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Jahresarchive: 2008
Ökostrom
Unsere Kanzlei wird seit dem 1. Mai 2008 mit grünem Strom versorgt, nachdem der gelbe zu teuer wurde.
Damit sind wir nach den Ausflügen zu Arc*rnd Yell* wieder bei den ehemals staatlichen Versorgern Telekom und Vattenfall angekommen. Vielleicht hilft’s ja …
Sportlich
Der Mandant fährt zu seiner Arbeitsstelle. Dort bemerkt er – rechtzeitig und unbemerkt, daß Polizeibeamte gerade dabei sind, eben diese Arbeitsstelle leer zu räumen: In drei großen LKW verschwinden Lampen, Bewässerungs-und Klimaanlage sowie reichlich Grünzeug. Statt den Herrschaften der Drogenfahndung beim Aufladen zu helfen, findet er den Weg zum Verteidiger.
Den Leiter der Ermittlungen zu ermitteln, war nicht so schwierig wie erwartet. Irgendwann am frühen Abend hatte ich ihn am Telefon. Er sucht den Gärtner und ich kenne den Mieter der „Arbeitsstelle“. Wir verabreden uns für den nächsten Vormittag, zu dem ich gemeinsam mit dem Mieter zum Amt kommen werde.
Ermittler:
„Dann können wir jetzt davon ausgehen, daß die Wohnung Ihres Mandanten spätestens jetzt sauber und aufgeräumt ist?“
Verteidiger:
„Ich mache meinen Job nicht erst seit gestern.“
Ermittler:
„Ok, dann sparen wir uns den Weg und machen jetzt Feierabend. Bis morgen dann …“
Auch wenn es hier um einen ganz erheblichen Tatvorwurf geht – der Ermittler nimmt es sportlich. Diese professionelle Art der Arbeit hebt die Stimmung.
„Nicht richtig im Kopf“
Am 21. November 2007 nimmt Taner I. (27) im Segafredo am Berliner Hauptbahnhof Kellner Karsten-Uwe R. (34) als Geisel. Der seit seiner Scheidung in Weisenheim bei Mannheim wohnende, gelernte Metzger will in die Türkei flüchten. Er verlangt 30.000 Euro, ein Handy, die Bereitstellung eines Flugzeugs und freies Geleit. Nach zweieinhalb Stunden kann die Geiselnahme durch einen ‚Zugriff‘ der Polizei unblutig beendet werden.
Quelle und mehr über das Sicherungsverfahren gegen den psychisch kranken Geiselnehmer: Berlin Kriminell
Update (21.5.08):
Die 35. Große Strafkammer ornete am dritten Tag der Hauptverhandlung gegen Taner I. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
berichtet heute Barbara Keller auf Berlin Kriminell. Grundlage für die Entscheidung waren § 20 StGB und § 63 StGB.
Frauen vor Gericht
Über weibliche Straftaten, zarte Frauendelikte und Justizirrtümer berichten Barbara Keller (Gerichtsreporterin von „Berlin Kriminell„) und die Schauspielerin Carsta Zimmermann (Hexenkessel Hoftheater) am 25.5.08 in/am Prenzlauer Berg.
Ein Grund mehr für mich, an jenem Sonntag kräftig in die Pedale zu treten, damit ich rechtzeitig wieder in Berlin bin.
Zweierlei Maß?
Wenn ein türkischer Staatsangehöriger sagt, man müsse die Deutschen vergasen, ist das eine Beleidigung. Wenn ein Deutscher so über Türken redet, ist das eine Volksverhetzung.
Quelle: Jugendrichterin Kirsten Heisig zitiert vom/im Tagesspiegel
Beleidigung nach § 185 StGB gibt eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Volksverhetzung nach § 130 StGB gibt Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Umsatzsteuer auf Fleischwurst
Dem Finanzamt ging es um die Wurst. Wird sie verkauft, werden 7 % Umsatzsteuer fällig. Wird sie serviert, sind es gleich 16 %. Das machte in einem Fall, den das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu entscheiden hatte, schlappe 4.000 Euro aus, die das Finanzamt vom Wurst-Servierer verlangte. Darum (besser: Dagegen) kämpft Hans Wurst schon einmal, denn das geht an’s Eingemachte.
