Ausnahme für die Geschäftsidee

Das Bezirksamt Neukölln ist zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Deren Erlaß habe ich beantragt, für die Wanne.

Nun will das Bezirksamt von mir wissen, warum

das verwendete Fahrzeug die Geschäftsidee verkörpert.

Hinweise auf das Weblog der Kanzlei-Wanne und das Layout unserer Website haben allein noch nicht ausgereicht. Vielleicht gibt es bei der verehrten Leserschaft ein paar weitere zielführende Ideen? ;-)

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

10 Antworten auf Ausnahme für die Geschäftsidee

  1. 1
    ra kuemmerle says:

    Nach dem Merkblatt muss man neben der „Verkörperung der Geschäftsidee“ auch glaubhaft darlegen, dass mit einem anderen moderneren Fahrzeug die Ausübung des Gewerbes nicht möglich wäre. Das dürfte wesentlich schwerer herzuleiten sein als die Geschäftsidee. Schade um die schöne Wanne.

  2. 2
    doppelfish says:

    Schicken Sie mal die Praktikantin hin. Die wird das sicherlich gerne erklären.

  3. 3
    PR says:

    Hm, nach der Aufhebung des Zweigstellenverbotes einfach Zweigstellenschild dran, und schon dürfte die Umweltzone dem rollenden Büro nicht mehr entgegenstehen ;-)

  4. 4
    holgi says:

    Steht das Ding eigentlich nur so rum? Oder gibt’s darin mobile Beratung? So wie Hausfriseur oder Heimfußpflege? Anwalt kommt nach Haus – Geschäftsidee?

  5. 5

    Heimfußpflege ist wohl nicht unbedingt der passenden Vergleich mit der Tätigkeit eines Strafverteidigers. Oder etwa doch? Darüber denke ich nochmal nach …
    ;-)

  6. 6
    doppelfish says:

    „Heimrechtspflege“ vielleicht? :)

  7. 7
    Tom says:

    Wenn ein Zweitgewerbe „Stadtführungen für Anwaltskollegen zu den schönsten Einsatzorten der Wanne“ zu aufwändig ist und evtl. einen Personenbeförderungsschein erfordert, geht es vielleicht auch ganz ohne Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.

    Vielleicht können Sie jemanden mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ regelmäßig befördern?

    „Die Ausnahme für Fahrten in der Umweltzone erstreckt sich in Absprache mit den Kontrollorganen auch auf die Leerfahrten bei Hol- und Bringe-Diensten.“
    (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 16 / 11 459)

  8. 8
    Jo Katterturm says:

    Wenn die Ausnahmegenehmigung jedes Jahr mehrere Hundert Euro kostet und stets auf der Kippe zu stehen scheint… da wäre es eine Überlegung wert, einen anderen Motor einbauen zu lassen. Ich bin überzeugt, in Berlin gibt es talentierte Hinterhofwerkstätten, die sowohl einen Motor aus z.B. einem Unfallfahrzeug (Sprinter?) organisieren als auch funktionsfähig einbauen können. Ich denke, für ca. 2500 Euro sollte das erledigt sein, inkl. Eintragung. Das Geld spart man dann auch an Steuern.

    Oder geht es letztlich nur ums Rechthaben gegenüber der Behörde? Mal unter uns Pastorentöchtern, diese Regelung ist zwar hanebüchen umgesetzt, hat aber doch einen wahren Kern. Die Belastung der Luft in Innenstädten lässt sich bei aller Liebe nicht leugnen.

  9. 9

    Nein, es geht mir um die Zulassung des weiteren Gebrauchs. Und dann möchte ich die Wanne auch noch im Originalzustand erhalten … irgendwann gibt es dann mal ein H-Kennzeichen.

  10. 10
    Perplex says:

    Mir ist der Wagen im Vorbeifahren auch schon aufgefallen. Da ich ein ähnliches Fahrzeug fahre, weiß ich, dass ein positives Gutachten für ein H-Kennzeichen nahezu aussichtslos ist, weil die Kriterien äußerst streng sind.

    Aus unbestätigter Quelle weiß ich aber, dass eine Oldtimer-Zulassung in England weniger streng gehandhabt wird. Da soll es wohl alleine ausreichen, wenn das Fahrzeug 25 Jahre alt ist. Mir ist natürlich vollkommen klar, dass britische Kennzeichen an einem Werbeträger in Kreuzberg aus steuerrechtlichen Gründen auf Dauer Probleme bringen könnten.

    Interessant wird es aber dann, wenn man das Fahrzeug später wieder in Deutschland anmelden will, weil doch dann der Oldtimer-Status anerkannt wäre.