Rechtspositivismus

Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren […] Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.

Quelle: Klaus-Peter Klingelschmidt zitiert das Landgericht Mannheim
in der taz vom 9.2.2007

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

Eine Antwort auf Rechtspositivismus

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    Amateurjurist says:

    Da ist wohl was wahres dran!

    Für die Verkehrspolizisten ist es auch völlig unerheblich, ob ich als früherer 100-Meter-Leistungssportler in der Tempo-30-Zone ein Vergehen mit einem Verkehrsmittel wie Auto, Fahrrad, Moped oder eben „zu Fuß“ begehe und ob ich überhaupt einen Führerschein habe. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit steht unter Strafe, und nur das zählt für sie! ;-)