Spannend ist in diesem Zusammenhang auch, wie die Finanzverwaltung die Höhe der nachzuzahlenden Steuern geschätzt hat:
Die vom Finanzamt vorgenommene Schätzung der Restaurationsumsätze sei nicht zu beanstanden, denn der Kläger habe die verschiedenen Umsätze nicht – wie es nötig gewesen wäre – getrennt aufgezeichnet. Das Finanzamt habe sachgerecht die Zahl der im Laufe eines Markttages aufgrund tatsächlicher Beobachtungen verzehrten Fleischwurstportionen auf die Anzahl der Markttage hochgerechnet.
Da sitzt also ein Finanzbeamter mit Seitenscheitel im mit Ärmelschonern versehenen grauen Pullover (V-Ausschnitt, darunter ein kariertes Hemd) auf dem Wochenmarkt hinter einem Stapel leerer Bananenkartons und führt eine Strichliste. Für jede Wurst, die vor Ort angebissen wird, gibt es einen Strich. Ein Strich symbolisiert die Differenz von 9 % auf den Wurst-Netto-Preis für die Finanzkasse.
Quelle und Weiteres zu diesem unglaublichen Wahnsinn der so genannten Steuergerechtigkeit bei: Rechtsanwalt Udo Meisen, Blickpunkt Recht & Steuern
In was für einer Welt leben wir eigentlich?
Behindert
Das NPD-Treffen fand in einer Behinderten- und Seniorenfreizeitstätte in Buckow statt.
Quelle: Tagesspiegel
Alles, was ich dazu zu sagen hätte, wäre nicht political correct. Deswegen lasse ich es. Und denke mir meinen Teil.
Vorbildlich
Post eines Mandanten aus dem Knast:
Sicher können Sie sich noch am mich erinnern. Ich habe nach der Gesamtstrafenbildung insgesamt 8 Jahre 9 Monate zu verbüsen. Nun sitze ich seit Juli 07 in S. im offenen Vollzug. Meine Führung die letzten Jahre wird als vorbildlich beschrieben und seit 9 Wochen bin ich im freien Beschäftigungsverhältniss. Gestern hatte ich ein Gespräch mit dem Anstaltsleiter. Unter anderem teilte er mir mit, dass ich bei meiner Halbstrafenmöglichkeit mit einer positiven und zustimmenden Stellungnahme rechnen kann.
Das läßt hoffen. Ich drücke ihm die Daumen.
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Das Rindvieh ist nicht verkehrstauglich
Aus gegebenen Anlaß zitiere ich noch einmal aus der Entscheidung des AG Köln – Urteil vom 12.10.1984 (Az. 226 C 356/84). Es ging um die Frage, ob ein männliches Rindvieh zum Straßenverkehr zugelassen ist:
Schließlich sprechen auch einige Bedenken gegen die Verkehrstauglichkeit und Verkehrsgängigkeit des Rindviehs insgesamt. Einmal bleibt ein Ochse vor jedem Berge stehen (Simrock, Nr. 7631). Er weist zwar weiter mehr als die erforderliche Zahl von „Einrichtungen für Schallzeichen“ auf. Er besitzt nämlich zwei Hupen bzw. Hörner (§ 55 StVZO). Diese sind jedoch nicht funktionstüchtig, (Heinz-Erhardt, S. 89):
„Ein jeder Stier hat oben vorn
auf jeder Seite je ein Horn;
doch ist es ihm nicht zuzumuten,
auf so ’nem Horn auch noch zu tuten.
Nicht drum, weil er nicht tuten kann,
nein, er kommt mit dem Maul nicht dran.“
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