Strafverfahren gegen Gebr. Schmidtlein eingestellt

Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat alle Verfahren gegen die bekannten Abo-Fallensteller Andreas und Manuel Schmidtlein eingestellt.

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Tatsächlich führten der Generalstaatsanwaltschaft zufolge alle IP-Nummern „auf von den Anzeigenerstattern oder von Freunden und/oder Familie genutze Computer“. Außerdem haben die Ermittlungen „auch keine Anhaltspunkte für ein Ausspähen der IP-Nummern durch die Firma Schmidtlein ergeben“. Sachverständige haben keine Hinweise auf Trojaner oder sonstige Schadprogramme gefunden.

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Die Generalstaatsanwaltschaft betont, dass auch eine Überprüfung des Inhalts der Webseiten keinen Betrugsverdacht erhärten konnte.

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Die persönlichen Daten seien von den Benutzern offenbar freiwillig eingegeben worden.“

Quelle: Heise newsticker

Ich bin gespannt, ob nun die Anzeigenerstatter von den Ermittlern ins Visier genommen werden.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

8 Antworten auf Strafverfahren gegen Gebr. Schmidtlein eingestellt

  1. 1
    Gast says:

    Da offenbart sich einmal mehr die gesamte Unfaehigkeit der deutschen Justiz. Vielleicht haette man den StA lieber in einen VHS HTML-Kurs schicken sollen, als ihn in einem solchen Verfahren einzusetzen.

    Und selbstverstaendlich: JA! – man kann eine IP-Adresse in einem Log-File finden und dennoch als Nutzer die Website des Anbieters nie besucht haben. Und JA! – man kann sogar die Website des Anbieters besucht haben und tatsaechlich den Eindruck haben, ein anderes Angebot nicht verlassen zu haben. Ich denke da z. B. an einen 10×10 Pixel groessen iFrame oder eine 1px nachgeladene Grafik oder eine Seite mit weisser Schrift auf weissen Grund oder oder oder.

  2. 2
    doppelfish says:

    Na, das sind ja Kompetenzbolzen. Andererseits, wenn das der Stand der Dinge ist, sind wir vor dem Bundestrojaner sicher.

  3. 3
    RA Jede says:

    Vielleicht brauch ich ja wieder ‚mal Nachhilfe von den richtigen Strafverteidigern: Wieso stellt die Generalstaatsanwaltschaft ein Verfahren ein? Sie ist doch in „solchen“ Sachen gar nicht Ermittlungsbehörde, sondern die Staatsanwaltschaft.

  4. 4

    Der Täter hinter dem Täter?

  5. 5
    jens says:

    Hallo an alle,

    welche Konsequensen hat die Einstellung für die Geschädigten? Ich selbst habe einen Strafanzeige gegen die Brüder Schmidtlein gestellt. Zuvor war ich wie viele andere ihre Falle geraten und Post von Herr Tank erhalten. Muss ich jetzt etwa die 84Euro zahlen. Ich bin sehr verunsichert. Die Staatsanwaltschaft in Dormund sagt mir nichts, nur ich solle mit der Polizei oder der Verbraucherzentrale sprechen. Tolle Wurst, was können die den jetzt nocht machen.

  6. 6
    Germany Media GmbH IS says:

    Das wird ja immer schöner. Erst wird das Verfahren eingestellt wegen Mangels an beweisen, jetzt sind genug beweise da und Dann werden Sie für nicht geltend erklärt. Also jetzt reichts. Wenn die Deutsche Justiz es nicht schafft dort etwas zu machen, müssen wir wohl mal wieder die Internetdienste zusammen „trommeln“. Deren Seiten werden gelöscht. Das Garantieren wir euch.

    Eure
    Germany-Media GmbH IS

  7. 7
    unbekannt says:

    soviel zum thema gerechtigkeit die zocken die leute ab verdiene viel geld damit und werden für unschuldig eklärt

    da hilf nur selbsjustitz mann sollte diese wi**a fangen an die wand stellen und erschießen

  8. 8

    Na, kommt denn niemand auf die Idee, einmal eine Abteilung der „Hell’s Angels“ Ffm,Oldenburg,usw in Büttelborn im Hause „Mamma“frühstücken zu lassen – ich bin überzeugt, dass dann die Brüder um einiges leiser treten würden denn mit den derzeitigen „Rauch-zeichen“ der Gerichte wird sich in den nächsten Jahren sonst nichts ändern – wie wir in Österreich sagen:“da muss ein Schäuferl nachgelegt werden“….