Verkehrsberuhigung am Sudelfeld

Die Sudelfeldfeldstrecke (B 307) zwischen Bayrischzell und Brannenburg/Oberaudorf ist Schauplatz einer neuen Idee der bayerischen Polizei:

Motorradfahrern, die auf dieser Straße (erheblich) zu schnell gefahren sein sollen, wird das Mopped weggenommen.

Darüber berichtet die Direktion Rosenheim auf ihrer Internetseite.

Dort heißt es wörtlich:

… stellt die Polizei nun bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen Motorräder an Ort und Stelle sicher. Mit dieser verordneten „Abkühlphase“ sollen Motorradfahrer ergänzend zu Bußgeld, Fahrverbot und Punkten diszipliniert und so zu verkehrsgerechtem Verhalten bewegt werden.

Ich habe ‚mal nachgeschaut: Weder das Ordnungswidrigkeiten-, noch das Straßenverkehrsgesetz bietet dafür eine Rechtsgrundlage. Solange keine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ersichtlich ist, gibt es auch im Strafrecht keine solche Handhabe.

Es bliebe das Allgemeine Polizeirecht mit seiner Generalklausel zur Gefahrenprävention. Aber darf man sich sicher sein, daß ein einmal ertappter Überschreiter sofort weiter überschreiten wird?

Nicht nur verfassungsrechtlich ein höchst spannendes Problem. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, daß es zum Zeitpunkt der „Sicherstellung“ noch kein rechtskräftiges Urteil eines unabhängigen Gerichts gibt, das die Unschuldsvermutung widerlegt.

Was die anzurufenden Gerichte wohl zu dieser bayerischen (!) Idee sagen werden?

Besten Dank an Mike Schümann, Reporter mopped der Motor Presse Stuttgart, für den Link.

Nebenbei:
Erwähnt wurde nicht nur der Tages-Schnellste (130 statt erlaubter 50 km/h), sondern es wurde auch eine Prämie für den ältesten „Teilnehmer“ an der Aktion verteilt: Ein 70-jähriger Ebersberger war 68 km/h zu schnell unterwegs.

Dieser Beitrag wurde unter Bußgeldsachen veröffentlicht.

10 Antworten auf Verkehrsberuhigung am Sudelfeld

  1. 1
    Callinator says:

    Na da sind wir mal gespannt ;)

  2. 2

    Alles gut und recht, aber was ist wenn die Sudelfeldstrecke (Einbahn/Wochenende ect.) für Motorräder gesperrt wird??
    Oder es gibt noch weitere einschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkung Stassenbebauung und und…! Welcher Motorradfahrer hat davon was?
    Wenn wir uns ehrlich sind, sind 60 bzw 80 km/h, wie es am Sudelfeld bereits gibt, stellen bestimmt keine Freude am Motorradfahren mehr dar, oder.! Nicht zu vergessen das Gefahrenpotential, was von den Rasern gegenüber den restlichen Verkehsteilnehmern ausgeht noch zu rechtfertigen?
    man sollte vieleicht auch mal darüber nachdenken!

  3. 3
    Boris says:

    Nachdem ich selbst fast am Kesselberg abgeschossen und ein Freund meiner Ex am Sudelfeld tödlich verunglückt ist, kann ich die Grünröcke schon verstehen. Es macht sicher nicht wirklich Spaß jedes Wochenende einige Tode abzutransportieren.

    Ich fahr auch gern flott. Meine Kumpels auch. Aber keiner von uns will noch über Kesselberg oder Sudelfeld. Zu schnell kann einer der „Rennfahrer“ einen Unschuldigen mitreissen.

  4. 4
    Raser says:

    Ich bin nicht der Meinung, dass die Sicherstellung nach dem PAG möglich ist. Kennt jemand da schon ein Urteil??

  5. 5
    /me says:

    Schon ein paar Tage her … es wuerde mich freuen wenn jemand etwas neues zu den Vorfaellen zu berichten haette.
    Ich hoffe ja immer noch das diese Besitzwegnahme nach PAG (vermutlich 25a) nicht rechtens war.

    Es dreht mir den Magen um, wenn ich in manchen Foren lese, das es ja recht so sei, den Rasern einhalt zu gebieten.

    Nur weil man zu schnell fuhr, ist das in meinen Augen noch keine Gefaehrdung von sich oder anderen, die solche Massnahmen rechtfertigt.

  6. 6
    raser2 says:

    stellt euch mal vor da übersieht man nen 60er schild, denkt man fährt vorschriftlich 100 und ist grad so 41 drüber, is schon derb.
    Man sollte mal darau plädieren das am Sudelfeld wieder 100 erlaubt ist und schon werden auch nurnoch weniger geblitzt, ne frechheit was die da abziehn, mit 60 fällt man da in der Kurve um, ausser rosengasse….

  7. 7
    werner says:

    160 zum teil schwerstverletzte und ein halbes dutzent tote.das sind keine einzelfälle.
    jeder fährt mal zu schnell, aber das sterben hat im sudelfeld tradition.kein auslauf kein kiesbett.abgrund oder baum.wenn dann einer verunglückt,wird er mit dem handy gefilmt.
    wer will mit abgerissenen fuß oder im sterben von den „bikerfreunden“ begafft gefilmt werden.“die dann was schlimmes zu erzählen haben.“

    nebenbei:rechtlich wird den fahrern vorsatz nachgewiesen.

  8. 8

    @Werner:

    Vorsatz-Nachweis? Wenn er mit 120 statt erlaubter 60 km/h fährt, unterstellt (!) die Rechtsprechung vorsätzliches Handeln. Ein Nachweis ist das nicht. Es reicht aber für die Vorsatzverurteilung.

    Bei der Fahrzeugsicherstellung bzw. Beschlagnahme geht es aber um eine Prognose-Entscheidung: Wenn er einmal vorsätzlich zu schnell gefahren ist, wird er das auch sicher wieder tun?

  9. 9
    werner says:

    das haben die p.beamten vor ort mit 2 „blitzern“ geregelt. bremsen und wieder schneller fahren = vorsatz

  10. 10
    /me says:

    Na schau mal einer an …

    http://www.kradblog.de/?p=632

    …kaum beachtet verpasst der VGH Muenchen der Polizei
    einen Dämpfer, der sich gewaschen hat.