Wütende Generalbundesanwältin

Harms wütet ohne Folgen

So lautet die Überschrift eines Artikels von Christian Rath in der taz.

Was für eine beschämende Serie! Binnen einem Jahr wurde Generalbundesanwältin Monika Harms gleich sechsmal vom Bundesgerichtshof (BGH) für ihre Antiterrorermittlungen gerügt.

Alles ohne jede Konsequenz. Und das obwohl:

Immer wieder haben Harms und ihre Ermittler Gesetze missachtet oder sie zu weit ausgelegt, ihre Befugnisse überschritten oder unhaltbare Verdächtigungen in die Welt gesetzt.

Ganz spannend ist allerdings die folgende Überlegung des Autors:

Noch etwas anderes spricht dagegen, in Monika Harms eine Art Justizrambo zu sehen: Fast alle Maßnahmen, die der Dritte Strafsenat des BGH beanstandete, waren zuvor vom Ermittlungsrichter des BGH gebilligt worden.

Wenn Strafverteidiger so arbeiten würden … aber so ist es eben im Leben: Quod licet Jovi, non licet bovi.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

3 Antworten auf Wütende Generalbundesanwältin

  1. 1
    RA JM says:

    Kleine Revanche gegen die ehemalige Vorsitzende des 5. Strafsenats?

  2. 2
    NIco says:

    Jaja, die Generalbundesanwältin…
    Ich frage mich wo die denn bleibt wenn in Deutschland mal Deutsche zusammengetreten werden (München usw)und „Scheiss Deutsche“ rumbrüllen etc. Ich erinnere nur an den „angeblichen“ Überfall auf den Afrikaner(?) in Berlin, wo Herr Kay Nehm direkt vollkommen überzogen ausgeflippt ist und das zur Nationalen Bedrohung erklärt hat. (Meines Erachten wollte er damit seinen Abscheid Feiern als „Der harte GBA“)
    Wo sind hier die Verhältnismässigkeiten? Wird hier mit zweierlei Mass gemessen? Je nach Medienaufmerksamkeit?

  3. 3
    doppelfish says:

    Wie war das mit höheren Haftstrafen für Intensivtäter?