Die Vorwürfe der Anklage lauteten auf versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitz.
Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen den Beschuldigten vier Jahre und zehn Monate Haft wegen des Angriffs mit einer Gaspistole und Drogenhandels. Er sei aber vom Vorwurf des versuchten Totschlags wegen der Schüsse auf den Angehörigen der „Hells Angels“ freizusprechen, weil er dadurch weitere Provokationen der Rocker verhindern wollte.
Die Verteidigung plädierte für nicht mehr als zwei Jahre Haft für ihren Mandanten. Bei dem Angriff in der Diskothek habe er Reizgas eingesetzt, keine Gaspistole.
Quelle: Lausitzer Rundschau
Heute – sieben Wochen nach Prozeßbeginnn – gibt es das Urteil des Landgerichts Cottbus gegen den Bandido.
Was bisher geschah, beschreibt die Morgenpost.