Wer auffährt ist schuld?

Gegen 10 Uhr 20 ereignete sich heute (am 21.02.2008 crh) an der Kreuzung Michael-Brückner-Straße Ecke Sterndamm in Niederschöneweide ein Verkehrsunfall, in den ein Motorrad der Polizei verwickelt war.

Ein 41-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Oberhavel stoppte an der Ampel sein Fahrzeug abrupt ab, als diese von grün auf gelb wechselte, hinter ihm fuhr eine Motorradstreife der Polizei.
Der 51-jährige Kradfahrer konnte trotz einer Gefahrenbremsung den Zusammenstoß nicht mehr verhindern.

An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden, die Fahrer blieben unverletzt.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Gemäß § 37 Abs. 2 Ziffer 1 Straßenverkehrsordnung ordnet die Farbe „Gelb“ an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“. Der Fall wird nicht einfach zu lösen sein.

Dieser Beitrag wurde unter Unfallrecht veröffentlicht.

6 Antworten auf Wer auffährt ist schuld?

  1. 1
    eg says:

    Ich finde das eigentlich sehr einfach: bei gelb gehalten: ist in ordnung. Mtorrad hat nicht genügend Abstand gehalten: falsch. Also Schuld beim Motorradfahrer.

    Wo sind da Schwierigkeiten zu erwarten?

  2. 2
    Siggi says:

    Mir ist auch mal ne Harley unters Auto gerutscht, als ich am Fußgängerüberweg meiner Staatsbürgerpflicht nachkam. Das passiert öfter, als man denken mag.

  3. 3
    doppelfish says:

    Wenn die Ampel von grün auf gelb schaltet, ist wohl demnächst mit rot zu rechnen. Ironischerweise habe ich heute so manchen gesehen, der noch bei dunkelgelb über die Ampel gerauscht ist – andererseits, wenn der Hintermann die bekannte grün-weisse Lackierung führt …

  4. 4
    Kron Korken says:

    Hmm, der RSS-Feed geht nicht :(

  5. 5
    KlausT says:

    Die Schwierigkeit besteht darin, daß ein Angehöriger der Trachtengruppe höxxt brutal zu Fall gebracht worden ist. Das tut man nicht. Und die ham immer Recht. Sozusagen hoheitlich. Und was heißt hier von grün auf gelb. Gelb ist nicht grün. Gelb heißt Achtung. Man hat nämlich als Autofahrer die Pflicht, auch auf den nachfolgenden Verkehr zu ACHTEN? Besonders dann, wenn ein echter Polizeikradist beteiligt ist? Das hat der Autofahrer augenscheinlich nicht getan. Und deshalb wird das schwierig.

  6. 6
    J.Krieg says:

    Die Polizei steht nicht über dem Gesetz.Also wenn der kradfahrer zu blöde ist um Motorrad zu fahren , soll er es lassen.Wir haben hier in Mannheim viele Fotoampeln,und wenn es da Gelb wird,haue ich nach einem kurzen Blick in den Rückspiegel, voll in die Eisen.Und wenn ich mit dem Motorrad unterwegs bin,halte ich sowieso einen gesunden Abstand zu den Blechkutschen.Der Polizist soll sich sein Lehrgeld wiedergeben lassen.( Sofern Polizeibeamter überhaupt ein Lehrberuf ist ).