12.750 Kinderpornografen?

In einer der größten Aktionen gegen Besitzer und Händler von Kinderpornografie haben Ermittler ihre bundesweiten Durchsuchungen abgeschlossen. Dabei stellten die Fahnder der „Operation Himmel“ des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin fest, dass bundesweit 12.750 Internetnutzer von 2006 an unerlaubt auf das Datenmaterial zugegriffen haben, wie der Sprecher der leitenden Berliner Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald, am Donnerstag mitteilte. Gegen sie wurden Ermittlungen wegen des „Vorwurfs des Sichverschaffens kinderpornografischen Materials“ eingeleitet. 510 Verdächtige wohnten allein in Berlin. Bundesweit waren 106 Staatsanwaltschaften in allen 16 Bundesländern beteiligt.

Quelle: Tagesspiegel

Hört sich erst einmal gewaltig an. Wenn man aber dann mal hinter die Kulissen schaut, findet man das hier:

Wegen der Fülle der auszuwertenden Datenträger dauern die Ermittlungen noch an.

Quelle: Gemeinsame Pressemeldung des PolPräs und der StA Berlin

Wenn man weiß, daß die Berliner Kriminaltechnik für die Durchsuchung eines Rechners während eines Ermittlungsverfahrens durchschnittlich wohl 18 Monate braucht, kann man sich vorstellen, was am Ende bei dieser Aktion herauskommt.

Mit ein wenig Geschick erreicht man, daß die Verfahren wieder eingestellt werden, weil nach Ablauf von anderhalb Jahren nicht mehr sicher festgestellt werden kann, ob der Sohn, der Vater oder der Partygast die Bilder heruntergeladen hat.

Einmal mehr wird deutlich, daß hier schlicht durch die Beschlagnahme des Computers nach einer lautstarken Wohnungsdurchsuchung und die überlange Verfahrensdauer gemaßregelt werden soll. Ein rechtsstaatlich geordnetes und faires Verfahren geht anders.

Abschließend noch der Hinweis auf den Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter, der in seinem law blog bereits gestern den spektakulären Aktionismus der Ermittler zutreffend aus anderen Perspektiven kritisierte.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

5 Antworten auf 12.750 Kinderpornografen?

  1. 1
    AlterEgo says:

    Das Problem ist doch, dass es keinerlei Verantwortung gibt. Für die Aktion feiern sich die Oberen in Polizei und Justiz. Dass aber wohlmöglich tausende Computer zu Unrecht beschlagt nahmen wurden, interessiert keinen.

    Denn die Möglichkeiten sich dagegen zu wehren im Sinne von Schadensersatz und Reputationskompensation rechtlich und faktisch eher schwierig. Rein faktisch ists natürlich familiär/nachbarschaftlich extrem schwierig, wenn man dann gegen den Staat in einem Verfahren in KiPo klagt. Dazu kommt hinzu, dass es offenbar nicht die Regel ist, dass der Staat entsprechende Kompensation zahlt (Bürgerpflicht?). Die Rechner dürften ja ein Totalverlust sein.

    Interessanterweise hört man von entsprechenden Klagen auf Schadensersatz (Amtshaftung?) gar nichts. Ist das denn so unüblich oder besteht schlicht kein Interesse im Sinne von „endlich vorbei“?

  2. 2

    In diesen Sphären einen Amtshaftungsanspruch erfolgreich durchzusetzen ist um Längen schwerer als auf dem Mond eine Erbeerplantage zu bewässern.

  3. 3
    AlterEgo says:

    Woran scheiterts denn? Beweisfragen? Bei Amtspflichtverletzung wg Beurteilungsspielraums und Vertretbarkeit?

  4. 4
    Malte S. says:

    Am – in diesen Situationen unsäglichen – Richterspruchprivileg? StA und Cops haben nur auf richterlicher Anordnung gehandelt und Richter hat einfach nur nicht nachgedacht?
    Und gegen Unterlassungsansprüche besteht i.d.R. wohl das unsinnige und unbegründete Rechtstreueargument.

  5. 5
    Black says:

    Das die Polizei nicht so schnell bearbeiten können liegt nicht an der Polizei.

    Ich bin der meinung das die beschlagnahmung richtig ist, doch düfen sie ein schraubenschlüssel dabei haben um nur die festplatte mit zunähmen,
    um dann Kinderschändler hohnehmen.
    Ein dickes ja

    Nur traugich das wir davon so viele haben.

    Traugich