Für nen Zwanni

Es ging um die Frage der Zahlungspflicht: Muß man zahlen, wenn man in eine Abo-Falle getappt ist? Ein Kommentar erteilt Rechtsrat:

Nicht zahlen! Warten bis auf einen Gerichtsbeschluss und dann ab für nen Zwanni zum Anwalt und der setzt dann einen Brief auf und Fertig ist die ganze angelegenheit!

Aha, so einfach ist das also. :-)

Kommentar gefunden bei RA J. Melchior, Wismar

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

4 Antworten auf Für nen Zwanni

  1. 1

    … und kostet in Wirklichkeit nur ’nen Zehner – allerdings Euro, so man denn Beratungshilfe erhält … ;-)

  2. 2
    doppelfish says:

    … nach dem Motto „Vereinbaren Sie für eine erste Beratung
    mit uns in allen Rechtsgebieten
    ein Honorar von € 9,99!“? Das kann schief gehen, wenn man an’s LG Freiburg gerät.

  3. 3
    Amateurjurist says:

    Ich finde es gut, wenn man für so kleines Geld schon professionelle Beratung bekommt. Man wird um einiges schlauer, auch wenn die meisten Anwälte persönlich immer nicht viel Zeit für einen haben. Bei meinem Anwalt musste ich mich am Anfang auch gleich in 3 Angelegenheiten beraten lassen. Danach bekam er seine 10 Euro – in bar.

  4. 4
    doppelfish says:

    Ach, wie war das doch gleich mit der Rechtsberatung? Das kann mächtig ÄrgerK/a> geben.