts Leipzig

um Zusendung einer anonymisierten Abschrift des Urteils vom […], gern als Datei per eMail an hoenig@kanzlei-hoenig.de oder per Fax an 030-31014651 oder per Post

gebeten.

Heute Morgen um 9:22 Uhr hatte ich

die angeforderte rechtskräftige und anonymisierte Entscheidung des Landgerichts Leipzig

als PDF in meinem eMail-Postkasten; es fehlte nicht eine formvollendete Kostenrechnung über 2,50 Euro, die ich sehr gern überwiesen habe.

Besten Dank nach Sachsen für diese vorbildliche Dienst-Leistung. Davon ist das Kriminalgericht in Moabit noch meilenweit entfernt.

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Protestkriminalität

Auch die Angriffe auf Polizisten in den vergangenen Monaten, sagte Wendt, könnten als Teil einer zunehmenden Protestkriminalität gesehen werden. „Auf Politiker kann man keinen Stein schmeißen, die trifft man nie, aber auf Polizisten leider schon.“

Quelle: Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, via Tagesspiegel.

Man beachte in dem zitierten Satz das Wort „leider“: Es steht am Ende und nicht im ersten Halbsatz. Ob Herr Wendt weiß, daß er sich auf verdammt dünnem Eis bewegt?

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