„Dreister“ Moppedfahrer gegen Linienbus

Keine Nötigung, entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 08.03.2007 (Aktenzeichen: 1 Ss 283/06) den folgenden Fall:

Wilhelm Brause wartete ungeduldig mit seiner 1098 an der roten Ampel. 100 Meter vor ihm startete ein 18,5 m langer Linienbus und begann, aus der Haltebucht auf die Straße zu fahren. Die Ampel wurde grün, Brause zog am Gas und hielt auf den Bus zu. In dem Beschluß des OLG liest sich das so:

Brause hatte es eilig und wollte ungeachtet des einfahrenden Busses dessen Fahrer veranlassen, die Durchfahrt für ihn freizumachen. Aus diesem Grund fuhr er unter Beschleunigung seines Fahrzeugs weiter auf den Bus zu und sodann links an ihm vorbei, wobei ihm von vornherein klar war, dass der Busfahrer wegen seines waghalsigen Fahrmanövers gezwungen sein werde, den Einfahrvorgang zur Vermeidung einer Fahrzeugberührung abzubrechen. Der Busfahrer erkannte sofort die hohe Gefahr dieser Verkehrssituation. Ihm blieb nichts anderes übrig, als seinen Bus von der Fahrbahn weg auf den zwischen Fahrstreifen und Haltestelle gelegenen Radweg zu lenken, andernfalls es unweigerlich zu einem Zusammenstoß mit dem Kraftrad des Angeklagten gekommen wäre.

Das Amtsgericht Koblenz hatte Brause wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt, das Landgericht wollte das Urteil halten. Nicht so das OLG, das die Argumente der Generalstaatsanwaltschaft aufgriff, die in dem Verhalten von Brause ebenfalls keine Nötigung sah:

Das Verhalten des Angeklagten stellt sich daher zwar als relativ dreister Verkehrsverstoß dar, hinsichtlich der Gefährdungswirkung auf den betroffenen Bus und seinen Fahrer ist die Einwirkung jedoch gering. Die maßgebliche Gefährdung durch diesen Verkehrsvorgang betraf maßgeblich den Angeklagten als Motorradfahrer selbst.

Brause wurde daher wegen vorsätzlicher Behinderung eines Omnibusses des Linienverkehrs beim Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle zu einem Bußgeld von 15 Euro verurteilt. Damit kann man leben.

Als dreist empfinde auch die Verurteilung des Motorradfahrers durch das Amtsgericht. Wenn ich mir vorstelle, was passiert, wenn Brause mit seiner Duc den Bus anschiebt, kann ich darin bestimmt keine Androhung empfindlicher Übel sehen, nicht in Richtung des Lenkers eines Linienbusses. Der spürt im Zweifel nicht einmal, wenn hinten an den Bus geklopft wird.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Motorradrecht) veröffentlicht.

2 Antworten auf „Dreister“ Moppedfahrer gegen Linienbus

  1. 1
    Bastian says:

    15 Euro Bußgeld sind meiner Meinung nach zu wenig.
    Der Motorradfahrer fuhr nicht nur mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, sondern beschleunigte auch noch.
    Rechtlich hätte er bremsen müssen, da Linienbussen das Einfädeln in den fließenden Verkehr zu ermöglichen ist.
    Er hat nicht nur sich selbst massiv gefährdet, sondern auch die Fahrgäste im Bus. Hätte er Fahrer des Busses statt auszuweichen eine Gefahrenbremsung im Anfahrvorgang durchgeführt, so hätten sich Fahrgäste durch Stürze (u.ä.) im Fahrzeug massiv verletzen können.
    Insbesondere Kinder und alte Menschen sind hiervon oft betroffen.

  2. 2
    Advokat says:

    Ich als Fahrgast hätte es dem Busfahrer schon übel genommen, wegen so eines Hirni´s überhaupt zu reagieren.