Bußgeld für Küppersbusch?

taz: Herr Küppersbusch, was war schlecht letzte Woche?

Friedrich Küppersbusch: Wurde hinter der Kölner Zoobrücke polizeilich rausgewunken, weil „der Kollege per Funk gemeldet hat, Sie hätten während der Fahrt auf Ihr Handy geguckt“.

Was wird besser in dieser?

Kölner Polizei geht dazu über, sich Knöllchen-Anlässe gleich zu Hause auszudenken oder gegen Aufpreis Verkehrskontrollen telefonisch durchzuführen. Natürlich nicht während der Fahrt.

Quelle: taz

Es gibt wohl nicht viel Delikte, die man genauso erfolgreich verteidigen kann, wie der Vorwurf des verbotenen Telefonierens während der Fahrt. Bei Stichworten wie Diktiergerät, Rasierapparat, Navigator, Taschenuhr … müßte einem „Bußgeldrichter“ eigentlich schwindelig werden.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

11 Antworten auf Bußgeld für Küppersbusch?

  1. 1
    Advokat says:

    „… müßte einem “Bußgeldrichter” eigentlich schwindelig werden.“

    Spätestens seitdem der Händiakku [neue deutsche Rechtschreibung!]als Ohrwärmer erlaubt ist (OLG Hamm, 2 Ss OWi 606/07)

  2. 2
    A.N. says:

    Aus welcher Urteilspassage entnehmen Sie diese kühne These genau?

  3. 3

    Randziffer 14 / am Ende:

    „Das bloße in die Hand Nehmen, um das Gerät woanders hinzulegen, ist ebenso wenig „Gebrauch“ im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO wie es die Verwendung des Mobiltelefons als Wärmeakku wäre, die Ernsthaftigkeit dieses Vortrags der Rechtsbeschwerde unterstellt.“

  4. 4
    Malte S. says:

    Wobei ein substantiierter Beweis dieser Nutzung meist unmöglich ist, da bei einem Handy am Ohr regelmäßig von der Nutzung zu Mobilfunkzwecken auszugehen ist.

  5. 5
  6. 6
    Advokat says:

    huch, kleiner Patzer oben. @ Malte S. Ja klar. Glaubwürdig war die Einlassung ja auch nicht wirklich.

  7. 7

    Ich bitte um Berücksichtigung, daß die Beweislast im Straf-/Owi-Verfahren nicht beim Angeklagten/Betroffenen liegt, sondern bei der StA bzw. beim Gericht.

    Es kommt also „nur“ auf einen sauberen Vortrag an, der nicht schlicht mit dem Totschlagargument „Schutzbehauptung“ vom Tisch zu wischen ist.

    Wir sind hier nicht im Zivilprozeß!

  8. 8
    VolkerK says:

    Naja, durch die Vorratsdatenspeicherung wird es ja zukünftig problemlos möglich sein, durch einen kurzen Anruf bei den diversen Providern zu ermitteln, ob, mit wem und wie lange ein Gespräch geführt wurde. Auch bei eingehenden Anrufen.

  9. 9
    doppelfish says:

    Eben. Dazu dient sie ja. Zur Aufklärung schwerster Verbrechen.

  10. 10
    Referendar says:

    was ist denn das für ein Aktenzeichen

    2 Ss Owi …?

    Politisch absolut unkorrekt, ich werd das mal melden.

  11. 11
    Falk D. says:

    Lustig wird es immer wenn man am Steuer ein Funkgerät – kein Mobiltelefon – benutzt hat und der Polizist anfängt zu diskutieren.